3. Mai 2010

Freikauf der Rumäniendeutschen in den Jahren des Kommunismus

Wohl kaum jemand weiß so gut Bescheid über den Freikauf der Rumäniendeutschen in der Zeit der kommunistischen Diktatur wie Dr. Heinz-Günther Hüsch: Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete verhandelte in den Jahren 1968-1989 seitens der Bundesrepublik Deutschland mit Rumänien. In dieser Zeit konnten weit über 200 000 Rumäniendeutsche in die Bundesrepublik ausreisen. Ein Theaterstück zum Thema Freikauf feiert unter dem Titel "Sold Out" am 5. Mai Premiere in München (siehe Ankündigung in der Siebenbürgischen Zeitung Online).
Der heute 80-jährige, in Neuss wohnhafte Jurist äußerte sich in einem ausführlichen Interview, das Ernst Meinhardt, Redakteur bei der Deutschen Welle in Berlin und Vorsitzender der Banater Schwaben in Berlin und den neuen Bundesländern, am 21. November 2009 geführt hat, über seine hochsensible Tätigkeit. Auf einer von der Evangelischen Akademie Siebenbürgen und dem Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) zum Thema „Fluchtgeschichten“ veranstalteten Tagung in Hermannstadt (9.-11. Dezember 2009) hat Meinhardt hierüber referiert. Sein (in der Banater Post dokumentierter) Vortrag wird im Folgenden gekürzt wiedergegeben.

Haben Sie schon mal von der „Geheimsache Kanal“ gehört? Wissen Sie, wer „Eduard“ war oder ist? Was hinter den beiden Bezeichnungen steckt, habe ich erst vor einigen Wochen erfahren: in Neuss. Dort wohnt und arbeitet ein heute über achtzigjähriger Herr: Dr. Heinz-Günther Hüsch. Die Auskünfte, die ich von ihm erhalten habe, sind von großer Tragweite. Dr. Hüsch war fast ein Vierteljahrhundert lang Verhandlungsführer der Bundesrepublik Deutschland. 1968 hat ihn die damalige Bundesregierung unter Kanzler Kurt Georg Kiesinger beauftragt. Auf die Regierung Kiesinger folgten die Regierungen Brandt, Schmidt und Kohl. Seine Mission endete erst mit dem Sturz des Ceaușescu-Regimes in Rumänien im Jahre 1989.
Dr. Heinz Günther Hüsch in seinem Büro ...
Dr. Heinz Günther Hüsch in seinem Büro
Dr. Heinz Günther Hüsch ist seit 53 Jahren Rechtsanwalt. Zehn Jahre lang war er Abgeordneter im Landtag von Nordrhein-Westfalen, danach 16 Jahre lang Bundestagsabgeordneter in Bonn. 1990 hat sich der überzeugte Katholik aus der Bundespolitik zurückgezogen. Seinen offiziellen Auftrag, mit Rumänien über die Ausreise der Deutschen zu verhandeln, erhielt er im Januar 1968 von Gerd Lemmer, damals Staatssekretär im Bundesministerium für Vertriebene und Flüchtlinge. Was seine Verhandlungen mit Rumänien betraf, bestand Dr. Hüsch gegenüber der Bundesregierung auf folgenden Bedingungen: „Ich bin Anwalt, nicht Politiker, nicht Abgeordneter. Und ich unterliege ausschließlich anwaltlichen Regelungen. Das heißt, ich werde, wenn ich handeln soll, in der Entscheidung, wie ich handle, frei. Was ich verhandle, das ist ein anderer Punkt. Aber methodisch habe ich Freiheit. Ich muss mich darauf verlassen können, jederzeit den unmittelbaren Zugriff auf Lemmer, nach Möglichkeit auch auf einen Minister zu bekommen.“ Lemmer akzeptierte diese Bedingungen. Was Dr. Hüsch nicht erhielt, das war ein schriftlicher Vertrag mit der Bundesregierung, „weil dieses Geschäft ja zunächst mal so risikoreich war – das vertrug keine schriftlichen Aufzeichnungen – zum damaligen Zeitpunkt.“ Wichtig war, dass das Deutsche Rote Kreuz die Aktion unterstützte, aber nicht führen wollte.

