14. November 2001

Rumänien verschärft Maßnahmen für Ausreisende

Ab dem 1. Dezember 2001 müssen rumänische Bürger, die privat in EU-Staaten oder visafreie Länder reisen, an der rumänischen Grenze außer dem Visum (für den Schengen-Raum) Folgendes vorzeigen: eine Reisekrankenversicherung, die Hin- und Rückfahrtkarte oder die grüne Versicherungskarte für Pkw sowie einen gewissen Geldbetrag - in bar oder als Kreditkarte -, der mindestens die Kosten eines fünftägigen Auslandsaufenthalts deckt.
Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann der Grenzer den betreffenden Reisenden zurückschicken. Das hat die rumänische Regierung am 25. Oktober per Eilverordnung beschlossen. Die Höhe des Geldbetrags steht derzeit noch nicht fest. Sie richtet sich nach den Vorstellungen des Ziellandes und wird vom rumänischen Innenminister festgelegt und regelmäßig aktualisiert. Bukarest hat in den letzten Monaten eine Reihe von Maßnahmen zur besseren Sicherung der Grenzen sowie ein neues Gesetz über die Grenzschutzpolizei und fälschungssichere - in Deutschland hergestellte – Reisepässe eingeführt. Die verschärften Maßnahmen wenden sich vor allem gegen rumänische Staatsangehörige, die illegal in westeuropäische Länder reisen, und sollen jenen Mitbürgern zugute kommen, die sich nichts zuschulden kommen lassen. In absehbarer Zeit erhofft sich Rumänien, dass seine Bürger, wie jene aller anderen EU-Beitrittsländer, auch visafrei in den Schengen-Raum reisen dürfen.

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