21. Februar 2003

Kahlschlag gegen siebenbürgische Kulturarbeit

Die rot-grüne Bundesregierung plant im Bundeshaushalt 2003 weitere Kürzungen der Vertriebenen- und Aussiedlerkulturarbeit nach § 96 des Bundes- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG). Für die Kulturarbeit der Vertriebenen und Aussiedler stehen heuer lediglich 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Seit der so genannten Neukonzeption der Vertriebenenkulturarbeit im Jahr 2000 unter dem damaligen Kulturstaatsminister Michael Naumann wurde die Förderung drastisch gekürzt. Im letzten Haushalt der unionsgeführten Regierung standen 1998 noch 23 Millionen Euro für die Pflege des Kultur- und Geschichtserbes der deutschen Heimatvertriebenen zur Verfügung. Der Betrag wurde 2002 auf 16,5 Millionen Euro gekürzt. Nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion diene der Haushaltstitel des § 96 BVFG mittlerweile „als Steinbruch zur Konsolidierung des maroden Bundeshaushaltes“. Im Sommer 2002 hatte der Völkerrechtler Prof. Dr. Dr. Michael Silagi in einem Rechtsgutachten festgestellt, dass sowohl die „Neukonzeption“ von 2000 als auch die darauf folgenden massiven Kürzungen und Streichungen von Haushaltsmitteln „gegen geltendes Recht verstoßen“. Dennoch sind auch für dieses Jahr weitere gravierende Einschnitte bei der Kulturförderung geplant. Besonders deutlich ist der Kahlschlag bei der grenzüberschreitenden Verständigungs- und Versöhnungsarbeit, der zwar im zusammenwachsenden Europa eine bedeutende Rolle zukommt, aber von ursprünglich 1,45 Millionen Euro nunmehr mit keinem Cent mehr gefördert wird. Die Union hat drei Anträge in die Beratungen des Bundeshaushaltes 2003 eingebracht und will dadurch einen angemessenen finanziellen Rahmen für die Kulturarbeit der Vertriebenen und Aussiedler schaffen.

Besonders hart von den rot-grünen Kürzungen ist die siebenbürgisch-sächsische Breitenarbeit betroffen. Die hauptamtliche Stelle des Bundeskulturreferenten wurde von 1986 bis 2001 mit etwa 90 000 DM jährlich gefördert, am 1. Juli 2001 wurden die Mittel ersatzlos gestrichen. Bis 1997 förderte der Bund jährlich 10 bis 15 Maßnahmen der siebenbürgisch-sächsischen Breitenarbeit mit etwa 100 000 DM. 1998 – ab diesem Jahr einschließlich der Jugendarbeit - kamen den Siebenbürger Sachsen 140 000 DM und ein Jahr später immerhin noch 90 000 DM zugute. 2000 blieben nur noch 40 000 DM für ihre Breitenarbeit übrig, 2001 genau 8 000 DM und 2002 förderte der Bund für gerade mal 2 500 Euro eine Vortragsreihe im Rahmen der Siebenbürgisch-Sächsischen Kulturtage. Seit 2002 wird siebenbürgische Kulturarbeit zudem über die Kulturreferentin Südosteuropa des Donauschwäbischen Zentralmuseums in Ulm koordiniert.

Die „Neukonzeption“ der rot-grünen Regierung zielt auf die Archivierung und Musealisierung der Vetriebenenkultur ab, deren Ende offenbar durch massive Kürzung beschleunigt werden soll. Die Haushaltszahlen belegen: Ein lebendiges Kultur- und Vereinsleben, mit dem die Siebenbürger Sachsen diese Republik in den letzten Jahrzehnten bereichert haben, wird zurzeit weder gewünscht noch gefördert.

Siegbert Bruss


(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 3 vom 28. Februar 2003, Seite 1)

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