In der Anfangszeit akzeptierte Rumänien nur Barzahlung. Protokolliert und dokumentiert wurden die Barzahlungen durch Dr. Ewald Garlepp. Er war Anwalt und Notar in Stuttgart und hatte die Aufgabe, Dr. Hüsch bei den rumänischen Verhandlungspartnern einzuführen. Später wurde per Scheck gezahlt, noch später per Überweisung. In den Verhandlungen mit Rumänien ging es im Wesentlichen um zwei Themen: Erstens sollte sich die rumänische Seite verpflichten, in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Anzahl von Deutschen in die Bundesrepublik ausreisen zu lassen; zweitens sollte sich die deutsche Seite verpflichten, dass sie für jeden ausgereisten Deutschen einen bestimmten Betrag an Rumänien zahlt. In der Anfangsphase waren sich beide Seiten unsicher, ob sie der Gegenseite trauen konnten, ob die Gegenseite überhaupt in der Lage war, Vereinbarungen einzuhalten. Die Rumänen erklärten von Anfang an: „Das ist alles streng geheim. In dem Moment, wo Sie das publizieren, ist die Sache zu Ende.“ Auch die deutsche Seite hatte kein Interesse, die Sache in die Öffentlichkeit zu bringen, weil sie befürchtete, dass die Medien sie zerreden würden.

Seine Verhandlungsrunden mit der rumänischen Seite hat Hüsch nie gezählt: „Ich schätze die Zahl auf mehr als zweihundert. Und wenn ich die inoffiziellen Treffen hinzuzähle, geht das noch einmal steil nach oben bis sechshundert oder tausend.“ Inoffizielle Treffen gab es – meist am Tag vor der offiziellen Verhandlung – mit dem jeweiligen Dolmetscher. Diese Gespräche liefen in deutscher Sprache. Wenn der Verhandlungsführer da war, wurden die Gespräche in Englisch geführt. Wie sich Dr. Hüsch erinnert, waren die Verhandlungen in Rumänien immer viel verkrampfter als anderswo: „Bukarest wurde abgehört, lückenlos. Ich bin beobachtet worden von der ersten bis zur letzten Sekunde, auch von der Kontraspionage, nicht nur von der Spionageabwehr. Da gab es auch noch eine Kontraspionageabwehr.“ Dr. Hüsch durfte nie einen Dolmetscher zu den Verhandlungen mitbringen. Es war Bedingung Rumäniens, dass nur die rumänische Seite einen Dolmetscher stellte. Die Linie der Verhandlungen wurde aus Bonn vorgegeben, aber die Methode hat Dr. Hüsch festgelegt.

In keinem Vertrag, in keiner Übereinkunft, in keinem mit der rumänischen Seite geschlossenen Abkommen findet sich eine Angabe wie z. B.: „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien“, sondern „es ist entweder mein persönlicher Name“ oder abstrahiert mit „die deutsche Seite – die rumänische Seite“. Natürlich wollte die rumänische Seite auch nie zugeben, dass sie für die ausgereisten Rumäniendeutschen Geld erhielt. „Die Definition lautete: Jeder handelt für seine Seite. Die rumänische Seite legitimiert sich durch Ausreisen. Ich, Dr. Hüsch, legitimiere mich durch Leistungen, also Zahlungen. (..) Der Vertrag ist ja völkerrechtlich nicht einklagbar. (..) Es gibt kein Gericht, das über diesen Vertrag entscheiden könnte. Und es gibt keinen Gerichtsvollzieher, der den Vertrag vollstrecken könnte.“

