30. März 2005

Durch die Bodenreform vor 60 Jahren wurden die Deutschen in Rumänien enteignet und wirtschaftlich entmachtet

Nach dem 23. August 1944 wurden die Deutschen Rumäniens als angebliche Kollaborateure Deutschlands für das Desaster verantwortlich gemacht, in welches das Land als Folge seines Bündnisses mit Hitler-Deutschland und der Teilnahme am antisowjetischen Krieg geraten war. Es stimmt zwar, dass die "Deutsche Volksgruppe" mit der Politik des Dritten Reiches gleichgeschaltet wurde und die waffenfähigen Deutschen mit Zustimmung der rumänischen Regierung in die Wehrmacht rekrutiert wurden, aber die Volksgruppenführung hat trotz mancher bedenklichen Handlungen auf die rumänische Politik keinen Einfluss ausgeübt. Die Teilnahme Rumäniens am Krieg gegen die UdSSR geschah aus eigenem Interesse und auf eigenen Antrag des Staatsführers Antonescu, um in einem so genannten "heiligen Krieg" Bessarabien und die Nordbukowina zu befreien.
Als "Hitleristen" und "Faschisten" wurden die Sachsen und Schwaben kollektiv, ohne nach dem Schuldmaß des Einzelnen zu fragen, verschiedenen Repressions- und Strafmaßnahmen unterzogen. Die Schwerste davon war die Deportation der arbeitsfähigen Frauen und Männer in die Sowjetunion im Januar 1945. Während die Verschleppung auf Befehl der Sowjets erfolgte, sind alle sonstigen Verfolgungsmaßnahmen gegenüber der deutschen Bevölkerung sowie ihre Entrechtung und Enteignung das Werk rumänischer Regierungen und Parteien, insonderheit der Kommunistischen Partei. Der folgende Beitrag setzt sich mit der vor 60 Jahren erfolgten kommunistischen Bodenreform und Enteignung der rumäniendeutschen Bauernschaft auseinander.

Im März 1945 wurden die siebenbürgisch-sächsischen Bauern im Zuge der kommunistischen Agrarreform enteignet. Ihre Verwurzelung mit dem Boden nahm ein jähes Ende. Aufnahme der Pressefotografin Erika Groth-Schmachtenberger in Lechnitz, 1939.
Im März 1945 wurden die siebenbürgisch-sächsischen Bauern im Zuge der kommunistischen Agrarreform enteignet. Ihre Verwurzelung mit dem Boden nahm ein jähes Ende. Aufnahme der Pressefotografin Erika Groth-Schmachtenberger in Lechnitz, 1939.

Pressekampagne gegen Deutsche

Bereits am 24. September 1944 sah die Plattform der von der Kommunistischen Partei gegründeten linken „National Demokratischen Front“ die Enteignung und Internierung der sächsischen und banatschwäbischen „Hitleristen“ sowie die Nationalisierung der deutschen Betriebe und die ihrer angeblichen Komplizen vor. In diesem Sinne beschäftigte sich die rumänische Regierung am 27. September und 10. Oktober mit der Frage der Internierung, Ausweisung und Enteignung der Rumäniendeutschen. Der Krieg und die laufenden Regierungskrisen verhinderten jedoch zunächst die Umsetzung dieser Maßnahmen. Der kommunistische Justizminister Lucretiu Patrascanu schrieb in seinem Anfang Oktober 1944 erschienenen Buch „Probleme de baza ale Romaniei“ (Hauptprobleme Rumäniens), dass die Auflösung der „Deutschen Volksgruppe“ das Problem der Sachsen noch nicht aus der Welt geschafft habe, vielmehr müsste deren Groß- und Kleinbürgertum zerschlagen werden, bevor bei ihnen eine neue Gesellschaft aufgebaut werden könne.

