Über die Landler

Für Spurensucher! Was Landler und die Siebenbürger Sachsen zusammenhält: "Land und Leute" - das sind Geschichten aus der Geschichte Österreichs und Siebenbürgens, die das unbekannte, auch das andere Siebenbürgen entdecken lassen und an Originale und Originelles erinnern.
Sie stammen aus Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark, vor allem aber aus dem Salzkammergut. Inmitten der Siebenbürger Sachsen haben sie ihre altösterreichische Eigenständigkeit in Tracht, Mundart und Lebensweise über Jahrhunderte bewahrt.

Die Landler in Siebenbürgen

Die Landler-Familie Lederer in Neppendorf, um ...
Die Landler-Familie Lederer in Neppendorf, um 1900. Archiv Sedler
Im Rahmen der Stuttgarter Vortragsreihe hielt die bekannte Volkskundlerin und Museumsleiterin Dr. Irmgard Sedler am 24. Juni im Haus der Heimat einen Vortrag über einen „ganz besonderen Farbfleck im bunten Völkerbild Siebenbürgens“. So bezeichnete sie die Landler aus den drei „Landlerdörfern“ Neppendorf (Tur­ni­șor), Großau (Cristian) und Großpold (Apoldu de Sus), deren Geschichte in Siebenbürgen sich über fast 300 Jahre zurückverfolgen lässt. „Landler“ ist seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert der Sammelname für die siebenbürgischen Nachkommen jener unter Kaiser Karl VI. und Kaiserin Maria Theresia aus den habsburgischen Erbländern an den Rand der Donaumonarchie deportierten Protestanten. In seiner ursprünglichen Wortbedeutung ist „Landler“ ein regionaler Herkunftsbegriff, der einen Bewohner des „Landls“, der historischen Region zwischen Wels, Gmunden und Vöcklabruck meint.

Die Landler-Ansiedlung ist nach den Worten der Referentin über einen langen Zeitraum hinweg ein vernachlässigtes Thema (dazu noch voller Legenden und Ungenauigkeiten) in der Forschung geblieben. Als Beispiel führte Dr. Irmgard Sedler an, dass die Inschrift am Erinnerungsfenster in der Stadtpfarrkirche in Hermannstadt, welches seit 1908 die Besucher der Kirche an die Einwanderung der Landler mahnt, die falsche Jahreszahl 1733, und nicht korrekt 1734 transportiert. Zur Legendenbildung passt, dass die Landler-Ansiedlung über lange Zeit hinweg von den Siebenbürger Sachsen wie Transmigranten-Nachkommen als eine romantische Auswanderung mutiger evangelischer Glaubensstreiter aus freien Stücken beschworen wurde, die in der neuen Heimat im Geiste der Glaubenstreue und der Gemeinschaft mit offenen Armen empfangen wurden. Die Realität sah jedoch anders aus. Die nach Siebenbürgen verschlagenen Anhänger der Lehre Martin Luthers waren keine freiwilligen Auswanderer („Emigranten“), sondern aus ihrer Heimat unter Zwängen Vertriebene, wie dies der ursprüngliche ­Begriff des 18. Jahrhunderts („Exulanten“) benennt. Sie waren Opfer einer politisch und religiös motivierten Verschleppung in eine Gegend innerhalb der österreichischen Monarchie, wohin sie nicht gewollt hatten und wo sie zwangsangesiedelt wurden, ohne Option auf Wiederkehr in ihre österreichische Heimat. Die Staatskanzlei des Habsburgerreiches hatte für diesen vorher nie dagewesenen Vorgang einen neuen Begriff geprägt, der die Umstände von Zwang und Gewalt verschleiern sollte – „Transmigration“. Die Ursachen für diese Zwangsansiedlung liegen in der damaligen habsburgischen Staatspolitik. Sowohl Kaiser Karl VI. als auch seine Tochter, Kaiserin Maria Theresia, bauten in ihrer Regierungspolitik auf die Einheit des katholischen Glaubens als stabilisierende und konsolidierende Kraft im Vielvölkerstaat. Äußerst brutal wurde in den habsburgischen Ländern die Rekatholisierung vorangetrieben. Doch auch das gewalttätige Vorgehen und die Strafversetzung und Verfolgung der Protestanten konnten den lutherischen Glauben nicht aus allen habsburgischen Landstrichen und Bevölkerungsschichten verbannen. Die daheim verbliebenen Evangelischen gingen in den Untergrund und legten auf ihren einsamen Höfen in den Streusiedlungen der Alpen Glaubenszeugnis auf die Lutherbibel ab – daher der Name „Kryptoprotestantismus“.

