13. August 2021

Politischer Dachverband der sächsischen Frauen vor 100 Jahren gegründet

Für den 13. August 1921 berief die Vorsteherin der Deutsch-sächsischen Frauenvereinigung in Hermannstadt, Hermine Arz v. Straußenburg, die Vertreterinnen der Frauenvereinigungen zu einer gut besuchten Vollversammlung ein. Verhandlungsgegenstand war der Antrag Adele Zays zur Gründung eines sächsischen Frauenbundes.
Sie führte in ihrer Rede aus, dass es notwendig sei, alle sächsischen Frauen zur gemeinsamen Arbeit an die Seite der sächsischen Männer zusammenzuschließen: „Was will, was soll der Freie Sächsische Frauenbund? Er will den Gedanken zur Tat machen, den auch bisher jede Vereinigung sich als Ziel gesetzt hat. Er will alle unser Volk berührende Ereignisse, sowohl die inneren, wie die des öffentlichen Lebens, die Ereignisse in unserem Staate wie bei anderen Völkern mit Aufmerksamkeit verfolgen, die unser Volk schädigende Einrichtungen abwehren und bekämpfen, die es fördernden pflegen und stützen. Hierin steh[e]n wir Seite an Seite mit unseren männlichen Volksgenossen, deren Werk wir durch unsere Mitarbeit ergänzen und unterstützen. Dabei müssen wir aber auch jene Pflichten erfüllen, die der Frau als der Hälfte der Menschheit zukommen: Wir müssen die Missstände erkennen und ausgleichen, die die Gewaltherrschaft auf allen Gebieten des Lebens geschaffen hat, Wohlwollen und friedliche Zustände vorbereiten im Leben des eigenen, wie auch im Leben der uns umwohnenden Völker, und endlich müssen wir, wenn die Verhältnisse es verlangen, eintreten für das Recht der sächsischen Frau als Staatsbürgerin.“

Adele Zay hatte bereits in den 1880er Jahren ein an der Aufklärung und am Liberalismus orientiertes universelles Menschheitskonzept entwickelt. Sie argumentierte, dass die sächsische Nation und Gesellschaft auf die wesenhafte Bildung und Erziehung der Frauen und Mädchen auf dem Wege zur Vervollkommnung der Menschheit nicht verzichten könne. Entsprechend ließ sich daraus die Notwendigkeit ableiten, die berufliche, rechtliche und politische Situation von Frauen zu verbessern. Zay postulierte das Recht auf Erwerbsfähigkeit, praktische und geistige Aus- und Weiterbildung zur Persönlichkeitsentfaltung zugunsten des Individuums, der Familie, des Staates sowie der Nation im Sinne des allgemeinen Fortschritts.

