15. Oktober 2003

Rumäniens Bürger entscheiden über neue Verfassung

Die Staatsbürger Rumäniens stimmen am 18. und 19. Oktober 2003 in einem Referendum über Verfassungsänderungen ab, die für einen Beitritt Rumäniens in die Europäische Union unabdingbar sind. Rumänische Bürger, die sich in Deutschland aufhalten, können sich an der Volksabstimmung in Wahllokalen in Berlin, Bonn und München beteiligen.
Die Regierungs- und Oppositionsparteien Rumäniens sind sich bis auf wenige Ausnahmen einig, dass das Referendum einen entscheidenden Schritt zur Aufnahme Rumäniens in die Europäische Union bedeutet. Deshalb werden alle wahlberechtigten Bürger Rumäniens aufgerufen, sich an der Volksabstimmung zu beteiligen und der Verfassungsänderung zuzustimmen. In seinem Aufruf stellt das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR) fest, dass „die neue Verfassung einen weiteren Schritt in Richtung europäischer Integration darstellt“. Alle DFDR-Mitglieder werden aufgefordert, „von ihrer Stimme Gebrauch zu machen und für diese Verfassung zu stimmen“.

Die Verfassungsänderungen gewähren Bürgern der Europäischen Union gewisse Rechte, nachdem Rumänien erwartungsgemäß der Union beitreten wird. So erhalten EU-Bürger Wahlrecht in Rumänien und das Recht, selbst in verschiedene Funktionen in der öffentlichen Verwaltung gewählt zu werden. Im Falle eines Prozesses stehen den EU-Bürgern Übersetzer zur Verfügung. Die neue Verfassung garantiert den Privatbesitz, eine längst fällige Bestimmung, die im rumänischen Grundgesetz von 1991 noch nicht enthalten war. Zudem dürfen die Angehörigen der ethnischen Minderheiten in Rumänien ihre Muttersprache im Gerichtssaal verwenden. Vor allem diese Bestimmung und die Rechte für EU-Bürger sind ein Dorn im Auge der Großrumänien-Partei (Partidul Romania Mare). Die Nationalkommunisten sind entschiedene Gegner der Verfassungsänderung, die nach ihrer Ansicht ein “beispielloser Akt des nationalen Verrrats” darstellt.

Weitere Artikel der neuen Verfassung “garantieren den Bürgern den Zugang zur Kultur und zu einem gesunden Umfeld”, berichtet die Banater Zeitung, die als Mittwoch-Beilage der Allgemeinen Deutschen Zeitung für Rumänien erscheint.

Um eine möglichst breite Beteiligung an der Volksbefragung zu ermöglichen, sind die Wahllokale an zwei Tagen, am 18. und 19. Oktober, geöffnet. Damit das Referendum-Ergebnis gültig ist, muss die Wahlbeteiligung bei 50 Prozent plus einem Wähler liegen.

Wie die Botschaft von Rumänien in Berlin mitteilt, sind alle rumänischen Staatsbürger, die sich in Deutschland aufhalten, eingeladen, sich am Samstag, dem 18., oder am Sonntag, dem 19. Oktober 2003, an der Volksabstimmung zur neuen Verfassung Rumäniens zu beteiligen. Das Referendum wird auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland am 18. Oktober, 8.00 bis 22.00 Uhr, und am 19. Oktober, 8.00 bis 20.00 Uhr, in den folgenden diplomatischen Missionen und Konsulaten von Rumänien stattfinden:
Botschaft von Rumänien in Berlin, Dorotheenstraße 62-66, 10117 Berlin;
Generalkonsulat von Rumänien in Bonn, Legionsweg 14, 53117 Bonn;
Generalkonsulat von Rumänien in München, Dachauer Straße 17, 80335 München.

Der Text der Verfassungsänderungen sowie der Text der rumänischen Verfassung sind auf der Webadresse www.rumaenische-botschaft.de einzusehen. Die Beteiligten werden gebeten, einen gültigen rumänischen Reisepass oder Ausweis mitzubringen.

sb

Bewerten:

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.