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3. August 2020

Verschiedenes

Fragen und Antworten zum neuen Entschädigungsgesetz in Rumänien

Rumänien hat das Dekret-Gesetz 118/1990 zur Entschädigung für die Opfer des Kommunismus – dazu gehören politische Verfolgung, Verschleppung, Zwangsarbeit und Zwangsumsiedelung – auf Nachkommen der Opfer ausgeweitet. Das Gesetz 130/2020 wurde am 15. Juli 2020 im rumänischen Parlament verabschiedet und im Amtsblatt (Monitorul Oficial) Nr. 623 ebenfalls am 15. Juli veröffentlicht, seit dem 18. Juli ist es in Kraft. Der Artikel „Rumänien weitet die Entschädigung auf Nachkommen aus“, erschienen in der Siebenbürgischen Zeitung, Folge 12 vom 31. Juli, Seite 3 (siehe auch SbZ Online vom 23. Juli), ist auf ein enormes Echo gestoßen. Kinder von verschleppten Personen wollen wissen, was bei Beantragung der Entschädigungsleistung zu beachten ist. Zur Klärung dieser Fragen hat unsere Redaktion das folgende Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius in München geführt. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 7 mal kommentiert.

  • SIMIVALI

    1 • SIMIVALI schrieb am 04.08.2020, 17:35 Uhr:
    Ein Entschädigungsgesetz, im Amtsblatt zementiert,dürfte, wenn juristisch exakt durchdacht und formuliert,für die betroffene Klientel keine Auslegungsfragen im Wortlaut mehr zulassen (offen lassen). Grenzt an Willkür und wird als "Gummiparagraph"der Intention des Entschädigungsgesetzes nicht gerecht. "Vor Gericht und auf hoher See (und beim Einreichen des Antrages zur Entschädigungsleistung) ist man in Gottes Hand."
    Abwarten und beobachten, wie die Auslegungen "ausgelegt" werden, um auf der sicheren Seite zu sein, und dann den Antrag stellen. Der Spatz in der Hand ist allemal besser als die Taube auf dem Dach.
    Ich wünsche allen Kindern Deportierter Glück und Erfolg.
    Dupliziert sich eigentlich die Entschädigungsleistung für ein Kind, wenn Vater und Mutter deportiert waren?
  • Rainer Lehni

    2Rainer Lehni schrieb am 05.08.2020, 09:34 Uhr:
    Wenn beide Elternteile deportiert waren, hat das Kind Anspruch auf Entschädigung für ein Elternteil. Man sollte sich dann den Elternteil aussuchen, der einen höheren Anspruch hatte.
  • Ohler

    3Ohler schrieb am 12.08.2020, 13:09 Uhr:
    Hat jemand schon Antrag gestellt für Kinder der deportierten die schon verstorben sind? Ich blicke nicht ganz durch bei den ganzen Gesetz Ausführungen. Reicht es vielleicht auch wen man einfach eine (cerere) hinschickt?
  • sharell

    4sharell schrieb am 13.08.2020, 16:13 Uhr:
    Es ist schon seltsam,dass nirgendwo ein Hinweis auf die über 5000
    Russlanddeportierten zu finden ist,die vorwiegend 1947 aus gesundheitlichen Gründen bzw.Krankheit mit "Krankentransporten",anstatt sie nach Siebenbürgen zu entlassen,in die sowjetische Besatzungszone der ehemaligen DDR (vorwiegend Thüringen)überführt wurden- wo sie bis zur endgültigen Schliessung der sowjetischen Lager (nach Erfüllung des "Fünf-Jahres-Planes")Ende 1949 noch weitere drei Jahre in der Landwirtschaft arbeiten mußten.Wie nennt man dieses Vorgehen? "Strămutare silită"?Sie erhielten (wie meine Großmutter)einen Ausweis für Ostumsiedler und wurden nach ihrer
    Entlassung und Heimkehr Ende 1949 vom rumänischen Arbeitsministerium als "repatriat" eingestuft.Auch wenn wir 1970
    sowohl vom Ministerium für Sozialversicherungen der Ukraine als auch der ehemaligen DDR die entsprechenden Bescheinigungen erhalten haben weigerten sich die rumänischen Behörden bereits 2010
    den "Zwangsaufenthalt"in der sowjetischen Besatzungszone als Deportation anzuerkennen.Die zwei Jahre in der Ukraine wurden durch eine "decizie"(nach vier Jahren Rechtstreit)genau an dem
    Tag anerkannt(Datum Poststempel)an dem meine Großmutter mit fast 95 Jahren verstarb...und selbst die Daten der Deportation wurden trotz eindeutiger Dokumente "aiurea" ausgestellt -"Aşa vag mă incolţeşte o bănuială că au făcut-o dinadins"-
  • Juggi

    5Juggi schrieb am 18.08.2020, 19:59 Uhr:
    Wenn die betroffene Person in einem Pflegeheim lebt und Sozialhilfe beckommt,wird die Leistung gekürzt wenn man die Entschädigungsrente erhält ?
  • Rainer Lehni

    6Rainer Lehni schrieb am 20.08.2020, 07:00 Uhr:
    Der Begriff Entschädigungsrente ist falsch. Es ist eine Entschädigung. Diese darf nicht mit der Sozialhilfe verrechnet werden. Rentenzahlungen wiederum werden mit der Sozialhilfe verrechnet.
  • Reni 123

    7Reni 123 schrieb am 25.08.2020, 08:28 Uhr:
    Mut, die Sache anzugehen, klar mit den entsprechenden Unterlagen ist Ehrensache! Unsere Eltern haben gelitten und wir mit ihnen. Etwas anzunehmen für die Erfüllung kleiner Wünsche, als Ausgleich für die unvorstellbaren Leiden und Entbehrungen unserer Lieben!!
    Es lohnt sich und tut uns gut!
    Renate

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