24. März 2003

Beratung über aktuelle Gesetzeslage

Beratung über die neueste Gesetzeslage bot die Kreisgruppe Rosenheim ihren Mitgliedern am 8. März an. Die teilnahme war jedoch geringer als in den vorigen Jahren, sei es wegen eines parallel laufenden Fußballspiels, wegen der noch nicht abgeschlossenen 40-prozentigen Fremdrentenkürzung oder weil viele Interessenten individuell beraten werden wollen.
Jedenfalls meldeten sich viele Siebenbürger Sachsen in den folgenden Tagen telefonisch mit dem Wunsch nach einem Termin zur Beratung, speziell zum Problem der Fremdrente, der Nachweisbeschaffung von Unterlagen von früheren Unternehmen oder zur Grundsicherung. Das Referat für Betreuung und Beratung unserer Kreisgruppe besteht bereits seit 15 Jahren in der gleichen Besetzung. Es verfügt über eine gewisse Erfahrung und gute Kontakte zu Behörden und Ämtern. Das Betreuungsreferat konnte die meisten der seit dem vorigen Jahr anstehenden Probleme klären, viele Altfälle konnten positiv gelöst werden. Hervorzuheben sind auch Anfragen von Mitgliedern aus anderen Kreisgruppen und sogar aus anderen Bundesländern, die ebenfalls ehrenamtlich bearbeitet wurden und zum Abschluss gebracht werden konnten.

Für Rentenanträge, Rentenberatungen und sonstige Amtshilfen ist sowohl bei LVA- als auch bei BfA-Versicherten in Stadt und Landkreis Rosenheim der Versicherungsberater der Stadt Rosenheim zuständig. Dessen Hilfe kann kostenlos in Anspruch genommen werden. In allen Fällen wurde betont, dass bei Rentenproblemen unbedingt ein im Fremdrentenrecht versierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden sollte, um eventuelle finanzielle Nachteile zu vermeiden. Wichtig ist auch die zeitgerechte Beschaffung von Arbeitsnachweisen, da Zeiten, die mit dem Arbeitsbuch nachgewiesen werden, wertmäßig nur zu 5/6 anerkannt werden. Weitere Informationen unter Telefon: (0 80 31) 4 45 22.

Hildegard und Erwin Schuster

Bewerten:

1 Bewertung: ++

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.