Ergebnisse zum Suchbegriff „Kuerzung Aussiedlerrenten“
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Ernst Bruckner
Die Kürzung der Fremdrentenbewertung um vierzig Prozent ist bereits für Rentenzahlungen bei Rentenbeginn ab 1. Oktober 1996 in Kraft getreten. Zahlreiche Siebenbürger Sachsen mussten dadurch existenzielle soziale Einschnitte hinnehmen. Das Bundessozialgericht hat sich im Dezember 1999 in mehreren Verfahren von der Verfassungswidrigkeit dieser Kürzung überzeugt und zur Prüfung des Gesetzes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt. Dort wurde bisher nicht entschieden. Über die bisherigen Leistungen der Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen und den aktuellen Stand der Rentenfrage führte Siegbert Bruss folgendes Interview mit Rechtsanwalt Ernst Bruckner, Bundesrechtsreferent der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen. mehr...
Bundesverfassungsgericht strebt baldige Entscheidung bei Fremdrenten an
Die Kürzung der Fremdrentenbewertung um vierzig Prozent ist bereits für Rentenzahlungen bei Rentenbeginn ab 1. Oktober 1996 in Kraft getreten. Zahlreiche Siebenbürger Sachsen mussten dadurch existenzielle soziale Einschnitte hinnehmen. Das Bundessozialgericht hat sich im Dezember 1999 in mehreren Verfahren von der Verfassungswidrigkeit dieser Kürzung überzeugt und zur Prüfung des Gesetzes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt. Dort wurde bisher nicht entschieden. Über die bisherigen Leistungen der Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen und den aktuellen Stand der Rentenfrage führte Siegbert Bruss folgendes Interview mit Rechtsanwalt Ernst Bruckner, Bundesrechtsreferent der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen. mehr...
Gegen Rentenkürzungen vorgehen
Das Bundessozialgericht hat am 16. Dezember 1999 die Vorschriften zur 40-Prozent-Kürzung der Aussiedlerrenten für verfassungswidrig befunden und das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Handlungsbedarf ergibt sich dadurch nur für betroffene Rentner, die bisher die 40-Prozent-Kürzung nicht angegriffen haben. Diese sollten nach Zugang des Rentenbescheids innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Wenn der Rentenbescheid schon älter als ein Monat ist, ohne dass bisher ein Anfechtung erfolgte, kann beim Rentengeber ein Antrag gemäß § 44 SGB X gestellt werden. mehr...