Mittlerweile lief in der rumänischen Presse eine Kampagne gegen die Deutschen Rumäniens. Die antideutsche Hysterie wurde von verschiedenen Seiten geschürt. Die kommunistische Zeitung Scanteia forderte am 24. November 1944 in einem Artikel unter dem Titel „Rumänen und Sachsen in Tartlau“, die ungleiche Bodenverteilung durch Enteignung der Sachsen zu beseitigen, um, wie es hieß, einer „jahrhundertelangen Ungerechtigkeit ein Ende zu setzen“. Dieses Beispiel zeigt, wie die Kommunisten das Bauernproblem zu „lösen“ beabsichtigten und sich Einfluss und Anhänger zu verschaffen versuchten. Die sozialdemokratische Libertatea (12. September) und die kommunistische Romania libera (1. Oktober) forderten desgleichen die sofortige Internierung, Enteignung und Ausweisung der Deutschen. In welchem Ton die Kampagne verlief, verdeutlicht folgende Anschuldigung des letztgenannten Blattes: „Der deutsche Besitz, der dem Munde des rumänischen Arbeiter und Bauern entzogen wurde, muss unverzüglich enteignet werden und jenen zurückgegeben werden, denen er geraubt wurde. Im freien und demokratischen Rumänien darf weder für die Sachsen noch für die Schwaben, als auch für ihre Helfershelfer ein anderer Platz als in Lagern sein. Demokratie und Freiheit können nicht durch solche Kanaillen entweiht werden.“ Es war dies sicherlich nicht die allgemeine Stimmung unter den Rumänen, aber sicherlich weit verbreitet. Sogar Iuliu Maniu, Führer der Nationalen Bauernpartei, die vor allem in Siebenbürgen beheimatet war, sprach sich für eine Aussiedlung und damit Enteignung der Deutschen und Magyaren aus.

Kaum war die von den Sowjets erzwungene, so genannte „volksdemokratische“ Regierung unter dem Vorsitz von Dr. Petru Groza am 6. März 1945 an die Macht gelangt, dekretierte sie am 23. März 1945 ein Bodenreformgesetz, das sie als eine „nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit“ ausgab. In Wirklichkeit sollte dadurch vor allem die landlose und landarme rumänische Dorfbevölkerung für die kommunistische Politik gewonnen werden. Das ließ sich in Siebenbürgen und im Banat sehr leicht auf Kosten der deutschen Bevölkerung verwirklichen, indem man diese insgesamt zu Kollaborateuren Hitler-Deutschlands und zu Faschisten erklärte.

Enteignung der sächsischen und schwäbischen Bauern

Nach dem Gesetz waren folgende Kategorien von Grundbesitzern zu enteignen: (reichs)deutsche Staatsangehörige sowie die rumänischen Staatsbürger deutscher Nationalität (Volksabstammung), die mit Hitler-Deutschland zusammengearbeitet hatten, ferner Kriegsverbrecher und die „für das Unglück des Landes Verantwortlichen“, Personen, die nach dem 23. August 1944 außer Landes geflüchtet waren, Absentisten, Güter toter Hand und erst an letzter Stelle der 50 Hektar überschreitende Grundbesitz.

Der die Volksdeutschen betreffende, etwas unklar formulierte Paragraph – „deutsche Staatsbürger, die mit Hitler-Deutschland zusammengearbeitet hatten“ -, ließ noch nicht in vollem Umfang erkennen, was den rumäniendeutschen Bauern bevorstand. Die Durchführungsbestimmungen vom 11. April 1945 sollten bald Klarheit schaffen. Sie legten fest, dass nicht nur die Angehörigen der Waffen-SS und Wehrmacht, sondern alle Angehörigen der „deutschen Volksgruppe“ zu enteignen seien. Das waren alle deutschen Bauern des Landes. Ausgenommen war bloß ein kleiner Kreis von Männern, der nach dem 23. August 1944 innerhalb der rumänischen Armee am Krieg gegen Deutschland teilgenommen hatte oder direkte antihitleristische Tätigkeit nachweisen konnte.