Im Frühsommer 1919 hatten sich vielfältige Frauenstimmen zu Gunsten des politischen und kirchlichen Wahlrechts, insbesondere in Kronstadt, Schäßburg, Hermannstadt und Bistritz artikuliert. Die ungarischen Staatsbürgerinnen hatten im November 1918 das allgemeine Wahlrecht erhalten. Einen Monat später waren vom rumänischen König Ferdinand I. die Karlsburger Beschlüsse, die ebenfalls das allgemeine Wahlrecht enthielten, legitimiert worden. Das allgemeine Frauenwahlrecht schien unmittelbar bevor zu stehen. Einige politische Gremien der sächsischen Selbstorganisation hatten daher den Frauen das aktive und passive Wahlrecht für die Neuwahlen der Kreisausschüsse zuerkannt. Um die sich bietenden Partizipationsmöglichkeiten nutzen zu können, regte Ida Servatius in Kronstadt die Gründung einer Freien Sächsischen Frauenvereinigung im April 1919 an. Die Frauen sollten auf das öffentliche Leben vorbereitet und weibliche Interessen gebündelt werden. Innerhalb der politischen Selbstorganisation fand eine Neukonstituierung statt, die sowohl die Organisation der Gruppe als auch die Gestaltung der deutschen Nation im neu entstandenen Staat Rumänien betraf. Die Mitglieder der Kronstädter Frauenvereinigung beanspruchten ihrem Selbstverständnis nach einen Anteil an dieser Neugestaltung.
Delegierte Frauen am Sachsentag 1933.
Bildarchiv ...
Delegierte Frauen am Sachsentag 1933. Bildarchiv Siebenbürgen-Institut, Gundelsheim/N.
Der am 13. August 1921 gegründete Bund erhielt in Analogie zur Freien Sächsischen Frauenvereinigung den Namen Freier Sächsischer Frauenbund. Erste Vorsitzende wurde Ida Servatius und ihre Stellvertreterin Anna Schnell. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits 14 politische Vereinigungen. Zum einen bedingt durch die Aufrufe des Deutsch-sächsischen Nationalrates – der überzeugt war, die Frauenstimmrechtsbewegung in die von ihm definierten Interessen der Gruppe integrieren zu können – , weitere Gruppen zu bilden, zum anderen durch die neuen Partizipationsmöglichkeiten innerhalb der politischen Selbstorganisation und der evangelischen Landeskirche. Entsprechend entstanden Frauenvereinigungen aus Ausschüssen der evangelischen Ortsfrauenvereine und/oder aus kirchlich unabhängigen Vereinen, die soziale Aufgaben, weibliche Aus- und Weiterbildung sowie die Auseinandersetzung mit den aktuellen Strömungen der nationalen und internationalen Frauenbewegung im Hinblick auf die eigene Ethnie zum Ziel hatten. In wenigen Jahren entstand unter weiblicher Selbständigkeit ein stabiler und selbsttragender Dachverband, der den Anspruch vertrat, alle sächsischen Frauenkreise zu repräsentieren. Sein Erziehungsziel war die mündige und gleichberechtigte Bürgerin. Gleichzeitig wollte er bei den Frauen eine breitgefächerte Verantwortung für das Ethnikum wecken. Vor dem Hintergrund der erlebten Zerstörungen kultureller Werte durch männliche Kriegsführungen hielt die weibliche sächsische Avantgarde, die sich im Freien Sächsischen Frauenbund zusammengefunden hatte, an der Vorstellung der Erreichung der höchsten sittlichen Stufe der Menschheit durch die volle Gleichberechtigung der Geschlechter fest. Der Bund setzte sich daher sowohl für die Gleichberechtigung in der sächsischen Gesellschaft – innerhalb der politischen Körperschaften und der evangelischen Landeskirche – als auch im Rahmen der rumänischen Gesellschaft ein. Einsatz für Gleichberechtigung Der Präsident des Deutsch-sächsischen Volksrates und Bischofsvikar D. Dr. Adolf Schullerus prägte 1923 den Terminus von der Gleichberechtigung der Pflicht, den sich der Freie Sächsische Frauenbund zu eigen machte. Allmählich wandelte sich aufgrund der Erfahrungen das Frauenbild bei den führenden Männern der Landeskirche. Frauen wurden hauptsächlich mit der Auffächerung der kirchlichen Tätigkeitsfelder – unter anderem durch sozialpolitische und gesellschaftsreformerische Bestrebungen bedingt – den verschiedenen, kirchlichen Ausschüssen hinzugezogen und nicht aufgrund des sehr eingeschränkten Wahlrechts. Sie waren als Ärztinnen, Bewahranstaltsleiterinnen, Diakonissen, Fürsorgerinnen, Hebammen, Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen und Krankenpflegerinnen beziehungsweise -schwestern tätig. In den Jahren 1928 und 1929 übten mindestens 600 Sächsinnen einen dieser Berufe aus, darunter zwölf Ärztinnen und knapp 300 Lehrerinnen. Der Freie Sächsische Frauenbund versuchte mit Hilfe der Vorsteherinnen seiner Einzelvereinigungen und den in seinem Rahmen tätigen Vorsteherinnen der evangelischen Orts-und Bezirksfrauenvereine das kirchliche Wahlrecht auszuweiten. Zwischen den Jahren 1922 und 1938 reichte der Frauenbund zu vier der sechs Landeskirchenversammlungen Petitionen zugunsten des aktiven und passiven Frauenwahlrechts sowie der Ausweitung der Anzahl von weiblichen Vertreterinnen innerhalb der kirchlichen Körperschaften ein. Die Petitionen, die mit Unterschriftensammlungen versehen waren, wurden aus angeblichen Missverständnissen und formalen Gründen abgelehnt. Die oberste kirchliche Behörde reagierte, ähnlich wie bei den Petitionen zur Anstellbarkeit von Lehrerinnen, mit einer Zurückweisung und Marginalisierung der weiblichen Forderungen. 1929 wurde das Recht ausgeweitet, so dass in unter 10% der Gemeinden das allgemeine Wahlrecht galt. Der Frauenbund beschloss daher für die 35. Landeskirchenversammlung (1932) das allgemeine und gleiche Wahlrecht für alle kirchlichen Gemeindemitglieder sowie eine weibliche Vertretung für das Landeskonsistorium zu fordern. Inzwischen hatten die rumänischen Staatsbürgerinnen im Juli 1929 das Gemeindewahlrecht und die Sächsinnen im Januar 1931 das aktive und passive Wahlrecht innerhalb der politischen Selbstorganisation der Gruppe erhalten. Im Deutsch-Sächsischen Volksrat gab es in den Orts- und Kreisausschüssen 230 und im Volksrat 15 weibliche Abgeordnete im Jahr 1932. Zu diesem Zeitpunkt gab es insgesamt 168 Frauen in den kirchlichen Gremien der Evangelischen Landeskirche während ungefähr 34314 Mitglieder in rund 259 Ortsfrauenvereinen organisiert waren. Die Forderung nach einem allgemeinen und gleichen Wahlrecht wurde 1932 erneut ignoriert und der weiblichen Vertretung nur auf dem Papier nachgekommen. Der Bund entschloss sich ­daher erneut, für die 36. Landeskirchenversammlung (1938) die gleichen Forderungen – nun vermehrt um je eine weibliche Abgeordnete für die Landeskirchenversammlung aus jedem Kirchenbezirk –, zu stellen, obwohl inzwischen die Frauen innerhalb des Deutsch-Sächsischen Volksrates das Wahlrecht verloren hatten. Nach Auseinandersetzungen in der politischen Selbstorganisation, in der das demokratische Prinzip inzwischen vom Führerprinzip abgelöst worden war, fürchtete die Landeskirche bei der Erteilung des allgemeinen Wahlrechts um den Bestand ihrer Strukturen. Die Forderung nach einer weiblichen Abgeordneten aus jedem Kirchenbezirk wurde ebenfalls abgelehnt. Trotzdem erfolgte eine Ausweitung der Partizipationsmöglichkeiten, indem 1938 festgelegt wurde, dass Frauen verpflichtend in jede Gemeindevertretung zu wählen waren. In den kirchlichen Strukturen besaßen sie nun mehr demokratische Rechte als in der politischen Selbstorganisation.

