Ein Generationenwerk feiert Etappensieg: Nach 157 Jahren erreicht das „Schriftsteller-Lexikon der Siebenbürger Deutschen“ mit Band 11 einen vorläufigen Abschluss
Die einmal erreichte Leistung soll gewürdigt werden, das heißt, die Benutzer dieses Lexikons können sich freuen, künftig ein vollständiges und im Detail verlässliches Nachschlagewerk zur Hand zu haben, das das Schrifttum mit Siebenbürgen-Bezug auflistet. Auch wer es nicht unmittelbar als Handwerkszeug benötigt, sich aber affektiv mit der siebenbürgischen Natur- und Kulturlandschaft verbunden weiß, kann darin vielfältige – ja, tendenziell sogar alle – Zugänge zu diesem Landstrich finden, sofern diese über Druckwerke zu vermitteln sind sowie darüber hinaus über „graue Literatur“, also Manuskripte, Typoskripte, Privatdrucke u. Ä., auch elektronische Veröffentlichungen und Verweise auf andere Medien (wie Bildwerke, Filme).
Zu verdanken ist diese Leistung in erster Linie den Verfassern und Herausgebern der elf bisher erarbeiteten und erschienenen Bände, die sich seit dem späten 18. Jahrhundert und bis heute in die Pflicht haben nehmen lassen, jedem dazugehörigen Autor akribisch nachzuspüren, und zwar allen Autoren seit den Anfängen des Buchdrucks (und sogar aus der Zeit davor, als die Verbreitung von Schriften noch Aufgabe der mittelalterlichen Kanzleien und Skriptorien war) und bis einschließlich dem Geburtsjahrgang 1915. Jeder wird hier mit einem biographischen Abriss und je einer möglichst kompletten bibliographischen Auflistung der Veröffentlichungen über ihn sowie seiner eigenen Publikationen präsentiert. Über die vielen Jahrzehnte hinweg reichen die Lexikographen einander die Pflicht zur Vervollständigung der Informationen zu Leben und Werk ihrer Autoren weiter, indem sie in den Folgebänden den Autorennamen gegebenenfalls erneut als Lemma ansetzen und die bisher nicht erfassten beziehungsweise die zu berichtigenden Angaben ergänzen.
J. Trausch, Begründer des Schriftsteller-Lexikons (1873)
Die Bände eins bis drei erscheinen 1868, 1870 und 1871 in Kronstadt, wobei ihr Verfasser Joseph Franz Trausch (1785-1871) die schon 1785 in Preßburg von Johann Seivert (1735-1785) herausgegebenen „Nachrichten von Siebenbürgischen Gelehrten und ihren Schriften“ in sein Werk einarbeitet. Trausch reiht die Autoren alphabethisch, was seine Nachfolger beibehalten werden. Friedrich Schuller (1857-1909) führt das Lexikon fort, indem er Band vier 1902 in Hermannstadt herausbringt. Er beginnt die alphabethische Reihe neu. Die nächsten Folgebände erscheinen erst rund ein Jahrhundert später, beginnen die alphabetische Reihung erneut und setzen einen vorläufigen chronologischen Schluss fest, nämlich das Geburtsjahr 1915, wodurch im jeweiligen Erscheinungsjahr noch lebende Autoren seltene Ausnahmen sein dürften: Band V: A – C (1995), Bd. VI: D – G (1997), Bd. VII: H – J (1999), Bd. VIII: K – L (2000), Bd. IX: M – P (2003), Bd. X: Q – Sch (2012), Bd. XI: See – Z (2025). Die Materialsammlung für diese sieben Bände beginnt der Seminarprofessor Dr. Hermann H. Hienz (1886-1968) in Hermannstadt schon in der Zwischenkriegszeit, kann sie jedoch erst in den Sechzigerjahren in die Bundesrepublik verbringen und die Arbeit daran fortsetzen. Sein Sohn Prof. Dr. Dr. Hermann A. Hienz (1924-2018), von Haus aus eigentlich Mediziner, bearbeitet das Material weiter, führt es für fünf Bände bis zur Druckreife und überlässt das Übrige zu treuen Händen Dr. Harald Roth (geb.1965), der es nach weiteren Jahren der Bearbeitung in den Bände X und XI herausgeben wird. – Man kommt bei diesem Rückblick leicht ins Grübeln: Bücher haben eben auch ihre Schicksale, und diese scheinen zu den Schicksalen zu passen, um die es in den Büchern geht.
