2. Februar 2017

Rumänien schafft die meisten Konsulargebühren ab

Durch das Gesetz 1/2017 hat Rumänien 102 Gebühren und Steuern abgeschafft, darunter die Rundfunk- und Fernsehgebühren. Laut neuem Gesetz sind ab 1. Februar auch die meisten konsularischen Gebühren kostenlos, darunter notarielle Beglaubigungen von Vollmachten, Übersetzungen, Unterschriften, die Ausstellung von beglaubigten Kopien von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, die Ausstellung von Reisetiteln, die Hochzeitszeremonie im Konsulat u.a.
Ein Reisepass kostet ab sofort nur noch 59 Euro (bisher: 100 Euro), ein vorläufiger Reisepass 29 Euro, wobei der Bürger nur die Kosten des Blanko-Passes begleicht. Unverändert hoch sind die Gebühren für den Verzicht auf die rumänische Staatsangehörigkeit (600 Euro). Ein Antrag auf die rumänische Staatsangehörigkeit schlägt mit 60 Euro zu Buche.

Wer die Dienstleistungen der rumänischen Konsulate in Deutschland und anderen Ländern in Anspruch nehmen will, muss sich zuerst auf der Webseite www.econsulat.ro des rumänischen Außenministeriums anmelden. Die Antragannahme und Terminvergabe erfolgen mit den Mitteln der Informatik. Dabei sind alle nötigen Daten und Unterlagen einzugeben, die für die Ausstellung des gewünschten Dokumentes erforderlich sind. Erst danach reist der Bürger – zum vereinbarten Termin – zur Botschaft nach Berlin oder den Generalkonsulaten in München oder Bonn an.

Weitere Informationen unter https://informatiiconsulare.ro/mae und munchen.mae.ro.

Schlagwörter: Rumänien, Konsulat

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