12. Februar 2002

Stadtschreiber für Hermannstadt

Nur jüngst hat der Leiter des Büros von Bundeskanzler a.D. Dr. Helmut Kohl auf einen Brief von Frank-Reginald Evertz geantwortet: "Ihr Projekt 'Stadtschreiber in Hermannstadt' hat ihn (den ehemaligen Bundeskanzler, Anm. d. Red.) sehr gefreut. Allerdings ist es ihm nicht möglich, Ihnen dafür mögliche Unterstützer zu nennen." Trotzdem wünschte der Büroleiter alles Gute fürs Projekt.
Mit dem gleichen Projekt befasste sich auch die Hermannstädter Brukenthalstiftung auf ihrer Vollversammlung zu Jahresbeginn und versprach dem Initiator organisatorische Unterstützung. Frank-Reginald Evertz (44), der als freischaffender Künstler seit 1997 zwischen Berlin und Hermannstadt pendelt, meint, dass sich das Projekt "nach zwei Jahren Bemühungen nun endlich seiner Schlussphase nähert".
Dem Berliner geht es darum, wie andernorts in Westeuropa üblich, künftig deutschsprachige Schriftsteller jeweils für die Dauer von sechs Monaten nach Hermannstadt einzuladen. Am Ende des Aufenthaltes soll aus der Feder der Gäste ein literarisches Werk entstehen, in dem das zeitgenössische Hermannstadt und/oder Siebenbürgen vorkommen und somit als Erzählung, Roman oder Novelle in die Literatur einfließen. Der Stadtschreiber wird während seines Aufenthaltes eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1000 Euro bekommen und soll über Unterkunft in der Hermannstädter Altstadt verfügen, so die Projektbeschreibung.
Das Stipendium trägt den Namen "Ernst Jünger", "um das Andenken dieses Jahrhundertschriftstellers zu pflegen", berichtet Evertz. Die Finanzierung steht zwar noch nicht fest, aber Vertreter wichtiger deutscher Kulturinstitutionen haben bereits Interesse am Vorhaben bekundet. Der Initiator hat unterdessen auch Kontakte zu einigen Schriftstellern in Deutschland aufgenommen und befindet sich deswegen zurzeit wieder in Berlin.
Eine ausführliche Präsentation des Projektes ist im Internet unter der Adresse www.asconet.ro/Stadtschreiber/ abrufbar.

mo


(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 3 vom 28. Februar 2002, Seite 7)

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