Die Transmigrationen betrafen die Familien dieser Krypto- oder Geheimprotestanten aus den Erblanden der Habsburger – dem Salzkammergut, Kärnten und der Steiermark. Die erste Transmigration, die ursprünglich als einmalige Strafaktion gedacht war, fand am 9. Juli 1734 aus dem Salzkammergut nach Siebenbürgen statt. Deportiert wurden „die Rädelsführer“, d. h. lauter angesehene und wohlhabende Familien, die in der Gesellschaft eine Vorbildfunktion hatten und mit ihrem Festhalten am evangelischen Glauben auch für die „Standhaftigkeit“ unter den anderen Dorfbewohnern sorgten. Da die vom Staat erhoffte Wirkung nach deren Deportation ausblieb, weitete sich die ursprünglich geplante Strafversetzung einzelner Familien zur Massendeportation. Ernst Buchinger, Landlerforscher und Genealoge, hat Zahlen und Namen der ersten Massendeportation herausgefunden, auch wenn die tatsächlichen Zahlen der Evakuierten wohl nie in vollem Umfang eruiert werden können: 624 Deportierte, darunter die Hälfte Kinder, kamen aus den Pfarren Goisern, Hallstatt, Laufen und Ischl. Verladen in Steg am See auf Siebner-Zillen, gelangten sie mit geringfügiger Habe, die in eine Truhe zu passen hatte, über die Traun und die Donau bis ins Banat und von dort auf dem Landweg nach Siebenbürgen. Aus dem Herzogtum Kärnten – der Herrschaft Paternion und dem gleichnamigen Ort bei Villach – mussten 180 Personen in die Verbannung. Anders als die Goiserer und Hallstätter wurden sie als „Kriminelle“ behandelt, als „Aufwiegler und Ketzer“ von ihren Familien getrennt, zunächst zum Arrest verurteilt, um dann als Gefangene in der Obhut des Militärs mittellos nach Siebenbürgen abgeschoben zu werden. Der materielle Notstand und die psychische Belastung der Trennung von Frau und Kind forderten im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in Siebenbürgen hohen Tribut. Die eine Hälfte verstarb, auch von der anderen wurde kaum einer ansässig.

Warum wurde Siebenbürgen als Deportationsziel und Ansiedlungsgebiet ausgewählt? Zum einen kam die Religionsfreiheit im Fürstentum Siebenbürgen den Forderungen der Landler nach freier Glaubensentfaltung entgegen. Zum anderen galt es, durch Zufuhr von neuen deutschen Arbeitskräften das wirtschaftlich darniederliegende Land wieder aufzubauen. Trotzdem sperrte sich der Hermannstädter Magistrat gegen den Zuzug der Transmigranten, denen der Ruf als „Aufwiegler und Irrgläubige“ vorausgeeilt war. So unterzog man die ersten Ankömmlinge in Heltau einer gründlichen, 99 Fragen umfassenden Glaubensprüfung, bevor man ihnen die Niederlassung gestattete.

