25. Juni 2008
Einfuhr aus Rumänien liberalisiert
Zu den Vorteilen des Beitritts von Rumänien zur Europäischen Union gehört die Zugehörigkeit zum Europäischen Binnenmarkt. Dies bedeutet nicht nur freier Verkehr von Waren und Dienstleistungen, die von Unternehmen gehandelt werden, sondern auch die weitgehend unbeschränkte Einfuhr von Produkten aus Rumänien durch Privatreisende.
Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind sowie keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen. Zu den Beschränkungen gehört die begrenzte Menge von Tabakwaren, die aus den neuen EU-Mitgliedsländern mitgebracht werden dürfen. Aus Rumänien sind dies maximal 200 Zigaretten; ab 2010 dürfen es dann 800 Stück sein. Des Weiteren muss die private Verwendung plausibel gemacht werden, sollten bestimmte – recht großzügig bemessene – Grenzen bei alkoholischen Getränken und Kaffee überschritten werden. Zudem besteht die Möglichkeit, aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes die Einfuhr bestimmter Produkte zu beschränken oder zu verbieten; beispielsweise im Falle von Tierseuchen. Aktuelle Informationen sind erhältlich beim Zoll-Infocenter, Hansaallee 141, 60320 Frankfurt am Main, Telefon: (0 69) 46 99 76-00, Fax: (0 69) 46 99 76-99, E-Mail: info@zoll-infocenter.de, sowie im Internet unter www.zoll.de.
Weitgehend liberalisiert ist auch die Warenausfuhr aus Rumänien. Beschränkungen bestehen weiterhin bei Kulturgütern von nationaler Bedeutung. Deren Ausfuhr muss angemeldet werden. Weitere Informationen dazu sind bei der rumänischen Zollverwaltung unter www.customs.ro erhältlich.
Weitgehend liberalisiert ist auch die Warenausfuhr aus Rumänien. Beschränkungen bestehen weiterhin bei Kulturgütern von nationaler Bedeutung. Deren Ausfuhr muss angemeldet werden. Weitere Informationen dazu sind bei der rumänischen Zollverwaltung unter www.customs.ro erhältlich.
uk
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