22. März 2001

Rückgabe von Gemeinschaftseigentum in Ausssicht gestellt

Der Rechts- und der Menschenrechtsausschuss der rumänischen Abgeordnetenkammer haben am 6. März einen Gesetztenwurf betreffend die Rückgabe von Immobilien an die jüdische Gemeinschaft in Rumänien günstig avisiert.
Wie die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien mit Bezug auf die Tageszeitung Adevarul berichtet, soll dafür ein Sonderausschuss gebildet werden, der aus Vertretern der Föderation der jüdischen Gemeinschaften in Rumänien und der Weltorganisationen der Juden besteht. Positiv beschieden haben die beiden Ausschüsse der Abgeordnetenkammer auch den Erlass Nr. 113/1998 betreffend die Rückgabe von Vermögenswerten an andere nationale Minderheiten. Es handelt sich vor allem um Gebäude, die diesen Gemeinschaften gehört haben und vom kommunistischen Staat enteignet wurden.

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