17. März 2009
Fallbeispiel repressiver Politjustiz
Politische Prozesse in den totalitären Gesellschaftssystemen des ehemaligen Ostblocks trugen den Schleier des ominös Geheimnisvollen. Das hatte seine Gründe: Diktatoriale Machthaber haben von jeher abstruseste Verschwörungstheorien herangezogen zu ihrer Selbstrechtfertigung und zur Rechtfertigung von Repression. Nicht anders die Herrschenden im real existierenden Sozialismus sowjetischer Observanz. Zudem ließ sich in den Schichten der Unterworfenen mit diffusen Schuldzuweisungen besser die Angst schüren, die Grundvoraussetzung und Vehikel ist für jede totale Machtausübung.
Am Fallbeispiel des 1958 im siebenbürgischen Kronstadt, damals „Stalinstadt“, inszenierten Politprozesses, der gegen insgesamt zwanzig, vornehmlich jugendliche Vertreter der deutschen Minderheit um den willkürlich der „Gruppe“ als „Rädelsführer“ zugeordneten Stadtpfarrer Konrad Möckel geführt wurde und unter der Bezeichnung „Schwarze-Kirche-Prozess“ in die Geschichte des kommunistischen Terrors in Rumänien eingegangen ist, versucht der rumänische Historiker Corneliu Pintilescu Licht in die Mechanismen der politischen Strafverfolgung jener Jahre zu bringen. Bekanntlich endete das Verfahren mit der Verurteilung der Angeklagten zu teilweise langjährigen Haftstrafen, die aber zwischen 1962 und 1964 durch Amnestieerlasse verkürzt bzw. ausgesetzt wurden.
Um sich der Wahrheit hinter der juristischen Inszenierung weitestgehend anzunähern, hat Pintilescu für sein Buch umfänglich recherchiert. Nicht nur die eigentlichen Prozessakten sowie die zahlreichen Informantenberichte über die Opfer des Verfahrens, wie sie in der rumänischen Birtler-Behörde, dem sogenannten „Consiliu Național pentru Studierea Archivelor Securității (CNSAS)“, inzwischen zugänglich sind, sondern auch Äußerungen von damals Verurteilten, von denen Erinnerungstexte oder ausführliche Stellungnahmen und Interviews vorlagen, wurden genutzt. Indem Pintilescu einerseits die Securitate-Akten, die über weite Strecken tendenziös und entstellend sind, und andererseits Selbstäußerungen der Beteiligten, die naturgemäß Erinnerungslücken sowie subjektiv befrachtete Vergegenwärtigungen und Einschätzungen enthalten, miteinander ergänzend und korrigierend in Bezug setzt, erreicht seine Darstellung einen bemerkenswerten Grad an Sachlichkeit.
Zunächst zeichnet der Autor den allgemeinen gesellschaftlichen und politischen Rahmen nach, in den das Prozessgeschehen eingebettet war, schildert den Aufbau des Repressionsapparats und seiner pyramidalen Strukturen durch das Nachkriegsregime in Rumänien, geht kurz auf die Geschichte der politischen Prozesse der 1950er Jahre ein, die entweder Ausfluss von internen Machtkämpfen an der Spitze des kommunistischen Einparteienstaates waren oder/und der Einschüchterung breitester Gesellschaftsschichten und damit der Sicherung unbeschränkter Herrschaftsausübung dienten. Nicht unerwähnt bleiben die historischen Ereignisse, die bei den Angehörigen der deutschen Minderheit in Rumänien zu einer spezifischen Stimmungslage geführt hatten: ihre Entrechtung und die Enteignungen der Nachkriegsjahre, die Deportation der arbeitsfähigen Männer und Frauen in die Sowjetunion, die Einschränkungen im kirchlichen und Kulturleben der Rumäniendeutschen und damit der Siebenbürger Sachsen.