Bezahlung nach Kategorien

Es war auch von der ersten Verhandlungsrunde an klar, dass die rumänische Seite Geld wollte. Für jede bewilligte Ausreise sollte gezahlt werden, und zwar nach den Kategorien Alter und berufliche Ausbildung: also ob einfacher Arbeiter, qualifizierter Arbeiter, Akademiker. Dann gab es noch die Kategorie Rentner. Dafür hatten sie auch jeweils unterschiedliche Beträge. Und sie verlangten von Anfang an einen Vorschuss von 200 000 Mark – was damals sehr viel war – für den Beginn der Verhandlungen. Zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten kam es bei der Einstufung: Ist das ein Spezialist, also ein Facharbeiter, Handwerker? Oder ist es nur ein einfacher landwirtschaftlicher Arbeiter, der auch mal einen Traktor gefahren hat? Der war nach rumänischer Auffassung schon Spezialist und gehörte in die höhere Kategorie. Mit den Studenten war es ähnlich, gerade wenn sie im letzten Semester waren. Dr. Hüsch: „Also, es gab in jeder Verhandlung darüber Differenzen. Die längste, die ich geführt habe, hat elf Stunden am Stück gedauert. Über den Erfolg dieser Verhandlungen hat die Blase entschieden. Ich konnte ja nicht das Zimmer verlassen, weil ich meine Papiere nicht liegen lassen konnte.“ Hüsch wollte immer von der Kategorisierung wegkommen, weil sie stets zu Streit führte. Er wollte auf einen festen Betrag umstellen, was irgendwann auch gelang. Von da an wurde nur noch nach Personen gezahlt.
Aussiedler bei ihrer Ankunft in Nürnberg. Foto: ...
Aussiedler bei ihrer Ankunft in Nürnberg. Foto: Archiv der Banater Post
Die rumänische Seite übergab Listen mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Adresse, Passnummer. Nach rumänischen Angaben waren das die Leute, die ausgereist waren. Es stellte sich aber heraus, dass es lediglich Personen waren, die eine Ausreisegenehmigung erhalten hatten. Ob sie tatsächlich in die Bundesrepublik ausgereist waren, war unklar. In einem Vertrag, der 1970 in Stockholm geschlossen wurde, wurde präzisiert: „Maßgeblich für Zahlungen ist die Einreise in die Bundesrepublik und die Registrierung – in der Regel in Nürnberg. Das war der Beweis für die rumänische Leistung.“ Die Ausgereisten mussten Volksdeutsche sein. Wenn die deutsche Prüfung ergab, dass ein Ausgereister sich nicht darauf berufen konnte, Volksdeutscher im Sinne der deutschen Definition zu sein, dann wurde auch kein Auslösebetrag bezahlt. Das bezahlte Geld stammte ursprünglich aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene und Flüchtlinge. Unter der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt wurde das Ministerium für Vertriebene und Flüchtlinge 1969 aufgelöst und für dieses Thema eine eigene Abteilung im Bundesinnenministerium gegründet und einem Staatssekretär unterstellt. Die Geldübergabe erfolgte nie in Rumänien. Es begann in Wien, Paris, Rom, Stockholm, Kopenhagen: „Ich hatte eingeführt: Wir zahlen mit 1000-Mark-Scheinen, die hier bei der Commerzbank – genau gegenüber von Anwaltskanzlei Dr. Hüsch – in einer gemeinsamen Besprechung gezählt, kuvertiert, versiegelt wurden mit Siegel der Commerzbank. Und dann habe ich noch mein Anwaltssiegel zusätzlich aufgedrückt. Und diese Papiere sind dann in dieser Weise in Umschlägen übergeben worden. Jeder 1000-Mark-Schein wurde zuvor notifiziert nach Nummer. Und das Verzeichnis bekam der Auftraggeber – also die Bundesregierung.“

Die spannendste Frage ist: Wie viel Geld in der Zeit 1968 bis 1989 von Deutschland nach Rumänien geflossen? Ich (Meinhardt; die Redaktion) habe 2007 versucht, das auszurechnen. Grundlage waren die Zahlen, die ich bis dahin in Koblenz in den Akten des Bundesarchivs und in Berlin in den Akten des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtes gefunden hatte. Der Betrag, auf den ich kam: über eine Milliarde DM. Durch die Verhandlungen konnten zwischen 1968 und 1989 rund 210 000 Rumäniendeutsche in die Bundesrepublik ausreisen. Nach anderen Quellen waren es 236 000 Personen. Die Differenz sind wahrscheinlich die „illegalen Ausreisen“, also Menschen, die „schwarz“ über die Grenze gegangen sind oder von Besuchsreisen nicht mehr zurückgekehrt sind. Auch für diese „Illegalen“ wurde gezahlt. Dr. Hüsch antwortete auf die Frage, wie viel Geld seinerzeit nach Rumänien geflossen ist: „Kann ich nicht präzise sagen. Ich hab’s nicht gerechnet. Und offen gesagt: Ich würde es Ihnen auch nicht sagen.“ - Erwin Wickert, 1971 bis 1976 deutscher Botschafter in Bukarest, veröffentlichte 2001 seine Memoiren: „Die glücklichen Augen“. Auf Seite 500 finden sich folgende Beträge: Kategorie A: 1800 DM Normalfall; Kategorie B1: 5500 DM Student; Kategorie B2: 7000 DM Student in den letzten beiden Jahren seiner Ausbildung; Kategorie C: 11 000 DM Akademiker mit Abschluss; Kategorie D: 2900 DM Techniker und Facharbeiter. Über diese Veröffentlichung ist Dr. Hüsch sehr unglücklich: „Er musste wissen, dass die Zahlen der Geheimhaltung unterliegen. Und ich war auch entsetzt darüber, weil diese Zahlen eben stimmten.“

