18. April 2003

Zwang auf Information

Bukarest. - Das Recht auf Information ist in der Verfassung Rumäniens festgeschrieben. Die Bukarester Regierung hat es durch einen kürzlichen Sondererlass nicht nur verankert, sondern zu einem Zwang auf Information entstellt.
So müssen ab April alle physischen und juridischen Personen Rumäniens monatlich ein Radio- und TV-Abo begleichen, auch wenn sie nicht über Empfangsgeräte verfügen. Die Forderung der Rundfunkgebühren wird den Bürgern und Firmen automatisch mit der Stromrechnung des staatlichen Energielieferanten ins Haus gestellt. Der Senat hat der Gesetzesvorlage bereits zugestimmt, von der Abgeordnetenkammer sind keine wesentlichen Änderungen zu erwarten. Etwa fünf Millionen Bürger, so Einschätzungen von Fachleuten, verfügen in Rumänien über einen Fernseher, fast jeder Haushalt dürfte einen Rundfunkempfänger haben. Und jene, die über kein Radio verfügen, sollen ein solches Gerät vom öffentlich-rechtlichen Sender - allerdings aus öffentlichen Geldern - erhalten. Es gibt allerdings kleine Familienunternehmen, die aus Geld-, aber auch aus Raummangel auf solche Geräte von vornherein verzichten. Zudem verfügen viele TV-Inhaber über einen Kabelanschluss und bezahlen dort schon einmal die Rundfunkgebühr für die öffentlich-rechtlichen Anstalten und deren meist regierungskonformen Informationsservice.

mo

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