Anschließend listet Pintilescu die prozessrelevanten Fakten auf, die vom rumänischen Sicherheitsdienst im Vorfeld der Gerichtsverhandlung aus Spitzelberichten und Zeugenvernehmungen zusammengetragen wurden. Indem er das wertfrei und kommentarlos tut, genügt er zwar dem selbst erhobenen Anspruch auf eine möglichst objektive Wiedergabe des Prozessgeschehens, erweckt aber ungewollt den Anschein, als ob bei den Opfern des Verfahrens in der Tat Schuldhaftigkeit vorgelegen hätte, was zunächst befremdet. Erst im weiteren Verlauf der Untersuchung, nachdem er bis ins Detail die Verhaftungen, die menschenverachtende Art der Verhörführung sowie den regiemäßig vorbereiteten Prozessverlauf geschildert hat, äußert er sich eindeutig dahin gehend, dass eine Ermittlung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen aufgrund der realen Faktenlage nie und nimmer zu einer Verurteilung hätte führen können. Dabei weist Pintilescu im Einzelnen nach, wie die Mechanismen der Schuldzuweisung beim Staatssicherheitsdienst funktionierten. Zeugenaussagen und Verhörprotokolle wurden manipuliert, Einzelfakten sowie Einzeläußerungen aus dem Zusammenhang gerissen und im Hinblick auf die Anklageerhebung ausgewählt, danach in Anwendung einer securitateeigenen Logik strukturiert und das Ganze schließlich in systemtypische Ideologeme eingekleidet. Das ergab eine Eigendynamik des repressiv-juristischen Diskurses, der unerbittlich zu der bereits vor Prozessbeginn festgeschriebenen Verurteilung der Angeklagten führen musste.
Diese hatte das Regime dringend nötig, als nach dem Ungarnaufstand 1956 in Rumänien die Gefahr zunehmender Systemkritik drohte. Sie galt es durch Einschüchterung zu ersticken. Wie „perfekt“ das im Falle dieses Prozesses in den Augen der Staatssicherheit funktioniert hatte, belegt die im Buch zitierte Verfügung der Securitate-Führung, die Kronstädter Verfahrensakte dem Moskauer Schulungszentrum zur Verfügung zu stellen, in dem die eigenen und die Sicherheitsdienstler der „sozialistischen Bruderländer“ ausgebildet wurden. Für die rumänische Stasi hatte dieser Prozess, hatten seine Vorbereitung und Abwicklung Modellcharakter. Damit im Zusammenhang macht Pintilescu eine interessante Feststellung, die er entsprechend mit Details aus der Verfahrensakte belegt: Von den „Erkenntnissen“ ausgehend, die sich der Sicherheitsdienst aus den Zeugenaussagen und Verhören für die Urteilsbegründung zusammenklaviert hatte, inszenierte er im Dominoeffekt die weiteren politischen Prozesse, die Ende der 1950er Jahre gegen Angehörige der deutschen Minderheit in Rumänien, speziell gegen siebenbürgisch-sächsische Pfarrer, Literaten und Jugendliche geführt wurden: unter anderen den „Schriftstellerprozess“, den „Sankt-Annensee-Prozess“, den „Prejba-Prozess“.
Der historisch-dokumentarische Wert des Buches von Pintilescu wird vermehrt durch die Reproduktion securitateeigener Fotografien und die vollinhaltliche Wiedergabe des gerichtlichen Verhandlungsprotokolls samt Urteilsverkündung, das im Anschluss an die Untersuchung auf knapp 70 Seiten abgedruckt wird. Im Anhang befindet sich zudem ein umfängliches Quellenverzeichnis und schließlich eine „Zusammenfassung“ in deutscher Sprache (S. 229-235).
