4. November 2011

Dokumentenband über Securitate und Ausreise der Rumäniendeutschen

Jede Quellenedition muss prinzipiell begrüßt werden. Sie bietet jenen, die aus verschiedensten Gründen nicht selbst in Archiven recherchieren können, die Möglichkeit, Dokumente zu lesen, die Informationen zu historischem Geschehen enthalten. Keine Sammlung wird alle für ein bestimmtes Thema relevanten Urkunden umfassen können, sondern nur einen Einblick in die Problematik bieten. Sowohl in der Einleitung als auch durch die Wahl der veröffentlichten Dokumente lassen sich die Absichten des oder der Autoren herauslesen. Das gilt auch für den Band „Acțiunea ‚Recuperarea’. Securitatea și emigrarea germanilor din România (1962-1989)“, 2011 im „Enciclopedica“-Verlag in Bukarest erschienen. Der vom Nationalrat für das Studium der Securitate-Archive (CNSAS) und dessen Mitarbeitern Florica Dobre, Florian und Luminița Banu sowie Laura Stancu herausgegebene Wälzer umfasst Urkunden aus rumänischen Archiven über die Art und Weise, wie die Securitate im Auftrag der höchsten Staats- und Parteiführung Rumäniens von der Bundesrepublik Deutschland zunehmend mehr Devisen erpresste, um Deutsche aus Rumänien ausreisen zu lassen. Die Mehrzahl der abgedruckten Dokumente stammt aus dem Fonds des Auslandsgeheimdienstes SIE, von dem die CNSAS Teile des Archivs übernommen hat.
Vorab sei die Bemerkung erlaubt, dass es für den Band von Vorteil gewesen wäre, statt der Abrechnungen von bei Treffen der Unterhändler gehabten Ausgaben oder informationslosen Zuschriften mehr Dokumente zur Problematik aus dem Dokumentarfonds des Securitate-Archivs zu veröffentlichen. Die erklärte Absicht der Herausgeber ist es, Licht in die Gerüchteküche und Spekulationen zu bringen, die nach 1989 tatsächlich Blüten trieben. Die Autoren der Einleitung, Florica Dobre und Florian Banu, schreiben, Ion Mihai Pacepa (der 1978 in die USA übergelaufene stellvertretende Chef des Auslandsgeheimdienstes und Berater von Ceaușescu) habe in seinen Büchern und Interviews die Rolle der Securitate beim „Verkauf“ der Juden und Deutschen übertrieben. Das stimmt. Die in diesem Band veröffentlichten Urkunden beweisen jedoch, wie tief die Securitate in diese Geschäfte verwickelt war, ja, sie abgewickelt hat. Erstmals erhält man nun Aufschluss, dass sich der Geheimdienst seit 1962 (!) massiv in das Erteilen der Ausreise-Visa für die Rumäniendeutschen eingebracht hat – für Devisen. Das diesbezügliche Dokument vom Januar 1962 ist das erste der insgesamt 468 in dem 943 Seiten umfassenden Buch. Die Securitate ließ diesen Handel zunächst über Rechtsanwälte erfolgen, die ihre Agenten waren, seit 1964 sind hochrangige Offiziere – unter Decknamen – die Verhandlungsführer auf rumänischer Seite gewesen.

Die zahlreich abgedruckten Bankbelege sollen beweisen, dass das Geld an die National- und an die Außenhandelsbank ging. Es handelt sich um die vom deutschen Unterhändler „offiziell“ überwiesenen Riesensummen, von denen man auf rumänischer Seite wusste, dass sie aus deutschen Haushaltsmitteln kamen. Die Schmiergelder? Dazu gibt es Hinweise in mehreren der veröffentlichten Urkunden. Bekannt ist den Autoren das Interview mit dem deutschen Unterhändler Dr. Heinz-Günther Hüsch zum Freikauf der Rumäniendeutschen, das 2010 in mehreren deutschsprachigen Zeitungen erschien (siehe dazu auch „In geheimer Mission. Freikauf der Rumäniendeutschen in den Jahren des Kommunismus“ ; die Redaktion). Die von Dr. Hüsch mitgeteilten Details werden großteils von den Dokumenten der Securitate im vorliegenden Band bestätigt, so Dobre und Banu. Einen Persilschein versuchen die Herausgeber Rumänien für den Menschenhandel zu erteilen. Israel beziehungsweise die Bundesrepublik Deutschland sei an Rumänien mit dem Vorschlag herangetreten, wirtschaftliche „Entschädigungen“ anzubieten für den Akt des guten Willens, Mitglieder der jüdischen bzw. der deutschen Gemeinschaft ausreisen zu lassen. Den Beginn des Handels rechtfertigen sie verharmlosend mit dem Marktgesetz: Der Ausreisewille nahm zu. Der „politische Faktor“ verhinderte das Ausstellen der Pässe in gewünschter Anzahl, was dazu führte, dass Geschäftsleute die Möglichkeit erkannten, aus dieser Nachfrage materielle Vorteile zu erzielen (S. XXIX). In der zweiten Hälfte der 1950er Jahre hätten Personen aus der Bundesrepublik von der wirtschaftlichen Öffnung Rumäniens „profitiert“ und inoffizielle „Interventionen“ bei rumänischen Behörden unternommen, die sie mit „kleinen Aufmerksamkeiten“ begleiteten, um Leute aus Rumänien rauszuholen.

