9. Februar 2001

Häuserrückgabegesetz von Iliescu gegengezeichnet

Das neue Häuserrückgabegesetz ist vom rumänischen Staatspräsident Ion Iliescu am 8. Februar gegengezeichnet worden und wird nach Veröffentlichung im Amtsblatt (Monitorul Oficial) in Kraft treten.Tags zuvor hatte der Oberste Gerichtshof eine Klage der Großrumänienpartei (PRM) abgewiesen und das Gesetz als verfassungsgemäß bestätigt.
Das Häuserrückgabegesetz war am 16. Januar mit großer Mehrheit vom Abgeordnetenhaus angenommen worden. Es unterscheidet sich erheblich vom ursprünglichen Entwurf, der seit 1997 in beiden Kammern des rumänischen Parlaments zur Debatte stand. Die altkommunistische Partei der Sozialen Demokratie (PDSR) konnte seither fast sämtliche ihrer Änderungsanträge durchsetzen. Im Prinzip gilt daher Entschädigung vor Rückgabe, zumal Rückgaben schon darum nicht mehr möglich sind, weil bereits 388 000 Mieter sich das Gesetz Nr. 112/1995 zunutze gemacht und die einst enteigneten Immobilien zu meist symbolischen Kaufpreisen erworben haben. Nach Erscheinen des neuen Häuserrrückgabegesetzes im rumänischen Amtsblatt wird die Siebenbürgische Zeitung einen ausführlichen Kommentar des Rechtsexperten Michael Miess dazu veröffentlichen.

sb

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