Diese freilich fällt in ihrer Stümperhaftigkeit völlig aus dem qualitativen Rahmen des anspruchsvollen Buchs. Bei dem Text handelt es sich offenbar um die Übertragung einer rumänischen Vorlage, die, wie anzunehmen ist, ursprünglich vom Autor erstellt wurde, denn inhaltlich ist sie völlig in Ordnung, sprachlich hingegen das Resultat einer holprigen, stellenweise unrichtigen Übersetzung. Auf den sieben Seiten wimmelt es von schwerfälligen Formulierungen, falsch gewählten Termini und verqueren Satzkonstruktionen, denen der sprachliche Duktus des fremdsprachlichen Originals meilenweit anzuhören ist. So etwa ist wiederholt vom Kronstädter „Gerichtsprozess“ statt vom Gerichtsverfahren die Rede, oder es wird berichtet, dass Stadtpfarrer Möckel sich den „Beschlagnahmungen (...) widersetzte, welche (...) die Gesamtheit der Siebenbürger Sachsen beeinträchtigten“, statt dass er die „Enteignungen“ sächsischen Privatbesitzes „verurteilte“. Auch wird gesagt, dass er der Jugend die Werte der sächsischen „Zivilisation“ statt „Zivilgesellschaft“ vermittelte oder dass die Securitate gegen die verdächtigen Kronstädter Jugendlichen am 13. April 1957 eine „informative Gruppenbeobachtung“ eröffnete, statt dass hier der sicherheitsdienstliche Fachausdruck des „informativen Vorgangs“ verwendet worden wäre, der nicht nur „Beobachtung“, sondern einen ganzen Komplex von Maßnahmen aus gezielter Bespitzelung, dem Abhören von Telefongesprächen, der Postüberwachung und dem Lauschangriff umfasste. Zudem wird der Ausdruck „Verhöre“ fälschlicherweise für den Terminus „Ermittlungen“ verwendet oder es wird schlichtweg behauptet, dass die Angeklagten „Bekenntnisse“ von sich gaben, statt „Geständnisse“ zu machen. Dies nur einige von zahllosen Entgleisungen. Wer sie produziert hat, ist aus dem Buch nicht ersichtlich, da der Übersetzer der Zusammenfassung nicht genannt wird. Wenn es nicht der Herausgeber Stefan Măzgăreanu war, so hätte dieser als solcher zumindest dafür sorgen müssen, dass die lachhaften Ausrutscher nicht das Licht der Welt erblickten.
Man fragt sich nach der Lektüre dieser letzten Seiten verärgert, was denn ein deutscher Interessent wohl von diesem an sich guten und begrüßenswerten Buch eines jungen und fachkompetenten rumänischen Historikers denn halten soll bei der unprofessionellen Art, in der es deutschsprachigen Lesern vorgestellt wird.
Um sich der Wahrheit hinter der juristischen Inszenierung weitestgehend anzunähern, hat Pintilescu für sein Buch umfänglich recherchiert. Nicht nur die eigentlichen Prozessakten sowie die zahlreichen Informantenberichte über die Opfer des Verfahrens, wie sie in der rumänischen Birtler-Behörde, dem sogenannten „Consiliu Național pentru Studierea Archivelor Securității (CNSAS)“, inzwischen zugänglich sind, sondern auch Äußerungen von damals Verurteilten, von denen Erinnerungstexte oder ausführliche Stellungnahmen und Interviews vorlagen, wurden genutzt. Indem Pintilescu einerseits die Securitate-Akten, die über weite Strecken tendenziös und entstellend sind, und andererseits Selbstäußerungen der Beteiligten, die naturgemäß Erinnerungslücken sowie subjektiv befrachtete Vergegenwärtigungen und Einschätzungen enthalten, miteinander ergänzend und korrigierend in Bezug setzt, erreicht seine Darstellung einen bemerkenswerten Grad an Sachlichkeit.