Verschwiegen wird, dass der Eiserne Vorhang die Ausreise der infolge des Kriegsgeschehens getrennten Familienmitglieder verhinderte, sodass einige Personen keinen anderen Ausweg hatten, als zu diesem Prozedere zu greifen. Bis zur Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Rumänien und der Bundesrepublik gab es nur Wirtschaftsvertretungen im anderen Staat, an die auch mit dem Problem „Familienzusammenführung“ herangetreten wurde. Laut einer Urkunde aus dem Fonds des Zentralkomitees der RKP (Abteilung auswärtige Beziehungen, Dossier 42/1959, Historisches Zentralarchiv Bukarest) seit 1954. Die deutsche Seite versuchte, das Junktim Wirtschaftsverhandlungen – Familienzusammenführung wiederholt zu trennen, gelungen ist das nicht.

Der Dokumentenband

Verfolgt werden kann anhand der im Band abgedruckten Urkunden (18 davon auch als Faksimile), wie die Securitate-Offiziere in den Gesprächen mit den deutschen Unterhändlern für die Ausreise von Rumäniendeutschen immer mehr Devisen forderten. In den 1960er und 1970er Jahren ließ die rumänische Seite sich zudem Geschenke machen. Für das Zentralkomitee der KP und das Innenministerium nahmen Securitate-Offiziere 1970 zum Beispiel sechs Autos, darunter einen Mercedes 250 SE mit Fernseher und einen BMW in Empfang. „Fără plată“ (ohne Zahlung), so das Dokument. Später kaufte man modernste Technik und andere Waren aus einem Teil des Freikauf-Geldes.

Nachdem Ceaușescu seinen wirtschaftlichen Alleingang eingeschlagen hatte und immer mehr Geld für die größenwahnsinnigen Projekte, aber auch die Schuldenabzahlung brauchte, erbaten die Unterhändler von der Bundesregierung Kredite mit günstigem Zinssatz. Alles im Gegenzug für den „guten Willen“, Rumäniendeutsche ausreisen zu lassen. Was wenig bekannt ist: Bundeskanzler Helmut Kohl bot 1987 (über Unterhändler Dr. Heinz-Günther Hüsch) im Vorfeld des Rumänien-Besuches vom 21.-22. Dezember an, die „Konvention auf alle Personen deutscher Herkunft auszuweiten, ganz gleich, ob es sich um Fälle von Familienzusammenführung handelt oder nicht“ (S. 686). Die Position wird 1988 nochmals bekräftigt in einem Schreiben von Dr. Hüsch an „Ministerialrat Dr. Anghelache“, in dem mitgeteilt wird: „Gleichwohl bleibt die deutsche Seite daran interessiert, die Familienzusammenführung zu intensivieren, beziehungsweise sie in kürzester Zeit abzuwickeln. Sie ist bereit, eine weit höhere Anzahl von Bürgern deutscher Volkszugehörigkeit aus der Sozialistischen Republik Rumänien in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen.“ Der deutschen Seite wurde stets abgestritten, sich auch für jene einzusetzen, die nicht ausreisen wollten, was so nicht stimmt. „Darüber hinaus ist die deutsche Seite in allen Fällen zu neuen Verhandlungen bereit, um die Lebensverhältnisse der Bürger deutscher Volkszugehörigkeit, insbesondere ihr Verbleiben in der Sozialistischen Republik Rumänien, zu erleichtern,“, heißt es in demselben Schreiben (in Faksimile S. 918-919).
Plakat von der Protestkundgebung der Siebenbürger ...
Plakat von der Protestkundgebung der Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben am 4. Dezember 1982 vor dem Kölner Dom anlässlich des Dekretes 402/1982. Dieses sah vor, dass Deutsche und Juden ihre Ausbildungskosten vor ihrer Ausreise an den rumänischen Staat in Valuta zurückzahlen müssen. Die Autorin des Plakates, Elfriede Petri, war mit ihrem Mann aus Solidarität bei der Protestkundgebung. Sie selber mussten kein Geld für ihre Ausreisegenehmigung bezahlen.
Versucht hat die deutsche Seite ab den 1980er Jahren, über diesen Weg soziale und kulturelle Förderungen für die Rumäniendeutschen anzubieten und zu vermitteln für den Erhalt der Identität und um ein Verbleiben im Land angesichts der immer schlimmer werdenden Lage zu erleichtern (zum Beispiel durch Druck von Sachbüchern, Unterstützung der deutschen Theater oder Bau von Altenheimen). Dergleichen Themen blockte die rumänische Seite ab. Im Dezember 1987 bietet Deutschland angesichts der schlechten Versorgungslage humanitäre Hilfe an. Ihrem Mandat gemäß antworten die rumänischen Unterhändler: „Rumänien löst seine eventuellen Probleme selbst und fordert von niemandem Unterstützung,“ (S. 687).