Der enteignete Boden ging laut Gesetz mit dem gesamten Wirtschaftsinventar und Vieh in das Eigentum des Staates über, der den Boden parzelliert an begüterungsberechtigte Landwirte verteilte. Bevorzugt waren Bauern ohne Boden, mit wenig Boden und solche, die in der letzten Phase des Krieges gegen Deutschland gekämpft hatten. Der zugeteilte Boden sollte fünf Hektar nicht überschreiten. Wälder und Weinberge verblieben in Staatseigentum, ebenso eine gewisse Staatsreserve an Ackerland, ferner Traktoren, Dreschmaschinen, Mähmaschinen, Lokomobile und Mähdreschmaschinen.

Dort, wo die Zahl der einheimischen Rumänen und Zigeuner nicht ausreichte, um den gesamten deutschen Besitz zu übernehmen, brachte man von auswärts so genannte Kolonisten. Es waren dies Einwohner rumänischer Nachbargemeinden oder Bauern aus den Westkarpaten („Motzen“), aus der Maramuresch, aus Oltenien und Muntenien, die zum Teil von Feldarbeit wenig verstanden.

Obwohl sich die Enteignungsbestimmungen bloß auf Boden, Vieh, Gerätschaften und Maschinen bezogen, wurden auch die Häuser und Höfe erfasst. In nicht wenigen Fällen wurden sogar Hausrat, Kleider und Lebensmittelreserven widerrechtlich geraubt. Die Deutschen wurden entweder in die Hütten der nun begüterten Rumänen und Zigeuner gesteckt bzw. in ihrem eigenen Anwesen in ein Hinterstübchen, Nebengebäude oder in die Sommerküche verdrängt, oder es wurden jeweils mehrere deutsche Familien in einem Haus zusammengepfercht. Dazu eine Kuriosität. Meine Heimatgemeinde Weißkirch dürfte die einzige siebenbürgische Ortschaft sein, in der die Sachsen nicht aus ihren Häusern vertrieben wurden, und das nicht weil keine Bewerber gewesen wären, sondern weil zu viele Anwärter waren. In Weißkirch bildeten die Sachsen neben der großen Mehrheit der Rumänen und Zigeuner eine Minderheit und ihre Häuser und Höfe reichten nicht für alle „Berechtigten“ aus. Da dieselben sich nicht einigen konnten, blieben die Sachsen unbehelligt in ihren Häusern. Ein Sachse äußerte sich damals sarkastisch gegenüber einem Rumänen: „Mein lieber Gheorghe, warum habt ihr Rumänen uns nicht früher gesagt, dass ihr es auf unsre Häuser abgesehen habt, um für euch alle ein Haus zu bauen.“

Die Enteignung erfolgte im Verlauf des Jahres 1945, wobei den Deutschen erlaubt wurde, die laufende Ernte einzubringen. Die Enteignungsprozedur selbst vollzog sich selten in geregelten Formen. Die deutschen Landwirte mussten unter entwürdigenden Verhältnissen als Tagelöhner bei den neuen „Herren“ ihren eigenen Boden bestellen pachten oder um den halben Ertrag bearbeiten; und das vor allem dann, wenn sich die Neubauern auf landwirtschaftliche Arbeiten nicht verstanden. Am schwersten hatten es die von der Flucht zurückkehrenden Banater Schwaben, Sachsen Nordsiebenbürgens und des Kokelgebietes, sowie die 1940 umgesiedelten Bukowina- und Dobrudschadeutschen, von denen ein Teil nach dem Krieg zwangsrepatriiert wurde. Sie hatten alles verloren und wurden in ihre Heimatdörfer meistens nicht hineingelassen bzw. daraus vertrieben.

Obwohl die Kirchen und Klöster von der Enteignung ausdrücklich ausgenommen wurden, war auch die evangelisch-sächsische Kirche davon betroffen.