Zunächst zeichnet der Autor den allgemeinen gesellschaftlichen und politischen Rahmen nach, in den das Prozessgeschehen eingebettet war, schildert den Aufbau des Repressionsapparats und seiner pyramidalen Strukturen durch das Nachkriegsregime in Rumänien, geht kurz auf die Geschichte der politischen Prozesse der 1950er Jahre ein, die entweder Ausfluss von internen Machtkämpfen an der Spitze des kommunistischen Einparteienstaates waren oder/und der Einschüchterung breitester Gesellschaftsschichten und damit der Sicherung unbeschränkter Herrschaftsausübung dienten. Nicht unerwähnt bleiben die historischen Ereignisse, die bei den Angehörigen der deutschen Minderheit in Rumänien zu einer spezifischen Stimmungslage geführt hatten: ihre Entrechtung und die Enteignungen der Nachkriegsjahre, die Deportation der arbeitsfähigen Männer und Frauen in die Sowjetunion, die Einschränkungen im kirchlichen und Kulturleben der Rumäniendeutschen und damit der Siebenbürger Sachsen.
Anschließend listet Pintilescu die prozessrelevanten Fakten auf, die vom rumänischen Sicherheitsdienst im Vorfeld der Gerichtsverhandlung aus Spitzelberichten und Zeugenvernehmungen zusammengetragen wurden. Indem er das wertfrei und kommentarlos tut, genügt er zwar dem selbst erhobenen Anspruch auf eine möglichst objektive Wiedergabe des Prozessgeschehens, erweckt aber ungewollt den Anschein, als ob bei den Opfern des Verfahrens in der Tat Schuldhaftigkeit vorgelegen hätte, was zunächst befremdet. Erst im weiteren Verlauf der Untersuchung, nachdem er bis ins Detail die Verhaftungen, die menschenverachtende Art der Verhörführung sowie den regiemäßig vorbereiteten Prozessverlauf geschildert hat, äußert er sich eindeutig dahin gehend, dass eine Ermittlung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen aufgrund der realen Faktenlage nie und nimmer zu einer Verurteilung hätte führen können. Dabei weist Pintilescu im Einzelnen nach, wie die Mechanismen der Schuldzuweisung beim Staatssicherheitsdienst funktionierten. Zeugenaussagen und Verhörprotokolle wurden manipuliert, Einzelfakten sowie Einzeläußerungen aus dem Zusammenhang gerissen und im Hinblick auf die Anklageerhebung ausgewählt, danach in Anwendung einer securitateeigenen Logik strukturiert und das Ganze schließlich in systemtypische Ideologeme eingekleidet. Das ergab eine Eigendynamik des repressiv-juristischen Diskurses, der unerbittlich zu der bereits vor Prozessbeginn festgeschriebenen Verurteilung der Angeklagten führen musste.
Diese hatte das Regime dringend nötig, als nach dem Ungarnaufstand 1956 in Rumänien die Gefahr zunehmender Systemkritik drohte. Sie galt es durch Einschüchterung zu ersticken. Wie „perfekt“ das im Falle dieses Prozesses in den Augen der Staatssicherheit funktioniert hatte, belegt die im Buch zitierte Verfügung der Securitate-Führung, die Kronstädter Verfahrensakte dem Moskauer Schulungszentrum zur Verfügung zu stellen, in dem die eigenen und die Sicherheitsdienstler der „sozialistischen Bruderländer“ ausgebildet wurden. Für die rumänische Stasi hatte dieser Prozess, hatten seine Vorbereitung und Abwicklung Modellcharakter. Damit im Zusammenhang macht Pintilescu eine interessante Feststellung, die er entsprechend mit Details aus der Verfahrensakte belegt: Von den „Erkenntnissen“ ausgehend, die sich der Sicherheitsdienst aus den Zeugenaussagen und Verhören für die Urteilsbegründung zusammenklaviert hatte, inszenierte er im Dominoeffekt die weiteren politischen Prozesse, die Ende der 1950er Jahre gegen Angehörige der deutschen Minderheit in Rumänien, speziell gegen siebenbürgisch-sächsische Pfarrer, Literaten und Jugendliche geführt wurden: unter anderen den „Schriftstellerprozess“, den „Sankt-Annensee-Prozess“, den „Prejba-Prozess“.
