25. Juni 2008

Einfuhr aus Rumänien liberalisiert

Zu den Vorteilen des Beitritts von Rumänien zur Europäischen Union gehört die Zugehörigkeit zum Europäischen Binnenmarkt. Dies bedeutet nicht nur freier Verkehr von Waren und Dienst­leistungen, die von Unternehmen gehandelt werden, sondern auch die weitgehend unbeschränk­te Einfuhr von Produkten aus Rumänien durch Privatreisende.
Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren we­der zum Handel noch zur gewerblichen Ver­wendung bestimmt sind sowie keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen. Zu den Beschränkungen gehört die begrenzte Menge von Tabakwaren, die aus den neuen EU-Mitgliedsländern mitgebracht werden dürfen. Aus Rumänien sind dies maximal 200 Zigaretten; ab 2010 dürfen es dann 800 Stück sein. Des Weiteren muss die private Ver­wen­dung plausibel gemacht werden, sollten bestimmte – recht großzügig bemessene – Grenzen bei alkoholischen Getränken und Kaffee überschrit­ten werden. Zudem besteht die Möglich­keit, aus Gründen des gesundheitlichen Ver­brau­cher­schutzes die Einfuhr bestimmter Produkte zu beschränken oder zu verbieten; beispielsweise im Falle von Tierseuchen. Aktuelle Infor­ma­tio­nen sind erhältlich beim Zoll-Info­cen­ter, Han­sa­allee 141, 60320 Frankfurt am Main, Telefon: (0 69) 46 99 76-00, Fax: (0 69) 46 99 76-99, E-Mail: info@zoll-infocenter.de, sowie im Internet unter www.zoll.de.

Weitgehend liberalisiert ist auch die Waren­ausfuhr aus Rumänien. Beschränkungen bestehen weiterhin bei Kulturgütern von nationaler Be­deutung. Deren Ausfuhr muss angemeldet wer­den. Weitere Informationen dazu sind bei der rumänischen Zollverwaltung unter www.customs.ro erhältlich.

uk

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