Ergebnisse zum Suchbegriff „Negativbescheinigung“
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Häuserrückgabe in Rumänien: Abgabefrist verlängert
Die rumänische Regierung hat das Immobilienrückgabegesetz 10/2001 durch die Dringlichkeitsverordnung Nr. 84/2002 vom 12. Dezember 2002 verändert und ergänzt. Der Abgabetermin für die gesamten Unterlagen (gemäß Artikel 22 des Gesetzes 10/2001) wird nun um 30 Tage bis zum 14. März 2003 verlängert. Zudem können innerorts belegene Baugrundstücke in Form eines speziellen Nutzungsrechtes an ausländische oder staatenlose Bürger zurückgegeben werden. mehr...
Schadensausgleich bei rückerstattetem Vermögen
Nach rumänischem Häuserrückgabegesetz ist es unerheblich, ob der Antragsteller Lastenausgleich in Deutschland erhalten hat oder nicht. Dennoch fordern beispielsweise Behörden in Kronstadt eine Bestätigung, wonach die Antragsteller keine Entschädigung in Deutschland erhalten hat. Wie solche Anfragen praktisch zu beantworten sind, darüber berichtete die Siebenbürgische Zeitung Online vom 11. April 2002. Eine andere Möglichkeit ergibt sich aus den Erfahrungen des Ausgleichsamtes beim Landratsamt München. mehr...