Das Sachgebiet „Siebenbürgen“ ist mit den Autoren des Jahrgangs 1915 freilich nicht erschöpft, im Gegenteil: Die Publikationen der darauf folgenden Generationen dürften vergleichsweise zahlreicher und vielfältiger sein und müssen ebenfalls entsprechend bibliographisch verbucht und damit einem interessierten Publikum bereitgestellt werden. Nur dass Harald Roth schon für 2004 feststellt: „Ein geborener Bibliograph, der diese Arbeit hätte übernehmen können, stand damals jedoch nicht zur Verfügung. So erklärte ich mich bereit…“ (Bd. X, S. V) Zwei Jahrzehnte später blickt er zweifelnd auf die getane Arbeit zurück: „Meinerseits bedauere ich durchaus, dass ich mich seinerzeit von Prof. Hermann A. Hienz hatte überreden lassen, die Bearbeitung der verbleibenden Bände zu übernehmen. Es war die undankbarste ‚wissenschaftliche‘ Tätigkeit, die ich jemals ausgeführt habe.“ (Bd. 11, S. V-VI) Bibliographie ist eine notwendige Hilfsdisziplin für so gut wie jede wissenschaftliche Tätigkeit. Naturwissenschaftler mögen sie gern an Zuarbeiter delegieren, aber wer Philologie, Geschichte, Theologie, generell Geistes- und Sozialwissenschaften betreibt, wird sie nicht ungestraft beiseitestellen. Wer dieses Lexikon zur Hand nimmt, sollte Genauigkeit und Fleiß der Bibliographen zu schätzen wissen, denen wir es verdanken. Es wäre ein bedenkliches Armutszeugnis, wenn sie keine Nachfolge fänden.
Allerdings verabschiedet sich Herausgeber Harald Roth im Vorwort zu Band XI von seinem Werk: „mit dem vorliegenden Band kann es zumindest in der ursprünglichen Form und mit dem vorhandenen Material als abgeschlossen angesehen werden.“ Wirklich? Der Hienz’sche Materialbestand ist damit unter großem Arbeitsaufwand ergänzt und zur Druckreife gebracht worden, aber freilich bedarf der gesamte einschlägige wissenschaftliche, belletristische und publizistische Output der jüngeren, noch nicht erfassten Generationen einer gleichwertigen bibliographischen Aufmerksamkeit, also Bearbeitung. Eventuell wird sich die – hoffentlich genauso gründlich fortgesetzte – Bibliographie künftig nicht zwischen den gewohnten weinroten und haptisch angenehmen Buchdeckeln finden, sondern in zeitgemäßer, wahrscheinlich nur noch digitaler Form. Sei’s drum! Sie wäre dadurch sogar einfacher und für jedermann zur Hand. Das deutliche Aufzeigen einer solchen Perspektive für die Fortsetzung des Lexikons mit Nennung der dafür Verantwortlichen wäre zu wünschen.
Tatsächlich ist ein Band XII ins Auge gefasst, „einer für Autorinnen“, teilt Roth im Vorwort zu Band XI mit. „Diesen federführend zu betreuen, hat Stefan Măzgăreanu übernommen, Ingrid Schiel wird ihm zur Seite stehen“, der Band „wird ein eigenes Konzept verfolgen“. Zu den Prinzipien des gesamten Lexikons gehört es, Auslassungen und Fehler vorausgegangener Bände in den gerade in Arbeit befindlichen zu heilen, indem der betreffende Autorenname als Lemma neu oder wieder angesetzt, mit entsprechendem Verweis versehen und die Ergänzung nachgetragen wird. Nach diesem Prinzip könnten die bis dahin übergangenen Autorinnen in das Lexikon aufgenommen werden, analog ihren männlichen, bis dahin ebenfalls übergangenen „Kollegen“. Dafür bräuchte es kein „eigenes Konzept“. Allerdings bleibt die Frage zu klären, wieso bisher keine schreibenden und publizierten Frauen ins Lexikon aufgenommen worden sind. Selbst für den Herausgeber der Bände X und XI ist das „der absurde Umstand“, der „weder fürs ausgehende 20. noch fürs beginnende 21. Jahrhundert irgendwie erklärt oder gerechtfertigt werden kann“ (ebenda). Es bleibt zu hoffen, dass die Antwort Teil des Konzeptes von Band XII ist.