Das Einleben in Siebenbürgen vollzog sich für die Transmigranten, wie sie sich mittlerweile selbst nannten, und deren Familien ganz unterschiedlich. Etwa ein Drittel der zur Zeit Karl des VI. Deportierten schaffte die Sesshaftigkeit, da sie in Neppendorf und Großau von der Pest entvölkerte Anwesen vorfanden. In theresianischer Zeit wurden jedoch viele Transmigranten wegen der Misswirtschaft im Hermannstädter Transmigranteninspektorat um ihren heimischen Vermögenserlös gebracht. Erst im Jahr 1766 übernahm die Sächsische Nationsuniversität auch die Rechtsprechung über die Landler. Als freie Bauern und Handwerker, den Sachsen auf „Königsboden“ endlich rechtlich gleichgestellt, gelang es ihnen und ihren Nachkommen allmählich, sich in die Wirtschafts- und Gesellschaftsstrukturen (Nachbarschaften, Bruder- und Schwesternschaften) sowie in das kirchliche Leben (mit den entsprechenden Sitzplätzen im landlerischen oder sächsischen Seitenschiff der Kirche) des sächsischen Dorfes einzufügen.
Familie Rieger bei der Weinlese in Großpold, ...
Familie Rieger bei der Weinlese in Großpold, 1941. Der Weinbau war eine wichtige Erwerbsquelle der Landler. Archiv Sedler
Es war dieses jedoch ein steiniger Weg – die Diskriminierungen seitens der sächsischen Dorfgesellschaft betrafen wirtschaftliche wie soziale Aspekte (die Aufnahme in die sächsischen Zünfte wurde ihnen erschwert, Löhne für geleistete Arbeit vorenthalten und vieles andere mehr). Im Vortrag kamen zahlreiche erschütternde Beispiele groben Behördenverhaltens zur Sprache: Etwa jener Existenz gefährdender Eingriff im Jahr 1765 ins Leben der Witwe Maria Feichtenberger, die ihre Kinder mit Brotbacken nur mühselig zu ernähren vermochte. Da ihr „Landler“-Brot am Hermannstädter Markt bevorzugt gekauft wurde, verbot ihr die Bäckerzunft „mit Richters Zeichen“ diese Betätigung. „Ich wollte um dieses Gnaden-Brod nicht bitten“ – schreibt sie an den Transmigranteninspektor in Hermannstadt – „und wüsste mich und meine Kinder auch anders zu erhalten, wenn mir auf mein (im Salzkammergut verbliebenes) Vermögen … etwas nachgesendet worden wäre“.

Wohl auch durch die offene oder latente Distanzierung der sächsischen Gemeinschaft zu den Neuankömmlingen entwickelten die Nachkommen der Transmigranten in den Orten, in denen sie zahlenmäßig am größten gesiedelt hatten – Neppendorf, Großau und später Großpold – ein eigenes, starkes Gruppenbewusstsein. Es äußert sich im Namen „Landler“, der ursprünglich als Herkunftsname nur für eine kleine Gruppe von Transmigranten galt. Zugleich aber prägte die kommenden „Landler“-Generationen eine starke Bindung an die Orte, in denen sie gesiedelt hatten. Die „Landler“-Kultur ist von einem starken lokalen Bezug gekennzeichnet, das überdachende Landlerische ist nur fassbar in seiner jeweiligen Neppendorfer, Großauer oder Großpolder Variante. Eine Erklärung hierfür ist die ausgeprägte Autarkie der vorindustriellen dörflichen Gesellschaft in Siebenbürgen, die bis zum Zweiten Weltkrieg hier die Lebensweise bestimmte. Auch nachdem sich Sachsen und Transmigranten-Nachfahren durch Heirat verbanden, kam es in der jeweiligen Dorfgemeinschaft zu keiner Verschmelzung der beiden kulturellen Lebensäußerungen. Das Landlerische war in der Dorfgesellschaft derart stark verankert, dass sich hier ein vielschichtiges kulturelles Regelwerk entwickeln konnte, dessen Mechanismen ein Nebeneinander beider Lebensarten – des Landlerischen wie des Sächsischen – über mehr als 250 Jahre garantierten. Hierzu seien beispielhaft die Heiratsregeln in Neppendorf erwähnt. Die den Transmigranten ursprünglich zugewie­senen Hofstellen galten ab da als „landlerisch“. Alles andere war „sächsisch“. Heiratete man von einem „sächsischen“ Hof auf einen „landlerischen“ ein, galt man ab da als „Landler“ oder „Landlerin“. Dementsprechend hatten vor allem die Frauen ihre Tracht „landlerisch“ auszurichten und sich der landlerischen Mundart zu bedienen. In dieser Mundart hatten die Kinder erzogen zu werden im Bewusstsein, sie seinen Landler. Dasselbe Regelwerk galt auch in Richtung des Sächsischen.

