8. Juli 2023

Deutscher Frauenrat fordert mehr Gleichstellung

Verband der Siebenbürger Sachsen bringt Antrag gegen Diskriminierung von Aussiedlerinnen bei Kindererziehung ein
Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrats in ...
Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrats in Berlin. Foto: Deutscher Frauenrat/Heidi Scherm
Am 17. und 18. Juni fand im Humboldt Carré in Berlin die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates (DF) unter dem Motto „Mehr Gleichstellung wagen!“ statt. Der Deutsche Frauenrat, vertreten mit 60 Mitgliedsverbänden und 120 Teilnehmerinnen aus der ganzen Bundesrepublik, richtete kurz vor Halbzeit der Legislaturperiode einen dringenden Appell an die Bundesregierung, den Koalitionsvertrag entschlossen umzusetzen. Die Mitgliederversammlung fordert die Bundesregierung zudem auf, von Mittelkürzungen im Bereich der Frauen- und Gleichstellungspolitik abzusehen und die versprochenen Maßnahmen zur fairen Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern und die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu beachten.

Zwei Tage diskutierten die rund 60 Mitgliedsverbände über aktuelle gleichstellungspolitische Herausforderungen und Chancen für Frauen und Mädchen. Es ging um Forderungen nach feministischer Klima- und Wirtschaftspolitik, Kindergrundsicherung oder einer höheren Besteuerung zugunsten einer starken Daseinsvorsorge.

Christa Wandschneider und Karin Roth beim ...
Christa Wandschneider und Karin Roth beim Deutschen Frauenrat in Berlin. Foto: privat
Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V., vertreten durch Christa Wandschneider, Bundesfrauenreferentin, und Karin Roth, Frauenreferentin in Nordrhein-Westfalen, trug den bereits 2021 eingereichten Sachantrag „Diskriminierung von Aussiedlerfrauen bei Kindererziehung beseitigen!“ vor und erneuerte seine Bitte und Forderung, diese Ungleichbehandlung bei der Erziehung im Personenkreis der Aussiedlerinnen und Spätaussiedlerinnen nach dem Bundesvertriebenengesetz im Rentenrecht zu beseitigen. Kindererziehung ist in einer modernen Gesellschaft gerade in den ersten Lebensjahren primär Aufgabe in der Familie. Mütter und Väter sind gleichermaßen gefordert, für Kinder bestmöglich zu sorgen, diese in ihrer Entwicklung zu fördern und auf das Leben in einer vielfältigen Gesellschaft vorzubereiten. Gleichwohl ist gerade in den ersten drei Jahren die Rolle der Mutter eine ganz besondere. Ein wesentlicher Bereich ist die gesetzliche Rentenversicherung. Das Solidarsystem der Rentenversicherung ist nur denkbar, wenn immer weiter Kinder erzogen, ausgebildet und gefördert werden und so als spätere Beitragszahler das System weitertragen. Die Kindererziehung ist auch nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes gleichsam bestimmende und ermöglichende Bedingung für die Wirkungsweise des Solidarsystems Rentenversicherung (BVerfGE 100, 1; 1 BvL 9/00; Fabritius in RV 1998, S 21, 23), in welchem durch Anerkennung von Kindererziehungszeiten in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes (§ 56 SGB VI) gerade diesem bestimmenden Umstand Rechnung getragen wird. Die systemfördernde Wirkung der Kindererziehung wirkt sich sowohl bei in Deutschland erfolgter Erziehung als auch bei Erziehung im Herkunftsgebiet in vollem Umfang in Deutschland aus, wo auch die Kinder der Aussiedlerinnen und Spätaussiedlerinnen dann ihre Beiträge zahlen. Im Rahmen von systemischen Rentenkürzungen durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vom 25. 9. 1996 wurde diese Erziehungsleistung im Personenkreis der Aussiedler und Spätaussiedler ohne Sach- oder Rechtsgrund um 40 % gekürzt (§ 22 Abs. 4 FRG). Gerade Frauen, die im Personenkreis der Aussiedler und Spätaussiedler besonders häufig auf Grund des dort gelebten Familienbildes gerade in den ersten Lebensjahren der Kinder deren Erziehung geleistet haben, leiden unter dieser diskriminierenden Maßnahme ganz besonders. Durch die Reduzierung ihres eigenen Altersunterhaltes im Vergleich zu Müttern, die kein Aussiedlungsschicksal erleben mussten, wirkt die Diskriminierung bis weit in die späten Lebensbereiche, in welchen es in besonderem Maße auf angemessene Alterssicherung – auch unter Berücksichtigung der Erziehungsleistung und deren Auswirkung auf die eigene Arbeitsbiografie – ankommt.

Christa Wandschneider, Karin Roth

Schlagwörter: Frauenrat, Gleichberechtigung, Aussiedlerinnen

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