Aber darf dieser Band XII überhaupt noch „Schriftsteller-Lexikon“ heißen, wo er doch ausschließlich „Schriftstellerinnen“ enthalten soll? Schon mit dieser kleinen Frage wäre das heikle Feld der „geschlechtergerechten Sprache“ betreten, zu weit und zu vermint für eine schlichte Besprechung. Auch Harald Roth freut sich, es vermieden zu haben, apostrophiert es aber bezeichnenderweise als „Gendern“ (Bd. XI, S. V), also mit dem inzwischen notorischen Terminus aus dem Denglischen.
Doch die Titelei des Lexikons ist auch in anderer Hinsicht bemerkenswert; sie konserviert einen Begriffswandel, der auf den Wandel von Denkweisen und Motivationen deutet, die diesem Werk zugrunde liegen: „Schriftsteller“ meint hier keineswegs nur den Literaten, sondern ist in dem alten Sinn zu verstehen als „Hersteller von Texten für andere“, nämlich nicht bloß belletristische, sondern jederlei Texte für ein Publikum. Noch weniger eindeutig ist die Zuordnung, die hinter dem Genitiv „Lexikon der Siebenbürger Deutschen“ steht. Sie trifft nämlich in vielfacher Hinsicht zu, ohne jedoch exklusiv zu sein. Denn die „Siebenbürger Deutschen“ sind wohl Adressaten dieses Nachschlagewerks, doch freilich auch alle anderen Interessierten. Und sie stellen vornehmlich die Autoren, die hier mit ihren Schriften erfasst werden, jedoch keineswegs alle, da selbstverständlich auch Nicht-Siebenbürger und Nicht-Deutsche zu einschlägigen Fragestellungen geschrieben und publiziert haben. Vor allem aber sind die Siebenbürger Deutschen, ihre Belange und der Landstrich im Karpatenbogen, ihr Ort in der Welt, das umfassende Thema der aufgelisteten Schriften. So kompliziert ist die Antwort auf die simple Frage: Wessen Lexikon ist dies eigentlich? Trausch war sich bei der Konzeption seines Nachschlagewerks übrigens bewusst, dass es nur im Verbund mit entsprechenden ungarischen und rumänischen Pendants der beiden benachbarten Kulturen Siebenbürgens seinen Zweck vollumfänglich erfüllen kann, und die zahllosen Einträge in diesen Sprachen – auch in Band XI – sind ein Hinweis darauf.
Auch der seit Band V verwendete Untertitel hat seine Tücken: Wenn ein Werk in elf – und bald zwölf – Bänden „Handbuch“ genannt wird, dann sicher nicht im Sinn des Duden-Wörterbuchs, wo die Definition lautet: „Buch in handlichem Format…“. Und dass es „für Wissenschaft, Dichtung und Publizistik“ sei, will ebenfalls wohlverstanden werden, nämlich nachdem einiger Zweifel ausgeräumt ist. Denn das Werk ist keineswegs „für“ die Ausübung dieser Berufe gedacht – wiewohl es auch dafür zur Verfügung steht –, sondern es verbucht die Druckerzeugnisse u.Ä., die in diesen Fachgebieten entstanden sind, und macht sie bibliothekarisch auffindbar. Auch „Dichtung“, ein wertender Begriff, kann hier nicht in dem gängigen Verständnis von „sprachlichem Kunstwerk“ verwendet sein, sondern steht eher als Ersatz für „Literatur“ im Sinn von „Belletristik“. – Wir haben es hier mit überkommener, hybrider Begrifflichkeit zu tun, teils von Tradition geadelt und schwerlich zu ersetzen.