Das erstabgedruckte Dokument in dem von CNSAS herausgegebenen Band stammt von Januar 1962 und gibt Aufschluss, wie der Freikauf der Rumäniendeutschen eingefädelt worden ist: Anwalt Crăciun Șerbănescu (laut Urkunden Securitate-Agent) erhielt vom Stuttgarter Anwalt Ewald Garlepp (im Dokument Nr. 2 wird er als Vertreter des Auswärtigen Amtes bezeichnet, was sonst nirgends belegt ist) Geldsummen für die Vermittlung von Ausreisevisa. Der Kontakt bestand seit 1958. Garlepp legte das Geld in der Schweiz an und es stellte sich nun die Frage des Transfers der hohen Summen nach Rumänien, weswegen Direktion I Außeninformationen (der Securitate) Kontakt zur Direktion II Spionageabwehr aufgenommen hat.

Jenseits des Geldtransfers bekunden die Offiziere großes Interesse an Garlepp, einem „einflussreichen Mann“, der beim Lösen einer Reihe von Nachkommensangelegenheiten helfen könne. Diese werden als Köder verwendet, um Garlepp nach Rumänien einzuladen – und zwar von der Nationalbank. Sein erster Kontaktmann stellt sich als Anwalt Dr. Roman Porăstau vor, ist selbstverständlich Securitate-Agent und schreibt in seinem Bericht, Garlepp sei gekommen, um Möglichkeiten der „Repatriierung“ von Rumäniendeutschen in die Bundesrepublik zu erkunden und biete pro Familie zwischen 20000-50000 DM (S. 36-38). Am 13. Juli 1962 genehmigt Innenminister Alexandru Drăghici nicht bloß die Ausreise von Albert Hann (aus Hermannstadt) gegen 30 000 DM, sondern auch das „Fortsetzen dieser Kombinationen auch für andere Personen deutscher Nationalität, für die Garlepp bedeutende Devisensummen anbietet“ (S. 42). Die Securitate-Leute hatten das Finanzpotenzial derartiger Transaktionen erkannt, und, „wahren Wirtschaftsleuten gleich“, dachten sie an „das Beseitigen der Konkurrenz durch Monopolisieren“, schreiben die Herausgeber (S. XXXII). Am 9. August 1962 genehmigt Drăghici den Bericht, in dem mitgeteilt wird, dass ein „gedeckter Kanal zum Rausbringen aus dem Land von Personen mit Verwandten in der BRD“ geschaffen wurde. Es sei eine Möglichkeit zum künftigen erfolgreichen Rausschleusen „unserer Agentur“ als auch dafür, bedeutende Devisensummen ins Land zu bringen. Angesichts des neuen „Kanals“ bzw. von Anwalt Garlepp sollen künftig alle Ausreisen von Rumäniendeutschen in die Bundesrepublik über diesen „dirigiert“ und die ziemlich hohe Zahl an Familien, welche die Ausreise auf üblichem Weg erhalten, reduziert werden (S. 46-47). Im November 1962 bringt Garlepp eine Liste von über 100 Personen mit und es beginnt das Feilschen, d.h. die rumänische Seite versucht, möglichst viel Geld rauszuschlagen.

Die Bezeichnung „Kanal“ ist für diese Abwicklung bis zu ihrem Ende im Dezember 1989 genauso konstant geblieben wie der Deckname „Eduard“ (auch „Edward“ geschrieben) für den deutschen Beauftragten/Unterhändler, der von Garlepps Vornamen Ewald auf seinen Verhandlungspartner und Nachfolger (ab 1968) auf deutscher Seite, Dr. Heinz Günther Hüsch, übertragen worden ist. Auf rumänischer Seite übernehmen ab 1964 hoch­rangige Securitate-Offiziere die Verhandlungen und das Abwickeln der Geschäfte.

Der Devisenhunger

Informationen über den „Kanal“ in der Familienzusammenführung gelangen 1964 in die deutsche Öffentlichkeit und der Handel wird vorübergehend gestoppt. 1966 wendet sich der Stuttgarter Anwalt Ewald Garlepp erneut an seinen „Anwaltspartner“ Porăstau und teilt mit, er sei befugt, über Rückzahlungen von Summen zu verhandeln, die Ausreisewillige an Schulden oder Ausbildungskosten dem rumänischen Staat gegenüber hätten. Für 40000 Ausreisewillige ständen 60 Millionen DM zur Verfügung. Im Februar 1968 vereinbart Garlepp in Bukarest eine Abmachung, folgende Summen für die Ausreise von Rumäniendeutschen zu zahlen: 1700 DM für Personen ohne Studium und ohne besondere Probleme, 10000 DM für Personen mit Hochschulstudium, 5000 DM für Studenten. Bei Problem- oder Notfällen werde von Fall zu Fall verhandelt. Tätigen wird die deutsche Seite Vorauszahlungen zu je 400000 DM in bar (S. 110/111).

