15. Juli 2000

Tipps für Reisende nach und aus Rumänien

Die folgende Marktübersicht von Auslandsreise-Krankenversicherungen zeigt, dass Einzelpersonen schon ab 15 DM einjährigen Versicherungsschutz erhalten, der jeweils die ersten 40-60 Tage nach Reiseantritt gilt. Rumänien-Reisenden rät das Auswärtige Amt auf seiner Homepage (www.auswaertiges-amt.de), dringend, auf eine solche Versicherung zu achten. Auch in umgekehrter Richtung ist Versicherungsschutz nötig: deutsche Besucher aus Rumänien, die ein Visum für Deutschland beantragen, müssen seit Juni 1999 nachweisen, dass sie eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben.
Mit dem Sommerurlaub bricht auch die große Reisewelle an, vor den deutschen Visastellen in Rumänien bilden sich inzwischen erhebliche Schlangen. Bei allem Trubel sollten Reisende aus und nach Rumänien an entsprechenden Krankenschutz denken.
Rumänien-Reisenden rät das Auswärtige Amt auf seiner Homepage (www.auswaertiges-amt.de), "dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten". Das ist sicherlich auch deshalb erforderlich, weil das deutsch-rumänische Sozialversicherungsabkommen Ende 1995 gekündigt wurde. Die Reisekrankenversicherung kommt den Versicherten natürlich nicht nur bei Reisen nach Rumänien, sondern auch in andere Länder zugute. Die meisten privaten Versicherungen in Deutschland bieten Krankenschutz für doppelte Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, auch wenn sie sich in einem zweiten Land aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Beim Abschluss der Versicherung sollte, wenn es zutrifft, auf die doppelte Staatsangehörigkeit hingewiesen werden.
Die HUK-Coburg bietet für bis zu 69 Jahre alte Einzelpersonen die Versicherung "Auslandsreise-Kranken PLUS" zu einem Jahresbeitrag von 15 DM (ab 70 Jahre: 36 DM) bzw. einen Familien-Tarif für 35 DM an. Der weltweite Versicherungsschutz gilt bis zu 42 Tagen pro Reise und beinhaltet u.a. einen Krankenrücktransport und einen 24-Notruf-Service. Weitere Auskünfte unter Telefon: (0 95 61) 96 16 21 oder im Internet (www.huk.de).
Die Versicherungskammer Bayern bietet eine einjährige Auslandsreisekrankenversicherung für 15 DM, die jeweils zwei Monate nach Reiseantritt gilt. Infos unter (0 89) 21 60 84 73.
Die Deutsche Krankenversicherung (DKV), bietet den "alten" Tarif AS 7 bis zum 30. September 2000 (Vertragsabschluss) für 17 DM Jahresbeitrag an, er gilt für jeweils sechs Wochen. Ein neuer Tarif wird jetzt schon für 10,50 Euro (umgerechnet 20,54 DM) angeboten und beinhaltet auch einen 24-Stunden-Notruf-Service. Auskünfte unter Telefon: (02 21) 5 78 34 20.
ADAC-Mitglieder erhalten Reisekrankenschutz (jeweils für die ersten 45 Tage des Aufenthalts) für jährlich 23 DM, deren ganze Familie für 39 DM. Nichtmitglieder bezahlen hingegen 26 DM pro Person (bis 66) bzw. 52 DM pro Person (zwischen 66 und 76 Jahren). Weitere Infos unter Telefon: (0 18 05) 10 11 12.
Angehörige der deutschen Minderheit in Rumänien erledigen ihre Visaformalitäten für Deutschland in der Regel über das Demokratische Forum und benötigen nach wie vor keine Einladung. Seit Mitte Juni 1999 müssen sie jedoch nachweisen, dass sie eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Sonstige rumänische Staatsangehörige müssen zusätzlich eine Einladung vorlegen, in der sich der Gastgeber aus Deutschland gemäß Paragraph 84 des bundesdeutschen Ausländergesetzes verpflichtet, sämtliche Kosten seines Gastes zu übernehmen. Reisekrankenversicherungen können entweder in Rumänien oder in Deutschland abschlossen werden und greifen nur bei akuten, nach Versicherungsbeginn eingetretenen Krankheiten und Unfällen.
Im Folgenden die Tarife der zwei wichtigsten Anbieter von sogenannten Incoming-Versicherungen in Deutschland: Beim ADAC bezahlen ausländische Besucher bis zu 66 Jahren für einen einmonatigen Aufenthalt 89 DM (über 66 Jahre: 135 DM), für drei Monate 150 DM (bzw. 220 DM) und für sechs Monate 630 DM (bzw. 925 DM). Bundesweite Auskunft unter Telefon: (0 18 05) 10 11 12.
Die Deutsche Krankenversicherung (DKV) bietet für Deutschland-Reisende mit ständigem Wohnsitz im Ausland ein- bis dreimonatigen Krankenschutz für 85 DM pro Monat (Tarif AS 4 K) an. Infos bei DKV, Telefon: (02 21) 5 78 - 34 20.

S. B.

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