Die richtig alten Zöpfe sind allerdings schon vor Jahrzehnten gefallen, nämlich aus Anlass des Erscheinens der Hienz’schen Fortsetzung. Bis dahin lautete der Untertitel nämlich „biographisch-literärische Denk-Blätter der Siebenbürger Deutschen“, und Joseph Trausch lässt in seinem Vorwort keinen Zweifel, dass er seine Darstellungen als erinnernde Ehrung des einzelnen Autors meint und die Zusammenstellung dieser „Denkblätter“ dann eben ein Denkmal der geistigen Leistungen seines „Volksstammes“ ergibt. Antrieb für seine Arbeit ist ihm damals noch „die Pietät für die Nation, (…) welcher anzugehören ich mich von Kindheit an glücklich geschätzt habe“ und welche ihm „die Erfüllung dieser Pflicht zur Gewissenssache“ macht. Er begleitet die Herausgabe des Lexikons „mit dem Wunsche, es mögen meine Nationsbrüder in meinen Nachrichten die von mir beabsichtigte Befriedigung und Belehrung finden, und dieselben geeignet sein, viele unserer Nachkommen dazu anzueifern, in die Fußstapfen der vielen würdigen Männer unserer Nation, denen auch ich ein Andenken stiften wollte, zu treten (…).“ (Bd. I, S. IX)
Bereits sein Vorgänger J. Seivert sieht 1785 die bio-bibliographische Arbeit „für ein Opfer an, das ich unseren verdienten Vätern schuldig wäre“, um „ihr Gedächtnis gegen die traurige Macht des Vergessens zu schützen.“ (Bd. I, S. XII) – „Pietät für die Nation“ und „Opfer“, das man den Vätern schuldet und darbringt, gehören zum religionsgetränkten Vokabular vergangener Jahrhunderte, aus den Zitaten spricht deutlich der national markierte Zeitgeist, der das Engagement für die Sache trug; und mit dieser Einordnung darf man den Fall wohl auf sich beruhen lassen.
Es sei denn, dass diese Erinnerung dazu verleitet, Wertungen und Positionen, die nun einmal zeitverhaftet sind, auch später zu vermuten, selbst in dem hier betrachteten Band XI. Die bibliographische Arbeit sollte dem kritischen Diskurs und der parteilichen Debatte vorgelagert sein und diesen beim Quellenstudium dienlich, eine Vermischung der Ebenen wäre jedoch eine Quellentrübung. Freilich können Biographien die Anmutung von Denkmalen haben oder auch die Destruktion eines Denkmals bezwecken; bei Werkverzeichnissen oder der aufgelisteten Referenzliteratur zu Person und Werk dürfte das schwieriger sein, das Maß an Akribie kann aber den Eindruck bestimmen. So wäre es falsch, aus dem schieren Umfang eines Lexikon-Eintrags auf die Bedeutung eines Autors oder einer Publikation zu schließen, aber die großen Unterschiede fallen doch auf. Beispiele: Der Eintrag zu Erwin Wittstock (1899-1962), Erzähler und Romancier, umfasst 50 Buchseiten, ist in diesem Band damit der umfangreichste und sicherlich ein Denkmal zu nennen, errichtet von seinen Söhnen Wolfgang und Joachim. Der Lebensabriss kommt allerdings mit weniger als zwei Seiten aus.