Die erste schriftliche Vereinbarung für die oben genannten „Tarife“ erfolgt am 7. März 1969 in Stockholm, so Dr. Heinz Günther Hüsch, der langjährige deutsche Unterhändler, im Interview mit Ernst Meinhardt (in der Allgemeinen Deutschen Zeitung für Rumänien erschienen). Diese Urkunde fehlt in dem Buch. Die Laufzeit der Vereinbarung war für die Zeitspanne März 1969 bis März 1970 gültig. Im Dezember 1969 werden die Preise festgelegt, die für die ab dem März 1970 Ausreisenden gelten und die der vormalige deutsche Botschafter in Bukarest, Erwin Wickert, in seinem 2002 erschienenen Buch „Die glücklichen Augen“ bekannt gab: 11000 DM ein Hochschulabsolvent, 5500 DM ein Student, 2900 DM ein Techniker, 1800 DM für Personen ohne höhere Ausbildung. In den folgenden knapp vier Jahren sollte Rumänien 20000 Personen ausreisen lassen. In Aussicht gestellt waren weitere 2 Millionen DM, wird diese Quote überboten. Die Zahlungen sollten alle drei Monate erfolgen, die Hälfte der Summe in bar, die andere in Schecks. Auf Seite 141 ist eine Tabelle abgedruckt mit den Preisen für den Verkauf von Juden und Deutschen und der Erfolgsmeldung, bei den Deutschen sei (im März 1970) eine 30-prozentige Erhöhung erzielt worden. Für einen jüdischen Hochschulabsolventen erhielt Rumänien 2500 US-Dollar, für einen deutschen 3000, für ein jüdisches „Element ohne Ausbildung, Kind, usw.“ 410 Dollar, für ein deutsches 497. Dergleichen Vergleichstabellen sind im Quellenband auch aus späteren Jahren abgedruckt.

1970 setzt eine wahre Besessenheit der Securitate-Offiziere im Beschaffen von Devisen ein. Von nun an verwendet Rumänien das Erteilen von Ausreisegenehmigungen für Rumäniendeutsche als Druckmittel im Versuch, günstige Kredite und Geld auch aus anderen „Töpfen“ zu erhalten. Die Stellung der rumänischen Seite bei diesen Verhandlungen sei eine „privilegierte“ gewesen, schreiben Florica Dobre und Florian Banu, die Verfasser der Einleitung zur Quellenedition, da die deutsche Wirtschaft mit akutem Arbeitskräftemangel konfrontiert war. Sie übernehmen die Argumente der Securitate kritiklos: Arbeitskräfte konnte Deutschland aus anderen Staaten billiger, unkomplizierter und in höherer Anzahl holen. An Devisen aus der Bundesrepublik versucht Rumänien in diesen Jahren auch über zwei weitere „Aktionen“ zu gelangen: „Recolta“ („die Ernte“) sollte 600 Millionen DM an Entschädigungen für Opfer des Nazi-Regimes erbringen (S. 170). In einem Gespräch im Dezember 1971 mit dem deutschen Botschafter Wickert sprach Ceaușescu das Junktim zwischen Familienzusammenführung und Wiedergutmachungsforderungen offen an (Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland, 1971, Bd. I, S. 1979). Die Aktion „Peregrinii“ („die Pilger“) begann 1970, wurde 1973 per Order eingestellt und lief dennoch weiter: Von vorher geprüften Securitate-Mitarbeitern sind Personen im Ausland „identifiziert“ worden, die bereit waren, Devisen zu zahlen für Personen, die in Rumänien im Gefängnis saßen und/oder ausreisen wollten oder die von einer Auslandsreise nicht zurückgekehrt waren und ihre Familie herausholen wollten.

Die Begründung lautete, man müsse die Ausbildungskosten „zurückgewinnen“. Laut Erklärung eines an der Aktion beteiligten Securitate-Mitarbeiters, der dazu 1978 ausgefragt worden ist, wurden neben Geldsummen insgesamt 34 Pkws, 5 Kleinbusse, und ein Nutzfahrzeug durch „Schenkungen“ erhalten (S. 230/231). Dass Nicolae Ceaușescu hinter der Devisenjagd stand, geht aus der Erklärung eines in die Mangel genommenen Offiziers hervor, der aussagt, seine Vorgesetzten hätten mitgeteilt, die höchste Parteiführung habe die Anleitung erteilt, „Aktionen zum ins Land bringen von Devisen“ zu organisieren (S. 227 ff). Dokument Nr. 125 vom 15. Mai 1975 beinhaltet einen Bericht über das Erfüllen des Maßnahmenplans der Aktion „Delfinul“ („der Delphin“) betreffend das Erhalten von günstigen Krediten. Darin wird mitgeteilt, der Vorgang erfolge auf Order des „Obersten Befehlshabers der Armee der Sozialistischen Republik Rumänien“. Über den Gang der Gespräche der Unterhändler war Ceaușescu stets genauestens informiert. Die „Note“ vom 13. Juli 1982, in der der berühmt-berüchtigte Securitate-Chef (seit 1978, ab 1987 dann Innenminister) Tudor Postelnicu mitteilt, der „westdeutsche Berater“ habe die Bereitschaft signalisiert, auf Grund einer Bestätigung einen Bonus und die Summe für zirka 8500 Personen als Vorauszahlung auf das Sonderkonto zu überweisen, auf dem sich aus dergleichen Aktionen die Summe von 42 Millionen DM befindet, hätte laut Vermerk von Ceaușescu zerstört werden sollen, wurde aber aufbewahrt (S. 354 ff). Als Einleitungsformel bat Postelnicu in seinen Berichten um die Erlaubnis zu rapportieren („cerem permisiunea să raportăm“). Ein Beispiel ist das Faksimile auf Seite 923.

