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Wichtige Änderung im Zahlungsverkehr der Renten- und Sozialbehörden aus Rumänien: Betrifft alle Entschädigungs- und Rentenzahlungen
Durch das Gesetz 360/2023 vom 29. November 2023 hat Rumänien die Vorschriften zur Durchführung grenzüberschreitender Zahlungen seitens der rumänischen Rentenkasse ins Ausland (also auch nach Deutschland oder Österreich) grundlegend geändert. Einzelheiten wurden durch Verwaltungsanordnung des Präsidenten der Nationalen Rentenkasse (Ordin CNPP 874/26.6.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens Teil I Nr. 651 vom 9. Juli 2024) geregelt. Die Neuregelung betrifft alle Zahlungen von Renten aller Art durch die Rentenkassen (CJP) sowie von Entschädigungen für politische Verfolgung (Verschleppung, Zwangswohnsitz usw.) gemäß Dekret 118/1990, Gesetze 130/2020 und 232/2020, die von der Entschädigungsbehörde AJPIS genehmigt, aber ebenfalls von der Rentenkasse (CJP) ausgezahlt werden. mehr...
Kommentare
Artikel wurde 17 mal kommentiert.
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1 • Johannes50 schrieb am 26.07.2024, 11:31 Uhr:Alles gut und schön-übliche "Amtsspielchen".
Doch geht aus diesem Artikel nicht hervor, wo dieses "neue Formular" erhältlich ist. Ersuche höflichst um Erklärung. -
2 • Fabritius schrieb am 26.07.2024, 18:50 Uhr:Leider mehr als Amtsspielchen (die gibt es leider auch), sondern ein förmliches Gesetz und eine Regierungsverordnung mit weitreichenden Auswirkungen, über die dieser Artikel möglichst umfassend informiert. Deswegen enthält er selbstverständlich alle jetzt bekannten Infos: Das neue Formular gibt es vorerst nur in rumänischer Fassung als Anlage zu der Verordnung. Auf der Internetseite des Ministeriums ist bisher nur das alte zweisprachige Formular, welche sie auch verwenden können und zu welchem extra ein Link angegeben ist. Auch auf meiner Internetseite finden Sie genau das gleiche Formular ebenfalls mit einem Link. Viel Erfolg beim aufmerksamen Lesen 😉
Sobald das neue Formular zweisprachig verfügbar ist, werden wir natürlich informieren.
Viele Grüße -
3 • misch schrieb am 27.07.2024, 11:23 Uhr:Guten Tag Herr Dr.Fabritius,
ich hätte eine Frage: Wo bekommt man die neuen Formulare A und B ?
Die Lebensbescheinigungsformulare auf Ihrer HP bestehen immer noch aus A,B,und C, wobei, anscheinend, alt B und C den neuen A und B entsprechen.
Schöne Grüße
Erwin Kraus
Renningen
kraus-erwin@t-online.de -
4 • Melzer, Dietmar schrieb am 28.07.2024, 09:58 Uhr:Lebensbescheinigung
Guten Tag Herr Dr. Fabritius,
was ist der Unterschied zwischen den alten Formularen A,B und C (in deutscher und rumänischer Sprache) und dem neuen Formular A und B (nur in rumänischer Sprache)?
Den Link https://www.cnpp.ro/certificatul-de-viata kann man leider nicht hochladen und somit auch das rumänische Formular auch nicht speichern.
Danke und bitte um Erklärung...
Herzliche Grüße, D.Melzer
dietmmelzer@web.de
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5 • Fabritius schrieb am 28.07.2024, 12:17 Uhr (um 12:21 Uhr geändert):https://www.banater-schwaben.org/fileadmin/redakteur_uploads/dokumente/pdf/Certificat-de-viata__Sursa_www.avocatnet.ro_.pdf
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Achtung:
Seit einem Tag veröffentlichen einige Behörden in Rumänien einen "übersetzten" Vordruck für Lebensbescheinigungen, der aber voller Übersetzungsfehler ist (https://cpmb.ro/noutati/comunicat-certificate-de-viata/).
Darin wird aufgefordert, bei einer "Justizbehörde“ vorzusprechen (Teil A), in Ziffer 2 wird statt nach den "Daten des Berechtigten, Name, Vorname usw." nach den „Ansprüchen des Begünstigten“ (also der Art der Leistung?) gefragt, in den Anmerkungen wird statt einer "Lebensbescheinigung" eine "Bescheinigung über die Lebenserwartung" (???) Anmerkung 1 II) angesprochen etc.