Der von Johannes Leonte gezeichnete Eintrag zu Heinrich Zillich (1898-1988) hingegen, ebenfalls Erzähler und Romancier, dazu Verbandspolitiker, der wahrscheinlich auflagenstärkste siebenbürgisch-deutsche Prosaautor, beträgt deutlich weniger, immerhin 36 Seiten. Davon nimmt sein Lebensweg knapp drei Seiten ein, die sich streckenweise allerdings wie eine Abrechnung mit einem politischen Gegner lesen. So bleibt Leonte nicht sachlich bei den Fakten, sondern gibt vor, Zillichs zweifelhafte oder gar verwerfliche Beweggründe für dessen Entscheidungen zu kennen. Etwa, wenn er formuliert, der Schriftsteller habe sich „schon zu Beginn des Zweiten Weltkriegs“ „um eine politische Verwendung“ „bemüht“, oder dieser habe sich im Deutschen Reich einbürgern lassen, „um militärische Verwendung finden zu können“, oder wenn der Bibliograph insinuiert, wegen Erfolglosigkeit als Schriftsteller in der Nachkriegszeit habe sich Zillich „umorientieren“ müssen und sich deshalb dem politischen Engagement für die Vertriebenen zugewandt. Hier wird ein Schriftsteller noch einmal demontiert, der längst, nämlich seit Generationen, historisch eingeordnet ist. Ist dafür hier der richtige Ort? Selbst wohlbegründete Polemik muss in einem Lexikon dieses Profils verwundern.
Völlig anders liegt der Fall, wenn ein Lexikonartikel mit einer Fülle von Informationen über einen Fachautor aufwartet, den man bisher für randständig gehalten hat. Gemeint ist Heinrich A. von Wlislocki (1856-1909), gebürtig aus Kronstadt, Ethnologe, der zwar immer mal wieder als Erforscher der siebenbürgischen Roma-Kultur genannt wurde, nicht zuletzt, weil er mehrfach und für längere Zeit bei nomadisierenden Roma-Sippen lebte und so – avant la lettre – die Methode der teilnehmenden Beobachtung anwandte. Aber Stefan Măzgăreanu, der Autor dieses Artikels, kann unwahrscheinliche 227 Titel in fünf Sprachen aufzählen, die Wlislocki im Druck erscheinen ließ, dazu 38 Titel, in denen sich Daten über diesen Volkskundler, Sammler von mündlicher Volksüberlieferung und Übersetzer finden. – Das ist nur ein Beispiel, doch solche angenehmen Überraschungen bietet dieses Lexikon oft. Und dass sich der Herausgeber, neben der vielfältigen Hilfe vor allem seitens der Siebenbürgischen Bibliothek in Gundelsheim, bei zahlreichen – dann auch namentlich gezeichneten – Beiträgen auf eigenverantwortliche freiwillige Mitarbeiter verlassen konnte, ist ein ermutigendes Zeichen fruchtbarer Kollegialität.
Bezüglich der Diktion wird der Benutzer den Darstellungen manche Auffälligkeit zugute halten. Schließlich waren allein in diesem Band mehr als 120 neu aufgenommene Autoren mit je einem kompakten Lebensabriss vorzustellen, die alle mit den gleichen Angaben beginnen, nämlich Geburtsdatum und -ort, wonach die Eltern genannt werden usf. Kein Wunder, dass die Bearbeiter das übliche „Er wurde am … in … geboren“ nicht ebenso häufig einsetzen wollten und wohl darum gern den fürs Deutsche typischen Satzrahmen zerbrechen, indem sie die Ausklammerung der Angaben vornehmen. So heißt es dann oft: „Er wurde geboren am … in …“, was in geschmeidiger Sachprosa stört. Ähnliches gilt für die lästige Wiederholung der Satzanfänge „Er + Verb + Angabe“, deren Aufdringlichkeit kaum gelinder ist, wenn sie durch das alternative Satzmuster „Angabe + Verb + er“ variiert wird. Denkbare Auswege aus der stilistischen Zwickmühle wären Abbreviaturen oder eine Form des tabellarischen Lebenslaufs, die allerdings ebenfalls Nachteile haben (etwa erschwerte Leserlichkeit, Formalisierung). – Freilich sind auch vermeidliche Versehen stehen geblieben, die dem Lektorat oder auch einem hilfswilligen peer review hätten auffallen müssen. Einige zufällige Beispiele sollen das illustrieren:
Wilhelm Sigerus (1815-1892) hinterlässt ein siebenbändiges Manuskript eines Lexikons siebenbürgisch-sächsischer Familiennamen, das über 5000 Namen aufführt und interessiert sich zudem für die sächsische Geschichte des Buchdrucks sowie der Goldschmiedekunst, wie die Liste seiner Publikationen ausweist. Der Leser erfährt jedoch nicht, welchem Beruf er nachgegangen ist, bloß dass er im Staatsdienst – zuletzt als kgl. ung. Finanzrat – stand. Er studierte in Neumarkt am Mieresch und Klausenburg, aber das Studienfach bleibt ungenannt. Und ein richtiges Rätsel gibt der zweite Beruf – oder das (Ehren-)Amt? – seines Großvaters mütterlicherseits auf, der sei nämlich Bäckermeister und „Stadthopner“ (sic!) in Hermannstadt gewesen. Ein einfacher Druckfehler? Und wie wäre er zu berichtigen? Oder doch ein Beruf, der vielleicht mit Hopfen – in der Mundart „Håp“ – zu tun hat, also etwa „Hopfner“? Das Lexikon bleibt die Aufklärung schuldig.