Das Feilschen

Einen sehr günstigen Kredit über 200 Millionen DM hat Rumänien 1973 von einer bundesdeutschen Bank erhalten: Rumänien zahlte einen Zinssatz von 4 Prozent. Es war das erste Darlehen in einer Reihe von weiteren. Die deutsche Seite hatte sich in der Frage der Familienzusammenführung um das Zustandebringen bemüht und zahlte unter der Voraussetzung der Erfüllung der Vereinbarung über die Familienzusammenführung eine Zinssubvention. Ab Juli 1973 sollten innerhalb der nächsten fünf Jahre jeweils 8000 Rumäniendeutsche ausreisen dürfen. Da Rumänien dieser Verpflichtung nicht nachkam, kündete die deutsche Seite an, sie werde die Zinsdifferenz nicht zahlen. Zu Ausreisestopps kam es stets, wenn Rumänien mehr Devisen erpressen wollte. Das aufsehenerregendste Bemühen war Dekret 402 vom 1. November 1982 über die Verpflichtung der Personen, die ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen wollen, die „Schulden gegenüber dem Staat, sozialistischen Organisationen und Privatpersonen“ sowie die staatlichen Ausbildungskosten zu begleichen (S. 367 ff). Dies musste in Devisen in der Zeitspanne nach Erhalten der Ausreisegenehmigung bis zur Ausreise geschehen (Art. 4) – wobei der Devisenbesitz verboten war. Nach der Verabschiedung dieses Dekrets folgten die wohl zähesten Verhandlungen in der Geschichte dieser „vertraulichen Konventionen“. Die deutsche Seite teilte mit, sie sei nicht bereit, diese Zusatzsummen „zu zahlen und wertete das Dekret als unfreundschaftlichen Akt der Bundesrepublik gegenüber“, mit negativem Einfluss auf die bilateralen Beziehungen.

Im Mai 1983 ist die neue „Confidentielle Konvention“ zwischen den „bevollmächtigten Fachleuten“ der beiden Seiten unterzeichnet worden, mit einer Gültigkeitsdauer vom 1. Juli 1983 bis 30. Juni 1988. Sie ist als Faksimile in deutscher Sprache auf den Seiten 904 bis 906 einzusehen. In der angegebenen Zeitspanne sollten jedes Jahr 11000 rumänische Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit ausreisen und die deutsche Seite für jede Person eine Gesamtentschädigung in Höhe von 7800 DM zahlen.

Am 7. Juli 1983 kam eine „Spezielle Vereinbarung“ hinzu: Die deutsche Seite verpflichtete sich „zum vollständigen Ausgleichen der Ausgaben, die mit dem endgültigen Ausreisen … verbunden sind“, für jede Person zuzüglich 350 DM Reisekosten zu zahlen. Diese Summen landen auf einem anderen Konto. Die Securitate nennt die Aktion „Feroviarul“ („der Eisenbahner“). In einem Bericht der Securitate (datiert vom 22. Mai 1982) an die Partei- und Staatsführung über die Verhandlungen und das Unterzeichnen der Konvention wird angegeben, dass man pro Auswandernden 8100 bis 8200 DM erhalten werde. Dürften jährlich 11000 Personen legal ausreisen, werde man um 14 Millionen DM mehr einnehmen als auf Grund der Verfügungen von Dekret 402, ohne die Transport-, Zoll- und sonstigen Kosten, die weitere etwa 4,4 Millionen DM betragen. Grünes Licht zur Neuverhandlung der „vertraulichen Konventionen“ mit Deutschland und Israel als Folge der Verabschiedung vom Dekret 402/1982 hatte die Kanzlei des Zentralkomitees der RKP am 25. Januar 1983 dem damaligen Innenminister George Homoștean erteilt. Die Note enthält auch die festzulegenden Ziffern: 4500 Dollar pro Kopf und 13000 Personen pro Jahr (S. 382 ff). Dem rumänischen Unterhändler Stelian Andronic hatte Postelnicu für die Verhandlungen vom Februar 1983 die Order erteilt: „Führen wir die Verhandlungen fort bis wir einen Durchschnitt erhalten, der über dem Durchschnitt liegt, der durch Anwenden des Dekrets 402/1982 erzielt würde. Dann wird eine Note an die Oberste Führung gesandt, um die Genehmigung zu erhalten, pro Person eine geringere Summe anzusetzen. Verlangen wir, sie sollen uns für 1983 auch den Rest der 7,2 Millionen zahlen“ (S. 393).

Das Schmidt-Ceaușescu-Abkommen

Die Herausgeber des Dokumentenbandes schreiben in ihrer Einleitung, „ab dem Jahr 1978 war die Ausreise-Aktion besser organisiert, weil die Regelung aufgrund der Anleitungen von höchster Stelle erfolgten, sowohl von rumänischer als auch deutscher Seite“. Die als Abkommen zwischen Bundeskanzler Helmut Schmidt und Ceaușescu – fälschlicherweise – bekannt gewordene Vereinbarung war ein „Aide Memoire“, das Staatssekretär im Auswärtigen Amt Günther van Well und Vasile Pungan, der Leiter des Beraterstabs von Ceaușescu, am 7. Januar 1978 unterzeichnet haben. Darin ist festgehalten, dass die am 30. Juli 1978 auslaufende Vereinbarung für weitere fünf Jahre fortgesetzt wird. Ein Vermerk zu dieser Übereinkunft ist als Faksimile in deutscher Sprache auf S. 896 des Bandes abgedruckt. „Die Ausgleichszahlung für wirtschaftliche Nachteile, die der rumänischen Seite durch die Ausreisen erwachsen, wird auf DM 4000 pro Person festgesetzt“, heißt es darin.