Das Landlerische ist geprägt durch das Bewusstsein der altösterreichischen Herkunft, einer eigenen Mundart und Tracht, aber auch durch eine tief verinnerliche Religiosität, die bei den Sachsen, deren Glauben durch eine staatlich anerkannte Konfessionskirche nie so hart auf die Probe gestellt worden war, weniger hinterfragt wurde.

Gegenüber den anderen Ethnien Siebenbürgens agierten Landler und Siebenbürger Sachsen als deutschsprachige Einheit und brachten damit ihre Verbundenheit zur gleichen Konfession und die Zugehörigkeit zur neuen Heimat Siebenbürgen mit ihrem Neben- und Miteinander der unterschiedlichen Völkerschaften auf engstem Raum zum Ausdruck. Die über Jahrhunderte bewahrte und ausgeprägte kulturelle Identität des Siebenbürgisch-Landlerischen mit seinen ausgefeilten Mechanismen des Eigenständigen gehört mit zum Faszinierendsten im eingangs erwähnten bunten Farbbild siebenbürgischer Völker.

In vielen Ortschaften, in denen die Transmigranten nicht gruppenweise siedelten, sind ihre Nachfahren letztlich Siebenbürger Sachsen geworden. Nur noch wenige österreichische Namen – wie Beer oder Huber – deuten auf die ursprüngliche Herkunft ihrer Träger hin. Ein letzter Zuzug von Transmigranten, überwiegend aus Kärnten stammend, fand in Siebenbürgen den Weg zu den Hutterern in Alvincz und nahm deren Schicksal der weiteren Verfolgung und Aussiedlung auf sich. Mit diesem letzten Streifzug von Siebenbürgen zu den heutigen Hutterern in Amerika rundete sich dieser dem Thema Landler auf den Grund gehende Vortrag von Dr. Irmgard Sedler ab. Quelle: SbZ-Beitrag von Helmut Wolff

Die Referentin, Irmgard Sedler, studierte von 1970 bis 1975 Germanistik und Romanistik in Hermannstadt. 1982 folgte ein Aufbaustudium in Museumswissenschaften und Ethnologie an der Universität Bukarest. Bis zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland 1991 war sie als Konservatorin, dann Oberkonservatorin und zuletzt als Abteilungsdirektorin am Brukenthalmuseum in Hermannstadt tätig. Promotion und Forschungsschwerpunkte im Bereich Kultur- und Identitätsmechanismen im multiethnischen Raum der ehemaligen Donaumonarchie, hauptsächlich Siebenbürgen. Seit 1992 Leiterin des Schulmuseums Nordwürttemberg, seit 2003 Direktorin des Museums im Kleihues-Bau in Kornwestheim/Stuttgart. Im Ehrenamt wirkt Irmgard Sedler seit 1999 als Vorsitzende des Trägervereins des Siebenbürgischen Museums in Gundelsheim am Neckar.

Landler

Den größten Zuzug von deutschen Einwanderer erhielten die Sachsen im 18 Jh. durch die Ansiedlung von Landler.

