Kommentare zum Artikel

23. April 2022

Verbandspolitik

Aktuelles bei Entschädigungsverfahren für politische Verfolgung: Zahlung an Stiefkinder ausgeweitet, Beweisregeln konkretisiert

Die Rehabilitierung für politische Verfolgung in Rumänien (z. B. Deportation in die Sowjetunion oder die Bărăgan-Steppe, politische Verhaftung, Zwangswohnsitzverfügung etc.), vom rumänischen Staat in den Gesetzen (DL) 118/1990 geregelt und durch Gesetz 211/2013 auf Betroffene im Ausland unabhängig von der Staatsangehörigkeit angewendet, wurde durch die Gesetze 130/2020 sowie 232/2020 auf Kinder von Betroffenen ausgeweitet. Durch das neue Gesetz 71/2022 wurden eine weitere Ausweitung für Stiefkinder des/der Verfolgten vorgenommen, die von diesem aufgezogen wurden, und die Beweisregeln konkretisiert. Weil viele Betroffene inzwischen sowohl den Genehmigungsbescheid der zuständigen Feststellungsbehörde AJPIS, als auch den Auszahlungsbescheid sowie die zugesprochenen monatlichen Geldzahlungen erhalten haben, andere Betroffene aber selbst nach vielen Monaten nach Antragstellung weiterhin warten, wollen wir erneut über Besonderheiten der Verfahren informieren. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 4 mal kommentiert.

  • konradguen

    1konradguen schrieb am 25.04.2022, 17:04 Uhr:
    Besten Dank für den Einsatz und für die wichtigen Informationen. Ich habe bereits die Auszahlungen erhalten. Sind diese in Deutschland zu versteuern? Auf dem Bescheid steht ein derartiger Vermerk.
  • daniel

    2daniel schrieb am 28.04.2022, 08:07 Uhr:
    Die online Ausgabe der Siebenbürgischen Zeitung vom 10. November 2020 enthält unter anderem hinsichtlich des Ergänzungsgesetzes 232/2020 auch folgende Klarstellungen zu den Leistungsregelungen:
    Art. 7 regelt, dass Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz bei Prüfung der Einkommensgrenzen für Zahlungen von Wohngeld, Stipendien für Schüler und Studenten oder Sozialhilfen NICHT angerechnet werden und bei keiner anderen Leistung oder von keinen anderen Renten abgezogen werden dürfen. Die Leistungen sind steuerfrei.
    https://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verschiedenes/21392-rumaenien-verabschiedet-gesetz-zur.html
  • konradguen

    3konradguen schrieb am 28.04.2022, 18:33 Uhr:
    Danke
  • Peter Otto Wolff

    4Peter Otto Wolff schrieb am 01.05.2022, 15:00 Uhr (um 15:03 Uhr geändert):
    Beitrag am 03.12.2022, 16:10 Uhr von Moderation geändert.
    Die Aktualisierung der Erkenntnisse zu den Verfahren in Zusammenhang mit den Gesetzen 118/1990, 130+232/2020 ist zu begrüßen. Gleichwohl wird nicht erklärt, wieso in DE geborene Nachkommen anders behandelt werden, als die in RO Geborene, in den o.g. Gesetzen steht dazu kein Wort. An anderer Stelle wird berichtet, dass auch Mures neuerdings DRK-Bescheide anerkennt, andererseits wird jenen geraten, die dort ihren letzten Wohnsitz hatten, sich doch einen Bevollmächtigten aus Sibiu oder Brasov anzulachen! Das Naheliegende, für in DE geborene Nachkommen einfach den letzten Wohnsitz des Deportierten als Bearbeitungsinstanz zu statuiren, statt des Umwegs über einen beliebigen Bevollmächtigten, wird gar nicht in Erwägung gezogen, obwohl, siehe Anfang, in den Gesetzen selbst eine Ungleichbehandlung der Nachkommen nicht vorgesehen ist. Auch das Schicksal der in der SBZ zwischengeparkten Deportierten scheint die bilaterale Regierungskommission nicht weiter zu beschäftigen, trotz der vielen Betroffenen und ihrer Nachkommen. Dies trotz der eindeutigen Rechtslage im Auslandsrecht betreffend Rechte von Deportierten.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.