Die differenzierte Zahlung je nach Ausbildung hörte auf. Vereinbart worden war ferner, dass die Zahl der Ausreisenden zumindest das Ergebnis von 1977 erreichen soll. Laut Bericht von Securitate-General Gheorghe Marcu, der die technischen Verhandlungen betreffend Familienzusammenführung mit Ministerialrat im Bundesinnenministerium von Wieterheim geführt hatte, seien das ca. 9500 Personen; van Well habe im Gespräch mit Pungan die Zahl 12000 genannt. In seinem Bericht (S. 218-220) teilt der Securitate-General ferner mit, dass die Bundesregierung Rumänien einen Kredit in Höhe von 700 Millionen DM für eine Dauer von acht Jahren zur Verfügung stellt und einen Teil der Zinszahlungen tätigt, so dass die rumänische Seite einen Jahreszins von nur zirka 3 Prozent zu zahlen hat. (Es handelte sich nicht um einen Kredit, sondern um die Verbürgung von 700 Millionen Hermes-Bürgschaften für Lieferungen aus der Bundesrepublik, wie der ehemalige Außenminister Stefan Andrei in einem Interview mitteilte und Dr. Hüsch bestätigt.)

Das im Januar 1978 geschlossene Abkommen betreffend Familienzusammenführung war bis Juni 1983 gültig. Bereits im Dezember 1980 jedoch begann die rumänische Seite das Feilschen zwecks Erhöhen des Kopfgeldes auf 5000 DM. Als Gründe werden die Inflation und Geldentwertung angeführt. Im März 1981 wird das Protokoll unterzeichnet, demzufolge ab dem 1. Januar 1981 für jede ausreisende Person 5000 DM bezahlt werden, wobei die deutsche Seite erwartet, dass die „Mediumzahl der ausreisenden Personen, einschließlich die legalisierten (d. h. jene, die in Deutschland gebliebenen oder illegal hingelangten; die Verfasserin) mindestens so hoch wie das im Jahr 1980 erreichte Niveau ist“ (S. 312, S. 897 Faksimile). Laut Angaben der Securitate waren es insgesamt 13529 Personen „im Wert“ von 30,7 Millionen US-Dollar (S. 306).

In den 1980er Jahren werden keine „Geschenke“ mehr angenommen, sondern ein Teil des Geldes zum Ankauf von Waren am deutschen Markt verbraucht. Dazu gehörte operative Technik (zur Bespitzelung der Bürger), wie dies in einem Bericht über die Abrechnungen für das Jahr 1980 und erste Halbjahr 1981 hervorgeht. Entgangen ist den Herausgebern des Bandes die Perfidie, mit der die Rumäniendeutschen von der Securitate nicht nur zu stets höheren Preisen verkauft, sondern auch manipuliert und zu propagandistischen Zwecken missbraucht worden sind. Nach der Unterzeichnung des sogenannten Schmidt-Ceaușescu-Abkommens wurde ein hochrangiger Vertreter der deutschen Minderheit nach Bonn gesandt, um bei van Well dagegen zu protestieren.

Die Aktion „Recuperarea“ galt ursprünglich (seit 1976) dem Ins-Land-Zurückholen der Sozialversicherungssummen, die rumänische Staatsbürger während der in Deutschland geleisteten Arbeitszeit gezahlt hatten, und ist dann auf die gesamten Bemühungen der rumänischen Regierung ausgeweitet worden, „Entschädigungen“ in Form von Geld für die ausgereisten Rumäniendeutschen zu erhalten, so Florica Dobre, Florian Banu, Luminița Banu und Laura Stancu. Einen eigenständigen Vorgang eröffnet die Abteilung AVS (Acțiuni Valutare Speciale – Devisen-Sonderaktionen) des Außenspionagedienstes erst am 8. April 1986, unter dem die Unterlagen von Gesprächen und der Abwicklung der „vertraulichen Konvention“ mit der Bundesrepublik im Zusammenhang mit der Ausreise von Rumäniendeutschen zusammengefasst sind. Die Sachsen und Schwaben werden in verschlüsselten Telegrammen und Berichten der Securitate-Mitarbeiter in den 1970er Jahren mit dem Decknamen „pădureni“ (Waldbewohner) geführt.