Seine erste Verhandlungsrunde mit den Vertretern Rumäniens führte Dr. Hüsch vom 9. bis 12. Februar 1968 in Bukarest, „und zwar im Hotel Ambasador, in einem Spelunken-Hinterraum“. In der Verhandlungsrunde vom 25. April 1968 verlangte Rumänien folgende Ablösebeträge: „Kategorie A: 1700 DM; Kategorie B: 5000 DM; Kategorie C: 10 000 DM. A bedeutet: normaler Mensch. B bedeutet: gehobener, ausgebildeter Facharbeiter. C bedeutet: Akademiker.“ Der erste schriftliche Vertrag wurde 1969 in Stockholm geschlossen, der nächste 1970 ebenfalls in Stockholm. Dieser Vertrag, über den mir Dr. Hüsch ausführlich berichtete, ist deswegen so wichtig, weil er die Bedingungen am genauesten präzisiert. In dem Vertrag verpflichtet sich die rumänische Seite, „in der Zeit zwischen dem 16. März 1970 und 31. Dezember 1973 die legale Auswanderung von mindestens 20 000 deutschstämmigen Rumänen aus der Sozialistischen Republik Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Diese Auswanderung soll stattfinden unter folgenden Abschnitten: 16.3. bis 31.12.1970: 4000 Personen; 1971: 6000 Personen; 1972: 6000 Personen; 1973: 4000 Personen. Die deutsche Seite hat immer erklärt: ‚Wir bezahlen für jeden, der kommt. Wir haben keine Beschränkung nach oben. Es sind Mindestleistungen, die die rumänische Seite zu erbringen hat. Mit einer Mindestzahl von Auswanderungen.‘“ Weiter heißt es in dem Vertrag: „Die rumänische Seite wird sich bemühen, die Zahl der legalen Auswanderungen innerhalb des genannten Zeitraumes zu erhöhen. Sie ist im Sinne dieses Vertrages berechtigt, innerhalb des Vertragsraumes bis zu 40 000 legale Auswanderungen in die Bundesrepublik herbeizuführen.“ Die deutsche Seite verpflichtet sich, dafür zu bezahlen. Der Vertrag legt fest: „Zur Abgeltung zahlt Rechtsanwalt Dr. Hüsch für seine Auftraggeber eine Entschädigung. Kategorie A: 1800 DM (Personen, die nicht unter eine spätere Kategorie fallen); Kategorie B1: 5500 DM (Studenten, die ihr Studium noch nicht beendet haben); Kategorie B2: 7000 DM (Studenten in den letzten beiden Jahren ihrer Ausbildung); Kategorie C: 11 000 DM (Personen mit abgeschlossenem Studium); Kategorie D: 2900 DM (abgeschlossene berufliche Ausbildung, aber nicht Hochschule, z. B. Facharbeiter, Meister, Geselle).“ Vertragsgemäß fallen Männer, die bei der Einreise in die Bundesrepublik das 62. Lebensjahr vollendet haben, und Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ungeachtet ihrer Ausbildung und ihres Berufs, unter die Kategorie A. Kommen im Vertragszeitraum mehr als 20 000 Aussiedler in die Bundesrepublik, erhält Rumänien einen Bonus. Bis 30 000 Personen: drei Millionen DM; bis 40 000 Personen weitere vier Millionen DM. „Die Bundesrepublik war ja nicht so erpicht darauf, die Aussiedlung herbeizuführen. So war das nicht. Hier waren ja immer noch 14 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene aus den Ostgebieten. Das war schon eine problematische Sache. Also, was Rumänien immer behauptet hatte, wir hätten damit Arbeitskräfte rekrutiert, das stimmt nicht.“ Deutschland wollte Erleichterungen für diejenigen herbeiführen, die in Rumänien bleiben wollten. So sollte der Ausreisedruck gemindert werden. Wie Hüsch berichtete, haben sich die Ablösebeträge im Laufe der Zeit ständig erhöht. Aus einer Akte vom Mai 1983 geht hervor, dass einheitlich 7800 DM pro Aussiedler gezahlt wurden. In der letzten Abrechnung vom August 1989 wurden 8950 DM pro Person unabhängig vom Status gezahlt. Hüsch hatte nie Zweifel daran, dass alle seine rumänischen Verhandlungspartner Securitate-Leute waren. Er hatte nie einen Rumäniendeutschen unter seinen Verhandlungspartnern, auch nicht unter den Dolmetschern. In Bukarest versuchte Rumänien alles, Dr. Hüsch zu kompromittieren. Provokateure wollten ihn dazu bringen, Geld schwarz zu tauschen. Prostituierte versuchten, zu ihm Kontakt zu bekommen. Er wurde abgehört. Aber alle Versuche schlugen fehl.