Im neu entstandenen Großrumänien waren für die Angehörigen der Minderheiten die Fragen virulent, ob und unter welchen Bedingungen sie staatsbürgerliche Rechte erhielten, ob sie ihre nationale Zugehörigkeit zu einem Kriterium ihres politischen Engagements machen sollten und inwiefern davon ihr Verhältnis zum Staat bestimmt würde. Für das jeweilige Individuum bedeutete die rumänische Staatsbürgerschaft eine Transformation und Integration in ein neues politisches System, dessen Handlungshorizonte und nationale Norm- und Ordnungsmuster unbekannt waren. Die Frauen bildeten als ein Teil der Bevölkerung eine demographische Realität innerhalb der postulierten einheitlichen rumänischen Staatsnation. Der Deutsch-Sächsische Volksrat für Siebenbürgen setzte sich als politische Repräsentanz für die staatsbürgerlichen Rechte der durch ihn vertretenen Frauen ein, da deren Erhalt gruppenspezifische Auswirkungen hatte.

In Siebenbürgen war nach wie vor das Österreichische Allgemeine Gesetzbuch gültig, demzufolge die Geschlechter grundsätzlich gleich gestellt waren, während im Altreich der Code Napoléon rechtskräftig war. Im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der Gesetze richteten der Deutsch-Sächsische Frauenbund, der magyarische Frauenverband und die rumänischen Frauenverbände im Herbst 1931 Eingaben an das Justizministerium, da die siebenbürgischen Frauen befürchteten, ihre Rechte zu verlieren. Im Frühjahr 1932 wurde die zivilrechtliche Handlungsunfähigkeit der verheirateten Frau nach dem Rumänischen Bürgerlichen Gesetzbuch aufgehoben. Die Juristin des Frauenbundes, Dr. Annemarie Schnell, führte dieses auf die zielbewusste, öffentliche Tätigkeit und Einflussnahme der Frauen im Altreich zurück. Innerhalb der politischen Körperschaften der Ethnie hatten Frauen seit dem Jahr 1919 stetig versucht, den durch die politische Führungsschicht eingeengten weiblichen Handlungsraum auszuweiten. Die Verleihung des staatlichen Gemeindewahlrechts im Jahr 1929 war der entscheidende Impuls.