Anders liegt der Fall, wenn die verfehlte Stilebene eines Ausdrucks aufhorchen lässt. Die Heirat eines k. u. k. Offiziers aus Galizien mit einer Siebenbürger Sächsin wird eine „Vermählung“ genannt (S. 97), und für die 1920er Jahre wird der damalige rumänische König zum „weiland König Ferdinand I.“ (ebenda). Aller Wahrscheinlichkeit nach war es nicht die Absicht des Bearbeiters, mit dieser Wortwahl zu archaisieren oder einen launigen Ton anzuschlagen. Vielmehr ist zu vermuten, dass die Ausdrücke aus einer Vorlage übernommen worden sind, die eine entsprechend hohe Stillage bevorzugte. Einem kritischen zweiten Blick auf den Lexikontext wäre der Fehlgriff aufgefallen. – Aber freilich schmälern solche Bagatellen den Wert und die Anwendbarkeit des Werkes nicht.
Es ist sicherlich ein Anlass zur Genugtuung und Freude, dass dieses Werk bis hierher gediehen ist, gerade auch angesichts seiner langwierigen Entstehungsgeschichte. Jene, denen wir es zu verdanken haben, Fachleuten wie auch engagierten Laien, haben zum guten Schluss nicht allein großen Einsatz, sondern auch einen langen Atem bewiesen, Fachkompetenz sowieso. Wer künftig zu Siebenbürgen forschen möchte, ob zum Nachweis akademischer Leistungsfähigkeit oder um ein spezielles Wissensgebiet aus diesem Bereich vorwärts zu bringen, wird die elf – und bald zwölf – Bände in den wissenschaftlichen Bibliotheken vorfinden, gleichsam das barrierefreie Zugangsportal zur einschlägigen Fachliteratur. Was verstreut und oft ungeordnet, verborgen, teils vergessen, in vielen Fällen schwer auffindbar war, liegt hier nun indiziert und in penibler Ordnung bereit, es kann leicht in Suchmaschinen eingepflegt oder unmittelbar händisch genutzt werde. Trifft dann der Begriff „Handbuch“ etwa doch wieder zu? Vermutlich werden nicht viele von jenen, denen Siebenbürgen etwas bedeutet, sich die Lexikon-Reihe ins private Bücherregal stellen, aber sie wissen jetzt, dass es sie gibt und was sie daran haben.
Horst Fabritius
„Schriftsteller-Lexikon der Siebenbürger Deutschen“. Bio-Bibliographisches Handbuch für Wissenschaft, Dichtung und Publizistik. Begründet 1868 von Joseph Trausch, fortgeführt von Friedrich Schuller, Hermann H. Hienz und Hermann A. Hienz. Band XI: See-Z. Hrsg. Harald Roth. Böhlau Verlag, Köln/Wien, 2025, 573 Seiten, 90 Euro, ISBN 978-3-412-53292-5.
AKSL-Mitglieder können den Band zum Preis von 52 Euro beim Siebenbürgen-Institut, Schloss Horneck, 74831 Gundelsheim, E-Mail: verwaltung[ät]siebenbuergen-institut.de, bestellen.
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