Es wurde bei der rumänischen Behörde bereits eine Korrektur gefordert und ein verbesserter Vordruck angeboten.
Ich empfehle nicht, mit dem falschen Formular bei einer Justizbehörde in Deutschland vorzusprechen, Justizbehörden haben mit derartigen Vorgängen nichts zu tun und werden jede Tätigkeit ablehnen. Es ist eher auf die Korrektur des Vordruckes durch die rumänische Behörde zu warten und dann zu einer der zuständigen Stellen laut Anordnung CNPP zu gehen (im Artikel benannt).
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7 • Fabritius schrieb am 02.08.2024, 06:18 Uhr:Erfolg:
Inzwischen hat die staatliche Rentenbehörde das korrekt übersetzte zweisprachige Formular zum Downloads veröffentlicht. Die dortige Kommentierung zur „zuständigen Stelle“ lässt sogar Hausärzte und Rechtsbeistände zur Bestätigung zu. Das ist eine wesentliche Erleichterung.
https://www.cnpp.ro/certificatul-de-viata -
8 • Fabritius schrieb am 07.08.2024, 21:46 Uhr:Inzwischen ist auch das zweisprachige Formular Deutsch/Rumänisch mit einer angepassten und geprüften Übersetzung vorhanden. Es kann zum Beispiel auf meiner Internetseite www.fabritius.de (Download Lebensbescheinigung), mit einer einfachen Ausfüllanleitung, ausgedruckt werden.
Neu ist eine weitere wichtige Vereinfachung: Die Bestätigung der Unterschrift ist bei vielen Stellen kostenfrei möglich. Neben allen Rathäusern und Bürgermeisterämtern können auch alle anderen Behörden, Sozialkassen, Krankenkassen, die eigene Bank und sogar der Hausarzt, der Rechtsanwalt, die Sozialstation eines Krankenhauses oder Altersheim und so weiter die Lebensbescheinigung bestätigen. Es sollte also kein Problem mehr sein. -
Eine wichtige redaktionelle Ergänzung vom 8. August 2024: Auf Initiative des BdV-Präsidenten Dr. Bernd Fabritius haben die zuständigen Behörden in Rumänien ein neues rumänisch-deutsches Formular mit richtiger Übersetzung zugelassen. Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius bietet das neue Formular (zwei Seiten) und eine einfache, klare Ausfüllanleitung auf seiner Homepage als pdf-Datei im Downloadbereich an.
Das neue rumänisch-deutsche Formular mit der Lebensbescheinigung können Sie auch hier in der SbZ Online herunterladen. Die pdf-Datei enthält das deutsch-rumänische Formular (zwei Seiten) und auf der dritten Seite eine praktische Ausfüllanleitung von Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius. -
10 • Peter Otto Wolff schrieb am 14.08.2024, 11:02 Uhr (um 11:03 Uhr geändert):OK, Dr. Fabritius hat das ausführlich gepostet, warum Wiederholung?
Frage: wieso posten sie nicht eine qualifizierte juristische Stellungnahme zum Thema "Status von (Russland)Deportierten in der ehemaligen Sowjetzone, nach internationalem Recht", ist doch Ihr Wirkungskreis.
MfG, POW -
11 • Siegbert Bruss schrieb am 17.08.2024, 21:28 Uhr:Sehr geehrter Herr Wolff, angesichts des enormen Interesses an diesem Thema versuchen wir unseren Lesern und Leserinnen möglichst klare Informationen zu bieten. Zusätzlich zur Ergänzung und zum Download am Ende dieses Beitrags haben wir in der SbZ Online vom 8. August 2024 einen separaten Artikel veröffentlicht: "Das neue Formular mit der Lebensbescheinigung ist da", der sechstausend Mal gelesen wurde. Allein diese Zahl bestätigt, dass der Einsatz unserer Redaktion nötig ist und vermutlich von vielen Betroffenen auch gerne angenommen wird.
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12 • Peter Otto Wolff schrieb am 18.08.2024, 13:05 Uhr:OK, mag sein! Themenwechsel: Ist Ihnen bekannt, ist ein juristisches Thema, dass manche AJPIS neuerdings Antragstellern, die nie rum. Staatsbürger waren, da in DE geboren, folgerichtig nie eine rum. Anschrift/Adresse hatten, mit dieser Begründung, die Anträge ablehnen? Gab es in diesem Sinne eine diesbezügliche Anweisung der Oberbehörde, CNPP, oder ist das eine rein willkürliche "Interpretation" der einschlägigen Gesetze? Ich finde dazu keinen Paragraphen! Wohlgemerkt, vorher mussten die Petenten zwar einen rum. Anwalt einschalten, aber ...es wurde genehmigt!
