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21. August 2020

Verschiedenes

Auslegungsfragen zum Entschädigungsverfahren in Rumänien auf dem Weg der Klärung

Die Rehabilitierung für politische Verfolgung in Rumänien (z.B. Deportation in die Sowjetunion oder die Bărăgan-Steppe, politische Verhaftung etc.) wird vom rumänischen Staat in dem Dekret-Gesetz (DL) 118/1990 geregelt, durch das Gesetz 211/2013 auf Betroffene im Ausland unabhängig von der Staatsangehörigkeit angewendet und durch das Gesetz 130/2020 auf Kinder von Betroffenen ausgeweitet (vgl. „Rumänien weitet Entschädigungszahlungen auf Nachkommen von Verschleppten und Deportierten aus“, SbZ Online vom 23. Juli 2020, und „Fragen und Antworten zum neuen Entschädigungsgesetz in Rumänien“, SbZ Online vom 3. August 2020). Offene Auslegungsfragen sollen nun in einem im rumänischen Senat eingereichten Änderungsgesetz (Projekt b429/2020) geklärt werden. Weiter unten finden Sie Anwendungsfragen, die auf dem Weg der Klärung sind, und Fragen, die Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius bereits beantworten kann. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 1 mal kommentiert.

  • Reni 123

    1Reni 123 schrieb am 13.09.2020, 14:55 Uhr (um 14:59 Uhr geändert):
    Dr.Fabritius informiert: in der SZ vom 10.08.2020 heißt es:"Das wären bei 5 Jahren Russlandverschleppung für jedes Jahr 700 Lei zusamme also 5x700 Lei entspricht etwa 730 Euro im Monat...Kinder, die erst nach der Verschleppung...bekommen die Hälfte" Das wären also 365 €!In der SZ vom 25.09. steht etwas ganz Anderes!!! "Ein nachher geborenes Kind bekommt die Hälfte dieser Summe(350Lei monatlich für jedes Jahr der Verschleppug)" !!!???

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