Im Frühjahr 1931 erfolgte die Verleihung des Wahlrechts an die Frauen und die Eingliederung des Freien Sächsischen Frauenbundes in den Deutsch-Sächsischen Volksrat unter dem Namen Deutsch-Sächsischer Frauenbund als Teil der sächsischen politischen Repräsentanz.

Nationale und internationale Frauenbewegung

Verbindungen zu den nationalen Frauenbewegungen bestanden seit dem Herbst 1925. Die Tätigkeit bestand hauptsächlich in der Koordination von Aktionen der verschiedenen Minoritäten in Fällen, in denen sie von einer Situation oder Rechtslage gemeinsam betroffen waren. Der Freie Sächsische Frauenbund war an den Zielen und der Tätigkeit der verschiedenen Frauenbewegungen der Titularnation interessiert. Er nahm an ihnen Anteil und war über ihre Bestrebungen informiert. Alexandrina Cantacuzino, die Vorsitzende der Vereinigung rumänischer Frauen und seit 1930 erneut Vorsitzende des Nationalrates rumänischer Frauen sowie Vizepräsidentin des Internationalen Frauenbundes, setzte auf die Zusammenarbeit aller rumänischen Bürgerinnen zum Wohle des Staates – ohne Unterschied der Konfession und Nationalität. Sie hatte, ähnlich wie Adele Zay und Lotte Lurtz, die Vorstellung der Internationalen Frauenbewegung von der Menschheitsaufgabe der Frau – die in ihrer angenommenen Wesens- und Seinsweise begründet war –, mit der Vorstellung von der Frauenbewegung und Kulturfortschritt verknüpft und als Leitbild die mütterliche Staatsbürgerin/mama cetățeană konzipiert. Cantacuzino strebte an, die rumänischen Frauen zu einem religiös-sittlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Faktor im Staat zu machen. Die Grundlage beider Konzepte bildete das Axiom des ständigen Fortschritts der Menschheit und die Vorstellung von der Menschheitsaufgabe der Frau. Auf ihnen baute die Zusammenarbeit auf. Sowohl die Leitung des Frauenbundes als auch der Hauptanwalt des Deutsch-Sächsischen Volksrates und Vorsitzender der Deutschen Parlamentspartei, Dr. Hans Otto Roth, waren an den Beziehungen zum Nationalrat rumänischer Frauen interessiert, da sie neben der offiziellen Politik Möglichkeiten boten, sowohl sächsische als auch weibliche Interessen zu artikulieren und sie gegebenenfalls von dieser Organisation vertreten zu lassen.

Sowohl Alexandrina Cantacuzino als auch Ida Servatius und Adele Zay pflegten Verbindungen zum Frauenweltbund zur Förderung internationaler Eintracht. Dessen Grundlage bildete ebenfalls ein Konzept zur Menschheitsentwicklung, dem das Axiom des ständigen Fortschritts zugrunde lag. Der Frauenweltbund zur Förderung internationaler Eintracht war überzeugt, mittels der Menschheitsaufgabe der Frau den Frieden, die Wohlfahrt und den Fortschritt fördern zu können. Zur praktischen Umsetzung diente – ähnlich wie bei Zay – das Prinzip Erziehung. Der Frauenweltbund zur Förderung internationaler Eintracht war an den Beziehungen zu den Siebenbürger Sächsinnen interessiert, weil er die Region als exemplarisches Betätigungsfeld betrachtete, an dem er den Erfolg seiner Erziehungsgrundsätze messen konnte. Der Freie Sächsische/Deutsch-Sächsische Frauenbund nutzte die Beziehungen, um die Strömungen der internationalen Frauenbewegung durch persönliche Kontakte zu rezipieren und gegebenenfalls an internationalen Tagungen, beispielsweise der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit, teilnehmen zu können. Die sächsischen Frauen erhielten Zugang zum internationalen und transnationalen Raum, so dass sie an den weltweiten Frauenbestrebungen und Frauenbewegungen partizipieren und diese gleichzeitig zur Legitimation der eigenen Forderungen verwenden konnten.

