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„Siebenbürgen Haus“ in München: Dieter Stefani öffnet es schon zu Lebzeiten für vielfache Nutzung
Dieter Stefani hat sein Wohneigentum in München-Hadern „Siebenbürgen Haus“ getauft und setzt damit ein sichtbares Zeichen, dass es schon zu Lebzeiten von den Siebenbürger Sachsen genutzt wird. 2023 hatte der Kronstädter die nötigen Schritte eingeleitet, dass sein Haus nach seinem Ableben dem Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland gehört (wir berichteten in der Siebenbürgischen Zeitung, Folge 15 vom 25. September 2023, Seite 3, siehe auch SbZ Online vom 25. September 2023). mehr...
Kommentare
Artikel wurde 7 mal kommentiert.
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1 • Peter Otto Wolff schrieb am 23.07.2024, 12:54 Uhr:Respekt, richtig entschieden!
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2 • Peter Otto Wolff schrieb am 26.07.2024, 17:29 Uhr:Kann es sein, dass die selbstlose Schenkung unseres sächsischen Bruders (solche soll es noch geben), der womöglich eher rechtsunkundig ist, von anderer Seite genutzt wird, um sich eine "goldene Nase" an dieser Schenkung zu verdienen? Oder ist das nur ein Gerücht? Auf jeden Fall eine Sache, die öffentlich geklärt werden müsste.
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Herr Wolff, geradezu meisterhaft schüren Sie hier einen Verdacht und Missgunst. Verraten Sie es uns doch: Wer könnte, außer dem Verband der Siebenbürger Sachsen, dem das Haus nach Dieter Stefanis Ableben zugedacht ist, von dieser Schenkung profitieren und sich eine "goldene Nase" verdienen? Und weshalb sollte "unser sächsischer Bruder" eher rechtsunkundig sein? Mein Eindruck ist, dass er ganz bewusst und klar handelt.
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4 • ingenius mobile schrieb am 26.07.2024, 20:59 Uhr:@Peter Otto Wolff ... să moară și capra vecinului!
Danach sieht es leider unverkennlich aus, wenn man sich Ihre Replik durchliest:
“Kann es sein, dass die selbstlose Schenkung unseres sächsischen Bruders (solche soll es noch geben), der womöglich eher rechtsunkundig ist, von anderer Seite genutzt wird, um sich eine "goldene Nase" an dieser Schenkung zu verdienen? Oder ist das nur ein Gerücht? Auf jeden Fall eine Sache, die öffentlich geklärt werden müsste.“
Im Grunde genommen sollten gerade Sie vielleicht mal das Pferd von der anderen Seite aufzäumen - Ihre Mißgunst zeugt im Moment nicht wirklich davon, als sei die Altersmilde/Großzügigkeit bei Ihnen bereits eingezogen? -
5 • Peter Otto Wolff schrieb am 27.07.2024, 11:24 Uhr:Hallo, da Sie zumindest nicht anonym segeln, möchte ich gern Stellung nehmen, i.d.S. Wie kommen Sie auf das Urteil, ich sei missgünstig, gegenüber wem? Gewiss nicht gegenüber des Vereins, im Gegenteil, habe die Geste des Spenders ausdrücklich gewürdigt. Das Dilemma beginnt, wenn sich im Umfeld des Vereins, quasi im Windschatten der Gemeinnützigkeit, Personen goldene Nasen verdienen. Ja, das ist ein Wink mit dem Zaunpfahl, und betrifft nicht nur den vorliegenden Fall.
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6 • Peter Otto Wolff schrieb am 27.07.2024, 11:56 Uhr:Sehr geehrter Herr Bruss, wieso lenken Sie ab vom geäußerten Vorwurf. Wenn Sie scharf nachdenken, kommen Sie sicher auch auf andere Nutznießer der Schenkung, als unser Verband. Um Ihnen auf die Sprünge zu helfen, nenne ich nur einen Betrag: 20.000 €. Ansonsten, fasse sich jeder an die eigene Nase. Ich habe mich sicher nicht an unserem Verein bereichert, sondern versucht, natürlich für Gottes Lohn, Landsleuten zu helfen, im Rahmen meiner begrenzten Möglichkeiten. Bezweifle, dass der Spender ein ausgefuchster Jurist ist, aber sicher nicht dumm, das sind die wenigsten Sachsen.
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7 • Siegbert Bruss schrieb am 28.07.2024, 15:08 Uhr:Sehr geehrter Herr Wolff, dass bei Rechtsvorgängen Grundstücke betreffend Kosten entstehen, sollte eine Binsenweisheit sein. Details der beurkundeten Verträge betreffen nur die Parteien und stehen unter Datenschutz.
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