29. August 2002

BdV-Präsidentin empört über Bundeskanzleramt

Die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach (MdB), äußerte sich entrüstet über das Verhalten des Bundeskanzleramtes anlässlich des am 21. August gescheiterten Versuchs der Übergabe einer Resolution des Arbeitskreises "Deutsche Zwangsarbeiter".
Es sei ihr "völlig unverständlich, dass sich im gesamten Bundeskanzleramt niemand verantwortlich findet, die Resolution dieses Arbeitskreises, der etwa 100 000 Einzelschicksale deutscher Zwangsarbeiter in mühevoller, ehrenamtlicher Arbeit erfasst hat, entgegenzunehmen". Der Sprecher des Arbeitskreises, Rudi Pawelka, wirft der Bundesregierung vor, sich in dieser Angelegenheit zu verweigern. Der von Regierungsseite für die Übergabe der Petition vorgeschlagene Ansprechpartner, ein Referatsleiter in Bonn, sei dem Anlass keinesfalls angemessen. In diesem Zusammenhang sprach Pawelka von "Dienstboteneingang". Die BdV-Präsidentin ihrerseits beklagte, dass die derzeitige Bundesregierung eine Entschädigung der deutschen Zwangsarbeiter stets abgelehnt habe. "Offensichtlich fühlt sich", so Steinbach, "niemand im Bundeskanzleramt zuständig für die Schicksale der nach Kriegsende von Zwangsarbeit betroffenen Deutschen." Ein Regierungssprecher erklärte gegenüber der Siebenbürgischen Zeitung, die Übergabe der Resolution sei aufgrund der "mageren Faktenlage" gescheitert. Letztlich hätten die genauen Umstände aber nicht festgestellt werden können.

Gegenstand der Resolution, die von neun Bundeslandsmannschaften sowie vom "Bund der Stalinistisch Verfolgten" getragen wird, ist die Forderung (auf der Grundlage eines Bundesvorstandsbeschlusses des BdV vom 31.08.2001) nach einer angemessenen humanitären und finanziellen Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter und Kriegsgefangener. Der Arbeitskreis schlägt darin vor, die Entschädigungsleistungen aus den an den Bund rückfließenden Lastenausgleichszahlungen zu finanzieren.

CS

Bewerten:

1 Bewertung: ++

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.