10. Juli 2003

Fördergeld für deutsch-rumänische Partnerschaften

Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt deutsch-rumänische Partner- und Patenschaften durch ein spezielles Programm, das den deutschen Minderheiten in Osteuriopa zugute kommt. Das Projekt zur Förderung soll Starthilfe leisten und Anreize schaffen, damit dauerhafte Beziehungen zwischen deutschen und osteuropäischen Städten, Gemeinden und Kreisen, Kirchen, Schulen, Sportvereinen usw. entstehen.
Die Siebenbürger Sachsen wollen verstärkt politische und gesellschaftliche Verantwortung in ihren neuen Heimatorten in Deutschland und Österreich übernehmen, in denen sie inzwischen feste Wurzeln geschlagen haben. Zudem sind sie als "Experten" geradezu prädestiniert, Brücken nach Siebenbürgen zu schlagen und deutsch-rumänische Städtepartnerschaften zu initiieren. Das hat die Podiumsdiskussion zum Thema "Grenzen überwinden - Brücken bauen" zum Abschluss des Heimattages des Siebenbürger Sachsen in Dinkelsbühl gezeigt.

Die Förderungungsrichtlinien stellte der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung, Jochen Welt, bereits am 6. April 2000 im Rahmen einer Fachtagung zu kommunalen Partnerschaften vor. Die Grundsätze wurden am 1. Januar 2002 dahingehend geändert, dass neuerdings nicht nur Partnerschaften, sondern auch Patenschaften gefördert werden können. Neben kommunalen Partnerschaften können auch Patenschaften von Universitäten, Schulen, Krankenhäusern, Kirchen, Sport- und Jugendvereinen unterstützt werden, wenn eine Kommune hinter dieser Patenschaft steht. Beim Bundesinnenministerium sind allerdings weniger Förderanträge als erwartet eingegangen, so dass viel mehr Initiative seitens der Siebenbürger Sachsen oder Banater Schwaben gefragt wäre.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen, die das menschliche Miteinander intensivieren und die Entwicklung der Partnerkommunen unterstützen. Hierzu gehören Hilfen in gemeinschaftsfördernden, sozialen, medizinischen und wirtschaftlichen Bereichen, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen (Aus- und Fortbildung) sowie der Jugendaustausch, soweit eine anderweitige Förderung nicht möglich ist.
Zur Begründung und Aktivierung bestehender Partnerschaften können darüber hinaus gefördert werden:

- Fortbildungs- und Informationsseminare für Partnerschaftsbeauftragte und die verantwortlichen Organisatoren von Partnerschaftsveranstaltungen

- Arbeitssitzungen, Kolloquien und Tagungen zur Begründung von Partnerschaften, zur Weiterentwicklung der Inhalte und der Qualität von Städtepartnerschaften sowie zur Intensivierung des Dialogs und des Austauschs von Erfahrungen zwischen den Partnergemeinden.
Touristisch, rein kulturell oder kommerziell ausgerichtete Maßnahmen sind nicht förderungswürdig.

Förderungsgrundsätze

Die vom BMI zur Verfügung stehenden Mittel sind grundsätzlich zur Förderung der deutschen Minderheit und deren Umfeld bestimmt. Einzelprojekte/-maßnahmen können daher im Rahmen bestehender Partnerschaften und Patenschaften nur gefördert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

- In der Partnerkommune in den Herkunftsgebieten leben Angehörige der deutschen Minderheit. Sie sind aktiv an dem Projekt beteiligt; die übrige Bevölkerung ist angemessen einbezogen. Dabei sollen möglichst auch junge Menschen in die Aktivitäten einbezogen werden.

- Spätaussiedler, die früher in der Partnergemeinde oder in dem Umkreis gelebt haben, werden zur Mitwirkung ermuntert.

- Es liegt ein Gesamtkonzept der Partnerschaftsarbeit vor (bisherige Maßnahmen/Jahresplanung), zu dem das beantragte Projekt gehört.

- Die deutsche Seite leistet einen angemessenen Eigenbeitrag zum Projekt.

- Durch das Projekt wird das ehrenamtliche Engagement gefördert bzw. mindestens nicht behindert (soweit vorhanden).

Art und Umfang der Förderung

Die Projektförderung wird lediglich als Anschubfinanzierung gewährt, um nachhaltig belastbare Verbindungen zu initiieren, die schon mittelfristig ein Eigenleben ohne weitere Begleitung bzw. Intervention Dritter entwickeln. In der Regel kann mit einem Zuschuss des Bundesinnenministeriums von bis zu 60 Prozent der erstattungsfähigen Sachkosten gerechnet werden. Bei Partnerreisen kann ein Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt werden.

Nicht erstattungsfähig sind grundsätzlich Personal-, Verwaltungs- und Reisekosten der Kommunen, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Personal- und Verwaltungskosten von Fachmittlern. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Verfahren
Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen, Fördervereine zur Begründung von deutsch-rumänischen Partnerschaften, Krankenhäuser, Schulen, Kirchengemeinden u.a., die eine Partnerschaft oder Patenschaft begründet haben oder begründen möchten. Anträge sind an das Bundesministerium des Inneren zu richten.
Auskünfte zu den Fördergrundsätzen sind bei folgenden Referaten im Bundesministerium des Inneren, Graurheindorferstraße 198, 53117 Bonn, erhältlich: Grundsätzliches zum Förderkonzept, Referat SH II 4-W, Telefon: (0 18 88) 681-3717, Herr Hans-Joachim Jansen.
Rumänien, Ukraine und Moldawien: Referat SH II 6-R, Telefon: (0 18 88) 681-3759, Herr Norbert Cremer. Für beide Referate gilt die Faxnummer (0 18 88) 681-3864.

Eine Übersicht der ausländischen Kommunen, die eine Partnerschaft mit deutschen Städten und Gemeinden anstreben, wird von der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), Lindenallee 13-17, 50942 Köln, Fax: 0 2 21/ 37 71-150, E-Mail: doerthe.sondermann@staedtetag.de, geführt. Zahlreiche Partnerschaftswünsche aus Osteuropa erreichen den RGRE direkt oder über deutsche Botschaften, kommunale Spitzenverbände der jeweiligen Länder und politische Stiftungen. Der RGRE beim Deutschen Städtetag bemüht sich um eine Vermittlung und veröffentlicht zwar die Anfragen in mehreren Publikationen und im Internet unter www.rgre.de, doch ist die Nachfrage von deutscher Seite eher gering. Grund der Zurückhaltung sind die finanziellen Engpässe und die vielen bereits bestehenden Partnerschaften. Ganz wichtig sind daher persönliche Initiativen, um das nötige Vertrauen und Interesse der deutschen Gemeinden zu gewinnen. In den letzten Jahren wurden Städtepartnerschaften zwischen Landshut und Hermannstadt, Wernigerode und Heltau, Ilsfeld und Meschen u.a. abgeschlossen . Die siebenbürgische Landsmannschaft und die HOG Schäßburg setzen sich dafür ein, dass Dinkelsbühl und Schäßburg demnächst eine Partnerschaft eingehen.

Siegbert Bruss



Links zu den Förderrichtlinien und Fördergrundsätze des Bundesinnenministerium unter www.SiebenbuergeR.de.

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