Nicht freiwillig verließen die Landler ihre Heimstätten in Österreich. Sie wurden Vertreibungsopfer gegenreformatischer Maßnahmen der Habsburger gegen die Reste evangelischen Gläubigen in ihren Erbländern. Hatte man im 17.Jahrhundert die Lutheraner in die protestantische Länder des deutschen Kaiserreiches vertrieben, so wollte man im 18. Jahrhundert im Zeitalter Merkantilismus die Menschen als steuerzahlende Untertanen nicht aus dem Staatsverband verlieren und entschloß sich,jene Evangelischen, die sich nicht zum Katholizismus konvertieren ließen,nach Siebenbürgen zu "transmigrieren", das als Grenzland abschreckend genug wirkte und wo man die evangelischen Konfessionen sowieso anerkannt hatte.

Bei der "Transmigration", wie das Unternehmen in der Beamtensprache hieß, handelte es sich um eine brutale Vertreibung und Zwangsumsiedlung. Es wurden öfters Familien zerrissen, indem Kinder oder Ehefrauen zurückbehalten wurden. Viele konnten ihre Habe nicht zum eigentlichen Wert veräußern, und bei der Überweisung des Geldes nach Siebenbürgen ergaben sich mancherlei Schwierigkeiten und Verspätungen. So kam es, daß nicht wenige Transmigranten mittellos in Siebenbürgen ankamen und dort als Pächter, Tagelöhner oder Knechte ihr Dasein fristen mußten.

Die ersten 800 Umsiedler wurden in den Jahren 1734-1737 unter Kaiser Karl 6. aus dem Salzkammergut und etwa 200 Personen aus Kärnten ausgewiesen. Maria Theresia nahm die Zwangsumsiedlung 1752 wieder auf und ließ sie systematisch und in größerem Umfang durchführen. Die Deportation erfaßte in dem Zeitraum von 1752 bis1756 über 2000 Evangelische aus dem sogenannten "Landl", einem Gebiet zwischen Wels, Gmunden und Vöcklabruck, und mehr als 1100 Personen aus Kärnten und der Steiermark. In Siebenbürgen erhielten die österreichischen Einwanderer nach dem Lande ob der Enns, aus dem der größte Teil der theresianischen Umsiedler stammte, die Bezeichnung "Landler".

Nach Alfred Obernberger sind abweichend von obigen Daten 6275 Personen nach Siebenbürgen vertrieben worden, namentlich hat er etwa 3400 erfaßt.

Die Landler wurden auf 30 sächsische Ortschaften verteilt. Den größten Zuzug erhielten die Gemeinden Großau und Neppendorf, die nach dem Kuruzzenkrieg stark entvölkert waren. In den beiden Gemeinden ließen sich die Transmigranten aus dem Salzkammergut nieder. Hier sowie in Großpold konnten die Landler ihre Mundart, Tracht und Brauchtum bis in unsere Zeit, bei nicht übersehenden Konflikten mit den Sachsen, bewahren. Sie haben in den drei Ortschaften durch Fleiß und Tüchtigkeit wesentlich zu deren Aufblühen beigetragen.

Obwohl auch Broos, Rumes, Petersdorf und Heltau einen Zuwachs von jeweils mehr als 100 Landlern erhalten haben sollen, konnten sie in diesen Ortschaften ihre Eigenart nicht bewahren.

Die österreichische Regierung hat sich nach der Wende von 1989 in Rumänien, als die große Aussiedlerwelle der Deutschen einsetzte, leider nicht bereit gefunden, als Geste der Wiedergutmachung gegenüber den Nachkommen der einstmals vertriebenen Österreichern diese unter denselben Bedingungen wie in Deutschland als Aussiedler in der Alpenrepublik aufzunehmen, obwohl Bemühungen in dieser Richtung angebahnt wurden. Es konnte bloß ein Landlermuseum in Goisern eingerichtet werden.

von Michael Kroner aus Nürnberg 1997. Herausgegeben vom Bundesreferat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und von der Kreisgruppe Nürnberg- Fürth- Erlangen der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland