15. Dezember 2004

Leserecho: "Am integrationswilligsten und pflegeleicht"?

Zum Leitartikel von Siegbert Bruss, Aufgaben von großer Tragweite, Siebenbürgische Zeitung Online vom 25. November 2004.
Es ist sehr zu begrüßen, dass das 15-jährige Jubiläum der Wende auch vom Bundesvorstand der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen gewürdigt wurde und der Bundesvorsitzende Volker Dürr eine positive und beachtliche Bilanz für diese historische Zeitspanne zog. Dieser Rückblick sollte aber auch Anlass dazu sein, die Ost-West-Bezogenheit nicht völlig aus der Sicht- und Gedächtnisweite zu verlieren. Natürlich waren die Siebenbürger Sachsen in der DDR totale Exoten, eine Vereinsbildung dieser Art war nicht nur verboten, sondern hätte automatisch als reversiv und nationalsozialistisch gegolten. Die Stasi war perfekter, als es die Securitate jemals hätte sein können. Umso erfreulicher ist festzustellen, dass das kleine Ost-Häuflein der Siebenbürger Sachsen, angeregt durch die Landesgruppe Berlin der Landsmannschaft, aktiv wird und sich aus der längst vollzogenen Integration zur siebenbürgischen Identität bekennt, - vorurteilslos zur alten Heimat und trotz allem nach vorne gewandt.

Keine andere Aussiedler-Ethnie hat einen überzeugenderen Willen nach Integration mitgebracht und war in der Konsequenz für die Bundesrepublik so pflegeleicht wie die Siebenbürger Sachsen. Um so kontroverser scheint allerdings das Thema Fremdrentenkürzungen zu sein. Ursächlich noch bei Helmut Kohl ankreidbar, aber nachher liberal und sozialdemokratisch willkommen geduldet, ist die Verfassungsklage nun jahrelang beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Auch die deutschen Mühlen scheinen nur langsam zu mahlen. Wie sagte doch Adolf Meschendörfer: „Anders rauschen die Brunnen, anders rinnt hier die Zeit.“ Dass es auch anders geht, hat uns eben die gleiche Instanz gezeigt. Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter und DDR-staatsnahe Bedienstete, Funktionäre etc. klagten beim Bundesverfassungsgericht gegen die festgelegte Kappungsgrenze ihrer Renten. Prompt wurde entschieden und ebenso prompt bekamen sie Recht. Die Besagten bekommen nun von der von ihnen so gehassten Bundesrepublik Renten, von denen ein unbescholtener Durchschnittsbezieher nicht mal wagen sollte zu träumen. Diese Entscheidung reißt ein enormes Loch in die gesetzliche Rentenkasse und lässt noch weniger Spielraum für zukünftige Belastungen, zu denen auch die Begradigung des Fremdrentengesetzes gehören könnte. Mit dieser Feststellung will ich auf keinen Fall neue Ost-West-Gräben aufreißen, es ist aber eine notwendige Tatsachenfeststellung zu einem Thema, bei dem Verhälnismäßigkeiten offenbar in die Schieflage geraten sind.

Hans Blahm, Eberswalde



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