18. April 2005

125 Jahre diplomatische Beziehungen

Auf ein historisches Ereignis weist die Botschaft der Bundesrepublik in einer Presseerklärung hin: Rumänien und Deutschland feiern in diesem Jahr das 125-jährige Bestehen ihrer diplomatischen Beziehungen.
Am 20. Februar 1880 übergaben die Beauftragten Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens gemäß der Schlussakte der Berliner Konferenz gleichlautende Noten zur Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens und über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Der deutsche Gesandte übergab sein Beglaubigungsschreiben am 9. März 1880 an König Karl I. von Hohenzollern.

Die historischen Anfänge der Beziehungen reichen allerdings noch weiter zurück. Bis 1868 gab es in Bukarest ein königlich preußisches Generalkonsulat und eine diplomatische Agentur. Ab 1868 existierte ein Generalkonsulat des Norddeutschen Bundes. Dieses wurde am 23. April 1871 in ein kaiserlich deutsches Generalkonsulat umgewandelt Am 20. Februar 1880 erfolgte sodann die erwähnte offizielle Anerkennung Rumäniens in Ausführung des Artikels 43 der Berliner Schlussakte durch eine in Bukarest übergebene Erklärung Deutschlands, Frankreichs und Englands. Deutscher Vertreter dabei war der Leiter des Bukarester Generalkonsulats von Rotenhan. Ludwig Graf von Wesdehlen wurde am 21. Februar 1880 zum ersten deutschen Gesandten ernannt.

Weitere Informationen - u.a. Reproduktionen der Originalunterlagen von 1880 - sowie zum heutigen Stand der bilateralen Beziehungen sind auf der Homepage der deutschen Botschaft in Bukarest unter www.bukarest.diplo.de zu finden.

(DRG-Info)

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