Der historisch-dokumentarische Wert des Buches von Pintilescu wird vermehrt durch die Reproduktion securitateeigener Fotografien und die vollinhaltliche Wiedergabe des gerichtlichen Verhandlungsprotokolls samt Urteilsverkündung, das im Anschluss an die Untersuchung auf knapp 70 Seiten abgedruckt wird. Im Anhang befindet sich zudem ein umfängliches Quellenverzeichnis und schließlich eine „Zusammenfassung“ in deutscher Sprache (S. 229-235).
Diese freilich fällt in ihrer Stümperhaftigkeit völlig aus dem qualitativen Rahmen des anspruchsvollen Buchs. Bei dem Text handelt es sich offenbar um die Übertragung einer rumänischen Vorlage, die, wie anzunehmen ist, ursprünglich vom Autor erstellt wurde, denn inhaltlich ist sie völlig in Ordnung, sprachlich hingegen das Resultat einer holprigen, stellenweise unrichtigen Übersetzung. Auf den sieben Seiten wimmelt es von schwerfälligen Formulierungen, falsch gewählten Termini und verqueren Satzkonstruktionen, denen der sprachliche Duktus des fremdsprachlichen Originals meilenweit anzuhören ist. So etwa ist wiederholt vom Kronstädter „Gerichtsprozess“ statt vom Gerichtsverfahren die Rede, oder es wird berichtet, dass Stadtpfarrer Möckel sich den „Beschlagnahmungen (...) widersetzte, welche (...) die Gesamtheit der Siebenbürger Sachsen beeinträchtigten“, statt dass er die „Enteignungen“ sächsischen Privatbesitzes „verurteilte“. Auch wird gesagt, dass er der Jugend die Werte der sächsischen „Zivilisation“ statt „Zivilgesellschaft“ vermittelte oder dass die Securitate gegen die verdächtigen Kronstädter Jugendlichen am 13. April 1957 eine „informative Gruppenbeobachtung“ eröffnete, statt dass hier der sicherheitsdienstliche Fachausdruck des „informativen Vorgangs“ verwendet worden wäre, der nicht nur „Beobachtung“, sondern einen ganzen Komplex von Maßnahmen aus gezielter Bespitzelung, dem Abhören von Telefongesprächen, der Postüberwachung und dem Lauschangriff umfasste. Zudem wird der Ausdruck „Verhöre“ fälschlicherweise für den Terminus „Ermittlungen“ verwendet oder es wird schlichtweg behauptet, dass die Angeklagten „Bekenntnisse“ von sich gaben, statt „Geständnisse“ zu machen. Dies nur einige von zahllosen Entgleisungen. Wer sie produziert hat, ist aus dem Buch nicht ersichtlich, da der Übersetzer der Zusammenfassung nicht genannt wird. Wenn es nicht der Herausgeber Stefan Măzgăreanu war, so hätte dieser als solcher zumindest dafür sorgen müssen, dass die lachhaften Ausrutscher nicht das Licht der Welt erblickten.
Man fragt sich nach der Lektüre dieser letzten Seiten verärgert, was denn ein deutscher Interessent wohl von diesem an sich guten und begrüßenswerten Buch eines jungen und fachkompetenten rumänischen Historikers denn halten soll bei der unprofessionellen Art, in der es deutschsprachigen Lesern vorgestellt wird.
Hannes Schuster
Corneliu Pintilescu: Procesul Biserica Neagră 1958 (Der Schwarze-Kirche-Prozess 1958). Im Aufrag von Studium Transylvanicum herausgegeben von Stefan Măzgăreanu. aldus Verlag und Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde, Kronstadt und Heidelberg 2008. 236 Seiten, ISBN: 978-973-7822-33-8 (aldus) und 3-929848-71-7 (AKSL). Das Buch ist zum Preis von 9,03 € für AKSL-Mitglieder und 12,90 € für Nichtmitglieder zu erwerben über den Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde, Schloss Horneck, 74831 Gundelsheim, Telefon: (0 62 69) 4 21 00, Fax: (0 62 69) 42 10 10, E-Mail: info [ät] siebenbuergen-institut.de.Schlagwörter: Rezension, Kommunismus, Securitate, Vergangenheitsbewältigung
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