Die Bodenreform erbrachte nicht die erhofften Erfolge, zumal 1946 eine exzessive Dürre das Land erfasste und in eine Hungerkatastrophe stürzte.

Die rumäniendeutsche Bauernschaft wurde durch diese Bodenreform auf einen Schlag besitzlos. Obwohl der Anteil der Deutschen an der Gesamtbevölkerung bloß etwa 2,2 Prozent ausmachte (im Jahre 1948 waren es 343 913 Personen von 15,9 Millionen der Gesamtbevölkerung), entfielen 49 Prozent des enteigneten Bodens auf die in Siebenbürgen und im Banat von Deutschen bewohnten Gebiete. Die Bodenreform hatte also keinesfalls einen allgemein „demokratischen Charakter“, wie es in der offiziellen rumänischen Propaganda und in der späteren Geschichtsschreibung hieß, sie war in Siebenbürgen und im Banat ein gegen die Deutschen gerichteter Vernichtungsakt.

Erschwerend für die enteigneten Deutschen kam noch hinzu, dass ihre arbeitsfähigen Frauen und Männer im Januar 1945 zu Zwangsarbeit in die Sowjetunion deportiert worden waren, so dass die Haupternährer der Familien fehlten. Die deutschen Gemeinden wurden zudem in solchem Maße durch den Zuzug von rumänischen Kolonisten unterwandert, dass es danach in Siebenbürgen und im Banat kaum noch Ortschaften gab, in denen die deutsche Bevölkerung die Mehrheit bildete. Lebenswichtige Wehren für die Erhaltung der deutschen Gemeinschaft waren dadurch für immer gefallen, zumal die Rumänisierung Staatspolitik wurde.

Drohende Umsiedlung der Deutschen

Für die Deutschen Rumäniens bewirkte die Bodenreform eine radikale berufliche und soziale Umstrukturierung. Waren vor dem Zweiten Weltkrieg etwa 70 Prozent der Siebenbürger Sachsen als selbständige Landwirte beschäftigt gewesen, arbeiteten 1956 nur noch 25 Prozent der Rumäniendeutschen in der Landwirtschaft als Bauern der Landwirtschaftlichen Produktions(Kollektiv)genossenschaften oder als Lohnarbeiter auf Staatsfarmen. Hingegen lag der Prozentsatz der Arbeiter mit 56,8 Prozent weit über dem Landesdurchschnitt von 29 Prozent. Daraus ist der überaus starke Anteil der besitzlosen deutschen Arbeitnehmer ersichtlich. Die Deutschen sahen sich nach neuen Berufen um und bemühten sich allgemein um eine höhere Ausbildung.

In den Jahren 1946/47 schwebte eine neue Gefahr über der rumäniendeutschen Bauernschaft. Geplant war eine Zwangsumsiedlung eines großen Teiles der sächsischen und schwäbischen Bauernschaft in die Moldau, Muntenia, Dobrudscha, Maramuresch, das Szekler- und Sathmargebiet. Die namentlichen Deportationslisten umfassten 22 498 Familien mit 96 452 Personen – das war eine Drittel der rumäniendeutschen Landbevölkerung. Ob durch die Fürsprachen vom evangelischen Bischof Friedrich Müller und des katholischen Bischofs Augustin Pacha Anfang Februar 1947 bei Ministerpräsident Petru Groza und bei dem einflussreichen kommunistischen Funktionär Emil Bodnaras, dessen Mutter eine Deutsche war, die bereits beschlossene Umsiedlung doch noch gestoppt wurde, konnte nicht geklärt werden.