Begonnen hat der Unwille Ceaușescus angesichts des Ausreisewunsches von immer mehr Rumäniendeutschen Anfang der 1970er und nicht, wie die Herausgeber schreiben, 1976-1977. Das Thema der Zahlung hoher Summen für Verwandte, die nach Deutschland ausreisen sollten, war in der Beratung von Ceaușescu mit den Wissenschaftlern und Kulturschaffenden der Rumäniendeutschen am 3. Juli 1968 offen angesprochen worden und wurde danach zu einem der propagandistischen Dauerbrenner in den Sitzungen des Rats der Werktätigen deutscher Nationalität. Angekreidet wird die Ausreise selbstverständlich der Bundesrepublik. Diese sei bemüht, Arbeitskräfte in ihr Land zu holen. Um seine Wirtschaftsinteressen zu vertuschen, hätte man die Losungen „Familienzusammenführung“ oder „humanitäre Gründe“ lanciert. Laut Ceaușescu sei die Zusammenführung auch in Rumänien möglich, verkündete die Propaganda-Abteilung der RKP. Um den Ausreisetendenzen entgegenzuwirken, startete die Securitate 1976 die Aktion „Riposta II“, in deren Rahmen eine strenge Kontrolle aller Ausländer erfolgte, die nach Rumänien einreisten. Ab 1975 wird der Ausreisewille als „Ausreisepsychose“ und „Ausreisehysterie“ von den Securitate-Diensten bezeichnet (was sie mancherorts und in einigen Phasen auch tatsächlich war), worauf die Offiziere mit Paranoia reagierten. Auf das Thema Familienzusammenführung und Eheschließungen ist Ceaușescu bei gewissermaßen allen Treffen mit deutschen Politikern angesprochen worden. Meist bekamen die Begleiter Listen mit Härtefällen überreicht. In einem Gespräch mit Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher im Dezember 1975 sagt Ceaușescu, die „deutsche Minderheit in Rumänien müsse für beide Seiten ein positives Faktum bleiben“. Er gibt Genscher zu verstehen, beide Seiten sollten sich um eine „praktische Lösung“ bemühen. (Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland, 1975, Bd. 2, S. 1750-1751).

Immer wieder sprechen die deutschen Politiker und Vertreter in den Gesprächen mit der rumänischen Seite die illegalen Zahlungen bzw. Bestechungsgelder an, die von den Ausreisewilligen gefordert werden. Das tat Außenminister Genscher im Gespräch mit Ceaușescu und dem rumänischen Außenminister Stefan Andrei, im August 1983. Im November 1983 gab es eine Anhörung dazu im Bundestag. In einer Note, die Martin Grüner (FDP) dem mittlerweile zum Außenhandelsminister ernannten Vasile Pungan bei den Gesprächen der 11. Tagung der gemischten Regierungskommission für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Dezember 1983 überreichte, teilte er mit, der deutsche Botschafter in Bukarest habe den „Kassier“ identifiziert und man erwarte, dass dieser zur Verantwortung gezogen werde (S. 485).

Im Februar 1984 hatte der deutsche Unterhändler Dr. Heinz-Günther Hüsch der rumänischen Seite mitgeteilt, die deutschen Behörden hätten 94 Fälle dokumentiert, in denen verschiedene rumänische Vermittler Devisen in Höhe von über 2 Millionen DM gefordert hätten, wobei die deutsche Seite zur Schlussfolgerung gekommen sei, dies geschehe mit dem Einverständnis der Passämter. Stelian Andronic, der damalige rumänische Unterhändler, entgegnete, dass über 50 „Elemente mit dergleichen strafbarer Beschäftigung“ verhaftet und verurteilt worden seien und es sich dabei um Personen handele, die auch andere Straftaten begangen hätten.

Die rumänische Seite spricht ihren Unwillen über jene aus, die aus Verzweiflung, den Pass nicht schnell genug zu erhalten, Denkschriften verfassen. Diese würden den „Hochstaplern“ in die Arme fallen. Für die Verhandlungen im Juni 1987 hatte der rumänische Unterhändler das Mandat erhalten, eine Liste mit Namen von rumänischen Staatsbürgern vorzubereiten, die wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Beeinflussung von Ausreiseverfahren verhaftet worden waren, und eine Liste von westdeutschen Staatsbürgern, die bekannt dafür waren, Geld zu kassieren für das Beschleunigen der Ausreise oder das illegale Herausbringen von Personen aus dem Land (S. 662). Dieses umfangreiche Kapitel der illegalen Zahlungen und Bestechungen wird wohl schwer aufzuklären sein.

Das Ende vor der Wende

Ab 1980 werden die rumänischen Unterhändler genau unterwiesen, was sie in den Gesprächen mit dem deutschen Partnern zu sagen haben. Die Paranoia der rumänischen Seite hat so sehr zugenommen, dass jedwede Freundlichkeit des deutschen Gesprächspartners abgelehnt werden und Misstrauen erwecken. Ab 1986 werden dann auch die Niederschriften der Gesprächsabhörungen beigefügt. Abgehört wurden nicht bloß die Gespräche über die Abwicklung der „vertraulichen Konvention“, sondern auch jene, die Dr. Hüsch mit Vertretern der deutschen Botschaft in verschiedenen Lokalen in Bukarest geführt hat. Nach langwierigen Verhandlungen unterzeichnen die beiden Unterhändler Dr. Heinz-Günther Hüsch und Ministerialrat Dr. Constantin Anghelache am 8. November 1988 schließlich die Weiterführung der Vertraulichen Konvention über die Zurückzahlung von Ausgaben, die durch die Ausreise rumänischer Staatsbürger deutscher Nationalität entstehen, sowie die Sondervereinbarung über das Aufkommen für die Transportkosten. Im Falle einer begründeten Familienzusammenführung oder Heirat sollte die deutsche Seite in der Zeitspanne vom 1. Juli 1988 bis 30. Juni 1993 pro Kopf jeweils 8950 DM zahlen plus 390 DM Transportkosten. Strenge Geheimhaltung des Abkommens wurde vereinbart (S. 764 ff).