Erziehung des Menschen

Anhand des Theorems Pflicht – Verantwortung zur Gruppe – ließen sich weitreichende Emanzipationsforderungen ableiten. Der umfassende Anspruch führte dazu, dass sich die Bundesleitung gesellschaftlicher Randgruppen wie Dienstmädchen, Fabrikarbeiterinnen und Prostituierten annahm. Um für die Frauen die wirtschaftliche Selbständigkeit zu ermöglichen, engagierte sich der Frauenbund für den Erhalt der evangelischen Mädchengymnasien und sicherte den Bestand des Lyzeums, dessen Abschluss ein Universitätsstudium ermöglichte. Parallel dazu bemühte er sich im Rahmen einer geregelten Ausbildung um die Gründungen von weiblichen Gewerbeschulen mit deutscher Unterrichtssprache. Zudem setzte er sich für die individuelle und psychologisch fundierte Berufsberatung ein. Der Bund und die Leiterin der Berufsberatungsstelle in Kronstadt, die Direktorin des Mädchengymnasiums Frieda Wächter, vertraten diese Forderungen über die Etablierung der nationalsozialistischen Ideologie durch den Deutsch-Sächsischen Volksrat/Gaurat für Siebenbürgen und die Volksgemeinschaft der Deutschen in Rumänien hinaus. Am evangelischen Mädchenlyzeum in Hermannstadt stand die Erziehung zum Menschen und zur Frau im Vordergrund. Ihre oftmalige Teilung in Berufsfrau oder Hausfrau und Mutter wurde zugunsten einer harmonischen Ausbildung der Persönlichkeit aufgehoben. Die Direktorin Selma v. Hannenheim versuchte, diesen Anspruch über alle politischen und gesellschaftlichen Umbrüche hinweg, aufrecht zu erhalten. Dem Verweis auf den sogenannten weiblichen Hauptberuf (Haus- und Ehefrau), um Mädchen und Frauen die gleichen Berufschancen zu verwehren, setzten die Bundesleiterinnen Adele Zay, Lotte Binder und Amalie Musotter, das Recht auf freie Selbstbestimmung des Individuums und das Recht auf wirtschaftliche Autonomie entgegen.

Sowohl Lotte Binder als auch Selma v. Hannenheim, Martha Heltmann-Capesius, Amalie Musotter, Hermine Pilder-Klein, Annemarie Schnell, Helene Schlandt-Wachner, Pauline Schuller, Hilda Schullerus, Luise Netoliczka, Adele Zay und Frieda Wächter traten für die Ausbildung eines neuen Frauen-und Männertyps im Sinne einer Menschenerziehung ein, die den Ideen der Aufklärung und des Liberalismus verpflichtet war. „Ohne das Mitwachsen des Mannes aber geht es nicht. Anerkennung des Rechtes der Frau auf Individualität, auf persönliches Glück von Seiten des Mannes, Anerkennung dessen, dass dies eine Steigerung der persönlichen Beziehungen, ja seiner eigenen Persönlichkeit bedeuten kann, das ist etwas, was schon in der Erziehung der Jungen angebahnt werden müsste. Dadurch würde am wirksamsten den Eheschwierigkeiten und damit auch der Familiengefährdung vorgebeugt werden.“ (Heltmann-Capesius 1932)

Aufgrund seines Selbstverständnisses, seines umfassenden Anspruchs sowie der Unterstützung der bisherigen politischen sächsischen Führung geriet der Frauenbund mit den Protagonistinnen und Protagonisten der nationalsozialistischen Bewegung der Deutschen in Rumänien in Konflikt. Mit Inkrafttreten des Organisationsstatutes der Deutschen Volksgemeinschaft in Rumänen am 1. April 1939 wurden die Auseinandersetzungen um die Neuorganisation der Frauenarbeit durch die männlich dominierte nationalsozialistische Selbstorganisation formal beendet. Die bis dahin bestehenden politischen Körperschaften wurden endgültig aufgelöst. Der Deutsch-Sächsische Frauenbund pflegte internationale Kontakte, vertrat den Egalitarismus der Menschenrechte, der im Verständnis Hitlers gegen das aristokratische Prinzip der Natur verstieß, und engagierte sich für den Pazifismus. Er verlor gewaltsam die Vertretung aller sächsischen Frauen an die nationalsozialistische Deutsche Frauenschaft. Die gewachsene politische Frauentätigkeit und Partizipation der Sächsinnen wurde zugunsten einer einheitlich ausgerichteten Volksgemeinschaft der Deutschen in Rumänien zerstört.

Dr. Ingrid Schiel

Schlagwörter: Frauen, Frauenrechte, Adele Zay, Frauenbund, Menschenrechte, Hermannstadt, Geschichte, Schiel

Bewerten:

14 Bewertungen: +

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.