Diese Frage wurde auch in der rumänischen Presse erörtert. So sprach sich beispielsweise ein Artikel der Kronstädter sozialdemokratischen Zeitung Poporul (Das Volk) am 4. August 1946 unter dem Titel „Was machen wir mit den Sachsen?“ in chauvinistischer Weise für die Umsiedlung der Sachsen innerhalb des Landes aus. Nicht ohne Schadenfreude schreibt der Autor:

„Wer in der letzten Zeit die Dörfer unseres Kreises besucht hat, war sicherlich angenehm überrascht, ein neues Bild in diesen Dörfern vorzufinden. Vor allem in Heldsdorf und Marienburg kann man in den großen Häusern mit hohen Toren fremdartige Menschen, neue Figuren, Bauern mit engen Hosen (‚itari‘) und Frauen mit Rockschürzen (‚catrinte‘) und Halsketten sehen. Es handelt sich um Kolonisten aus dem Argesch-Gebiet, die in unsere Region gebracht wurden, um begütert zu werden. Die Tracht der Leute aus Argesch bringt offensichtlich etwas Neues zwischen die alten Mauern und die hohen Kirchen, die wie Burgen für die Ewigkeit gebaut sind.

Die Agrarkommissionen haben im Sinne des Gesetzes den von Sachsen enteigneten Boden den (rumänischen) Einwohnern der Gemeinde aufgeteilt, für den überschüssigen wurden Kolonisten gebracht. Es wurde dabei aber vergessen, vorzusehen, was mit den enteigneten Besitzern geschieht. Wie wir demzufolge feststellen konnten, wohnen in denselben Höfen, ja sogar in denselben Häusern, die gewesenen und jetzigen Eigentümer zusammen. Es ist eine ziemlich schwere Lage, sowohl für die einen als auch für die anderen. Wenn die Sachsen sich noch ruhig verhalten und nicht Widerstand leisten, wie solcher beim Beginn der Arbeiten der Agrarreform gemeldet wurde, ist es nicht weniger wahr, dass sie alles als Provisorium ansehen und auf den günstigen Augenblick warten, wieder ihre Rechte zu erhalten. Auf denselben Feldern arbeitend und in denselben Häusern wohnend, besteht die Gefahr, dass eines Tages die Glut, die heute glimmt, sich entfacht, so dass wir Opfer haben werden“.

Als vorgeschobene Lösung schlug der Verfasser des Artikels vor, die Sachsen zu isolieren, das heißt aus ihren Dörfern zu entfernen. Es sei zu bedauern, dass eine Ausweisung außerhalb des Landes wie in der Tschechoslowakei und Ungarn nicht möglich sei.

Loblied auf sächsische Tüchtigkeit


Es gab aber auch Stimmen wie der Beitrag „Sind die Sachsen eine nationale Gefahr für Rumänien?“, erschienen in der Bukarester nationalliberalen Zeitung Flamura liberala („Liberale Fahne“) am 26. September 1946, der ein wahres Loblied auf den Fleiß der Sachsen, auf ihre Tüchtigkeit, Arbeitsfreude und beispielgebenden wirtschaftlichen Leistungen zum Ausdruck brachte. Die Sachsen seien daher für die wirtschaftliche Entwicklung Rumäniens und für deren gegenwärtige wirtschaftliche Gesundung von besonderer Bedeutung. Der Autor spricht sich gegen eine Kollektivschuld aus, mit der die Sachsen wegen ihrer jüngsten Hinwendung zu Deutschland belastet wurden, und meint, bildlich ausgedrückt, dass man wegen einiger dürrer Äste in der Krone des sonst gesunden Baumes nicht die gesamte deutsche Minderheit bestrafen dürfe. Die Sachsen seien keine nationale Gefahr für Rumänien, sondern produktive Elemente, für deren Eingliederung in die Wirtschaft eine Lösung gefunden werden sollte. Zurzeit seien die sächsischen Bauern jedoch als Folge der Agrarreform von Hunger bedroht. Abschließend betont der anonyme Schreiber: „Wir haben demnach inmitten des rumänischen Volkes eine ansehnliche Zahl von Menschen mit verschränkten Händen im Schoß (weil sie enteignet wurden), von denen wir, wenn für ihre Verwendung ein rechtlicher Funktionsrahmen gefunden wird, die betreffenden Regionen nicht mehr so viel leiden würden, sondern im Gegenteil zu gewinnen hätten, da die Arbeitskraft des sächsischen Menschen in höchstem Maße produktiv, qualitativ als auch quantitativ ist. Folglich ist die Frage, ob die Sachsen eine Gefahr für die Rumänen sind, mit einem kategorischen und entschiedenen ‚Nein“ zu beantworten. Im Gegenteil. Ein wichtiger Teil unserer Volkswirtschaft ist ohne die Arbeitskräfte, ohne die Arbeit und ohne die Produktionskraft der mitwohnenden Nation der Sachsen in Gefahr“.