Im November 1989 werden Tabellen angefertigt mit den „Einnahmen“ aus der Aktion „Recuperarea“ für die Zeitspanne 1. Januar bis 31. ­Oktober 1989 und das waren insgesamt 126937100 DM. Das Saldo im Konto der Aktion „Feroviarul“ (der Fahrkartenkosten) aus der Zeitspanne 1. Januar 1988 bis 31. Oktober 1989 betrug über 4 Millionen DM (S. 841ff). Für das Gespräch mit dem deutschen Unterhändler vom 4. Dezember 1989 erhält der rumänische Leiter der Abteilung Devisen-Sonderaktion das Mandat, die Vertrauliche Konvention einseitig und unwiderrufbar zu annullieren. Die rumänische Seite habe wiederholt die deutsche Seite darauf hingewiesen, dass Personen aus Westdeutschland rumänischen Staatsbürgern zur Landesflucht verholfen hätten beziehungsweise dieses versuchten. Deutschland habe dagegen keine Maßnahmen getroffen, moniert die rumänischen Seite. Auch habe die deutsche Seite wiederholt politisches Kapital aus dergleichen Aktionen geschlagen. Die Verpflichtung der deutschen Seite, für Personen zu zahlen, die nach Deutschland ausreisen möchten, werde künftig entfallen. Diesbezügliche Gesuche der rumänischen Staatsbürger deutscher Nationalität werde man „wie auch bisher, je nach Gesuch und den bilateralen Beziehungen, im Geist der humanistischen Politik unseres Landes“ lösen. Zwar werde zur Emigration nicht ermutigt, dennoch werde man jeden Fall mit Wohlwollen untersuchen, „ohne dass die deutsche Seite verpflichtet ist, weiterhin das System der finanziellen Kompensationen für diese Ausreisen zu nutzen“ (S. 843 ff). Auf den Bericht des rumänischen Unterhändlers vom letzten Treffen mit dem deutschen Unterhändler „Eduard“ bemerkt Innenminister Postelnicu (am 8. Dezember 1989): Der Genosse Generalsekretär sei persönlich unterrichtet worden und habe die Art, in der vorgegangen werde, als gut betrachtet. In Zukunft werde man dahingehend agieren, dass sich ja kein Gauner getraue, Geld von jenen zu verlangen, die die Ausreise unter Respektierung der Gesetze beantragten (S. 849). Laut rumänischer Seite hatten Anfang Dezember noch 10973 Personen die Ausreisegenehmigung erhalten, für 6100 von ihnen waren auch die Transporttalons bereits ausgestellt. Die letzte Zahlung sollte am 20. Dezember erfolgen. Dazu kam es aber nicht mehr.

Ein mögliches Fazit

In den obigen Ausführung wurden nur einige Beispiele von den in diesem Quellenband veröffentlichten 468 Urkunden erwähnt, die bei Weitem nicht alle sind, die es zum Thema in dem Archiv von CNSAS gibt. Etwas Licht wurde in diesen „Handel“ gebracht, viele Fragen aber bleiben weiterhin offen. Von den Herausgebern des Dokumentenbandes erfährt man leider nichts über die anderen im Kontext der Aktion „Recuperarea“ getätigten Vorgänge wie „Banatul“ und „Aradul“ (1981), oder „Expoziția“, „Mediaș“, „Crișul“ u.a. Auch stimmen manche der in diesen Urkunden enthaltenen Informationen, Aussagen und Zahlen nicht ganz mit jenen überein, die der deutsche Unterhändler Dr. Heinz-Günther Hüsch im Laufe der Jahre notiert und in seinen Interviews mit Ernst Meinhardt mitgeteilt hat. Wenig ausgewertet wurden bislang die politischen Archive zum Thema. Im vorliegenden Buch sind zahlreiche Summen abgedruckt, die Rumänien aus offiziellen Zahlungen in der Aktion „Recuperarea“ kassiert hat. Hätte man die Gewissheit, dass es alle sind, die von deutscher Seite überwiesen wurden, könnte man zusammenrechnen, wie viele Milliarden die Bundesregierung dem rumänischen Staat für die Ausreise von Sachsen und Schwaben gezahlt hat. Was mit dem Geld geschehen ist? Stelian Octavian Andronic, Anfang der 1980er Leiter des Departements für Devisen-Sonderaktionen (AVS), schreibt in seinen Memoiren („Secretul trandafirului“, Bukarest, 2010, S. 153), dass ausschließlich Ceaușescu das Verfügungsrecht über diese Sonderkonten bei der Außenhandelsbank gehabt habe. 1,5 Milliarden US-Dollar seien aufgrund von Präsidialdekreten für das Löschen von Auslandsschulden verwendet worden. Wie in mehreren Urkunden im Band nachzulesen, floss ein Teil der „zurückgewonnenen Bildungskosten“ in Spezialkonten in der Bundesrepublik und wurde zum Ankauf von Bespitzelungstechnik und sonstiger Ausstattung für die Geheimdienste verwendet.

Hannelore Baier


Florica Dobre, Florian Banu, Luminița Banu, Laura Stancu: „Actiunea ,Recuperarea‘. Securitatea si emigrarea germanilor din România (1962-1989)“ [Aktion „Rückgewinnung”. Die Securitate und die Auswanderung der Rumäniendeutschen (1962-1989)], Editura enciclopedica, Bukarest 2011, 943 Seiten, Preis 99 Lei/25 Euro. ISBN 978-973-45-0628-6.

Schlagwörter: Freikauf, Kommunismus, Securitate

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