15. November 2004

"Kahlschlag bei Kulturarbeit"

Die rot-grüne Bundesregierung plant im Bundeshaushalt weitere Kürzungen der Vertriebenen- und Aussiedlerkulturarbeit nach § 96 des Bundes- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG). 2005 sind für diesen Bereich lediglich 12,9 Millionen Euro geplant.
Seit der so genannten Neukonzeption der Vertriebenenkulturarbeit im Jahr 2000 unter dem damaligen Kulturstaatsminister Michael Naumann wurde die Förderung drastisch gekürzt. Im letzten Haushalt der unionsgeführten Regierung standen 1998 noch 23 Millionen Euro für die Pflege des Kultur- und Geschichtserbes der deutschen Heimatvertriebenen zur Verfügung. Nach sechs Jahren rot-grüner Politik soll der Betrag im Jahr 2005 um 45 Prozent auf 12,9 Millionen Euro gekürzt werden. Wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitteilt, gebe es „kaum einen Politikbereich, der derart von den Kürzungsmaßnahmen betroffen ist, wie der Bereich der Bewahrung des gemeinsamen historischen Erbes und der kulturellen Errungenschaften und Leistungen von 15 Millionen Heimatvertriebenen.“ Damit missachte die Bundesregierung den Gesetzesauftrag des § 96 BVFG, der Bund und Länder verpflichtet, „das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten“.

Von der grenzüberschreitenden Verständigungs- und Versöhnungsarbeit, der im zusammenwachsenden Europa eine bedeutende Rolle zukommt, werden Heimatvertriebene und Aussiedler immer mehr ausgechlossen. Von ursprünglich 1,45 Millionen Euro wird dieser Bereich mit keinem Cent mehr gefördert.

Besonders hart von den Kürzungen ist die siebenbürgisch-sächsische Breitenarbeit betroffen. Die hauptamtliche Stelle des Bundeskulturreferenten der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen wurde von 1986 bis 2001 mit etwa 90 000 DM jährlich gefördert, am 1. Juli 2001 wurden die Mittel ersatzlos gestrichen. Bis 1997 förderte der Bund jährlich 10 bis 15 Maßnahmen der siebenbürgisch-sächsischen Breitenarbeit mit etwa 100 000 DM. 1998 – ab diesem Jahr einschließlich der Jugendarbeit - kamen den Siebenbürger Sachsen 140 000 DM und ein Jahr später immerhin noch 90 000 DM zugute. 2000 blieben nur noch 40 000 DM für ihre Breitenarbeit übrig, 2001 genau 8 000 DM, und 2002 bezuschusste der Bund für gerade mal 2 500 Euro eine Vortragsreihe im Rahmen der Siebenbürgisch-Sächsischen Kulturtage. 2003 hat die Bundesregierung keine siebenbürgisch-sächsische Kulturveranstaltung mehr gefördert. Seit 2002 hat die Kulturreferentin Südosteuropa des Donauschwäbischen Zentralmuseums in Ulm die Aufgabe übernommen, siebenbürgisch-sächsische Kulturarbeit zu koordinieren.

Siegbert Bruss


Bewerten:

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.