Die deutsche Stadtbevölkerung war von den Enteignungsmaßnahmen zunächst weniger getroffen. Deutsche Handwerksbetriebe, Handelsunternehmen, Apotheken, Banken, Fabriken arbeiteten, wenn auch nicht ungestört, meistens bis 1948 weiter. Über den Firmeninhabern schwebte aber dauernd die Gefahr, als „Saboteure“ verhaftet und verurteilt zu werden, während erhöhte Lohn- und Steuerforderungen die Betriebe in den Ruin führten und unrentabel machten. Auf Dauer war dieser Zustand nicht zu ertragen. Einige deutsche Fabrikanten wurden von Kommunisten sogar zur Übergabe ihrer Betriebe gezwungen. Auch die Geschäftsleitung der „Hermannstädter allgemeinen Sparkassa“ übernahm 1947 ein vom Staat ernannter rumänischer Direktor und Verwaltungsrat, während die Männer der abgesetzten Leitung verhaftet und eingekerkert wurden.

1948 wurden dann im Zuge der sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft alle Bodenschätze, der gesamten Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Transportunternehmen sowie der Versicherungen und der Banken nationalisiert. Das Gesetz vom 11. Juni 1948 bezog sich nicht nur auf die Deutschen, sondern auf alle rumänischen Staatsbürger. Durch diese Enteignungsmaßnahme wurden der so genannte „sozialistische Sektor“ in der Industrie und damit die Grundlage für die sozialistische Plan- und Misswirtschaft geschaffen. Die Enteignung schloss auch Ersparnisse mit ein. Der gesamte Besitz an Gold und ausländischen Devisen musste dem Staat abgeliefert werden. Versuchte man einen Teil dieser Reserven zu verbergen, wurden die Inhaber durch Folter gezwungen, die Verstecke preiszugeben und anschließend zu hohen Kerkerstrafen verurteilt. Bei der Nationalisierung der Banken wurden zudem alle Aktien verstaatlicht. Der „Klassenfeind“ und die „Ausbeuter“ sollten auf diese Weise liquidiert werden. Die gewesenen „Kapitalisten“ wurden nicht nur enteignet, sondern auch verfolgt, diskriminiert und oft nach Schauprozessen eingesperrt. Sie wurden aus ihren ebenfalls verstaatlichten Häusern ausgewiesen und mit ihren Familien meist in andere Ortschaften zwangsevakuiert.

Nach der Russlanddeportation war die Enteignung der Rumäniendeutschen der zweite ihre ethnische Existenz gefährdende Akt. Die Russlandeportierten kehrten, soweit sie überlebt hatten, zwar heim, fanden aber eine andere Welt vor. Es galt nun, sich den sozialistischen Gegebenheiten anzupassen und das Bestmögliche daraus zu machen. Erst 1949 wurden die speziellen Repressivmaßnahmen gegen die Deutschen eingestellt und 1956 erhielten sie auf dem Lande auch ihre Häuser zurück.

Dr. Michael Kroner

(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 6 vom 15. April 2005)

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