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13 • Siegbert Bruss schrieb am 19.08.2024, 09:26 Uhr:Auf ähnliche Fälle ist Dr. Bernd Fabritius in dem Artikel „Rumänische Regierung beschließt eine Erhöhung der monatlichen Entschädigungszahlung an Verfolgungsopfer von 13,8 %, ab Januar 2024“, SbZ Online vom 3. Februar 2024, eingegangen: Die Ablehnung der Anträge von Personen, die außerhalb Rumäniens geboren wurden, ist rechtswidrig. Hier das entsprechende Zitat aus dem Artikel:
„Bei einigen Kreisbehörden (AJPIS) werden erhöhte Anforderungen an vorgelegte Übersetzungen, an Belege zum genauen Zeitraum der Verfolgung oder zum letzten Wohnsitz in Rumänien oder die Bestätigung der nötigen Urkunden gestellt. AJPIS Bukarest etwa lehnt Anträge von Personen, die außerhalb Rumäniens geboren wurden (und daher nie einen Wohnsitz dort hatten) sogar rechtswidrig ab, während in anderen Kreisbehörden entsprechende Antragstellungen bei Beachtung der Verfahrensvorschriften erfolgreich sind.“ -
14 • Peter Otto Wolff schrieb am 20.08.2024, 11:14 Uhr:Herzlichen Dank Herr Bruss, das ist mal eine eindeutige Stellungnahme! Bin nicht selbst betroffen, habe meine Schäflein längst im Trockenen, aber aktuell Kenntnis von 2 Fällen in Kronstadt, mit Absagen aus dem Grund. Es betreut sie Dr. Prediger, Widerspruch vor Gericht.
Gruß, POW, Stuttgart -
15 • RiaKraus schrieb am 07.09.2024, 16:30 Uhr:Sehr geehrte Herren, ganz herzlichen DANK für die ausführlichen Informationen zu diesem Thema. Das ist eine sehr wertvolle Hilfe und Unterstützung - sicherlich nicht nur für mich. Mir fehlt allerdings noch der Hinweis, ob wie bisher, grundsätzlich ein Kontoauszug oder eine Bankbestätigung mit der neuen Lebensbescheinigung mitgeschickt werden soll oder ob dies künftig entfällt. Habe ich vielleicht etwas übersehen? Schon jetzt vielen Dank für eine Rückmeldung.
Freundliche Grüße
Ria Kraus -
16 • Fabritius schrieb am 09.09.2024, 10:38 Uhr:Sehr geehrte Frau Kraus, auch bisher musste man mit der Lebensbescheinigung KEINEN Kontoauszug mitschicken. Sie verwechseln die Lebensbescheinigung (certificat de viata) mit der ZahlungsErklärung (declaratie de transfer).
Mit freundlichen Grüßen -
17 • RiaKraus schrieb am 10.09.2024, 11:29 Uhr:Danke für die Klärung Herr Dr. Fabritius. Keine Bankbestätigung mehr mit der Lebensbescheinigung mitzuschicken, bedeutet eine enorme Erleichterung.
Ich weise darauf hin, dass die Casa Județeană de Pensii Brașov bisher stets einen Nachweis der Bankverbindung mit der Versendung der jährlichen vorausgefüllten Lebensbescheinigung angefordert hat. Siehe nachfolgend der Wortlaut der Anschreiben:
"…In conformitate cu prevederile art. 8 din lnstructiunile referitoare la exportul in strainatate al pensiilor si a altor drepturi de asigurari sociale aprobate prin decizia nr .112/2009 a presedintelui C.N.P.P., va rugam sa completati si sa ne trimiteti, prin posta sau scanate la adresa de e-mail: cjpbrasov@cnpp.ro, urmatoarele documente:
- certificatul de viata completat, vizat la punctul C si datat dupa 01.10.2023;
- un document emis de banca din care sa rezulte in mod expres CODUL IBAN si CODUL SWIFT;
Pana cel tarziu in data de 31.12.2023 data postei.
Precizam ca in cazul in care nu veti trimite documentele solicitate, plata pensiei dvs. se va suspenda incepand cu luna februarie 2024.
Cu stima,…"
Es grüßt Sie
Ria Kraus
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