Am 4. Dezember 1989 erfolgte die überraschende Kündigung aller Verträge durch Rumänien, bei einem Treffen in einem Bukarester Hotel: „Beim Treffen in diesem Hotel haben die Rumänen erklärt: ‚Wir kündigen unsere Vereinbarungen auf. Das ist endgültig. Wir werden unsere humanitären Verpflichtungen erfüllen. Aber wir verzichten, wir wollen keine Zahlungen.‘ Dann habe ich gesagt: ‚Gut, wenn Sie auf Zahlungen verzichten, nehme ich das zur Kenntnis. Wir betrachten den Vertrag als nach wie vor gültig und halten Sie für nach wie vor verpflichtet, die humanitären Dinge zu erfüllen.‘“ - Für den 20. Dezember 1989 war eine Abrechnung vorgesehen. Bundeskanzler Helmut Kohl rief an dem Tag Dr. Hüsch zu sich, um sich nach seiner Einschätzung zu erkundigen. Der meinte: „Am 31. Dezember 1989 wird die Vierteljahreszahlung fällig. Es ist ein Risiko. Wenn wir nicht zahlen, könnte die rumänische Seite sagen: ‚Ihr erfüllt den Vertrag nicht. Wir kündigen deswegen.‘ Und unsere These, dass wir sagen, wir halten die rumänische Seite für verpflichtet und sind auch nach wie vor leistungsbereit, würden wir verletzen, wenn wir nicht leistungsbereit sind. Auf der anderen Seite (20. Dezember 1989) weiß ich nicht, wohin das Geld geht.“ Auf die Frage des Bundeskanzlers, ob er das Risiko eingehen würde, antwortete Hüsch: „Ich würde es eingehen und die Sache beobachten. Und notfalls erklären, dass wir nicht bei dieser unklaren Entwicklung in Bukarest ins Blaue bezahlen wollten. Und das dann nachholen werden.“ Am 25. Dezember 1989 wurden das Ehepaar Ceaușescu erschossen, am 29. Dezember 1989 erklärte die Übergangsregierung die Ausreise für frei. Das Thema war vom Tisch. Helmut Kohl erklärte am 20. Dezember 1989: „Wir gehen das Risiko ein. Wir bleiben vertragstreu.“

Ich hatte meinen Vortrag mit dem Hinweis auf zwei Decknamen begonnen. Nun die Auflösung: „Kanal“ war der Deckname der Bundesregierung für die Verhandlungen, die ihr Beauftragter Dr. Heinz-Günther Hüsch mit Rumänien über die Ausreise der Rumäniendeutschen führte. „Eduard“ war der Deckname, den die rumänische Seite Dr. Hüsch gegeben hatte. Unser fast vierstündiges Gespräch beendete Hüsch mit den Worten: „Ich habe Ihnen sehr vieles gesagt. Aber nicht alles.“ Für die Forschung bleibt also noch einiges aufzuarbeiten. Hüschs Aufzeichnungen über seine Verhandlungen mit Rumänien im Zeitraum 1968 bis 1989 füllen mehr als fünfzig dicke Leitz-Ordner.

Ernst Meinhardt

Schlagwörter: Ceausescu, Kommunismus, Freikauf

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