Schlagwort: Zwangsarbeiter

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26. September 2020

Verschiedenes

Späte symbolische Geste: Anerkennungsleistung für deutsche Zwangsarbeiter abgeschlossen

Anlässlich der letzten Beiratssitzung zur Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter (AdZ) erklärte Dr. Bernd Fabritius, Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV), am 21. September in einer Pressemitteilung: „Vergangene Woche wurde symbolisch der letzte Bescheid für die Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter verliehen. Mehr als vier Jahre Verwaltungsarbeit, mehr als 46000 Anträge und mehr als 80 Prozent davon mit positivem Bescheid: Fast ein Menschenleben nach dem Zweiten Weltkrieg zeigen diese Zahlen, dass dieses Schicksal ein Massenphänomen war. mehr...

9. Mai 2020

Verschiedenes

Aufruf an ehemalige Zwangsarbeiter: Erfahrungsberichte über Antragstellung in Deutschland

Auf Beschluss des Deutschen Bundestags trat am 1. August 2016 die Richtlinie über eine einmalige finanzielle Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter in Kraft (wie die Siebenbürgische Zeitung berichtete). Personen, die wegen ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit während oder nach Ende des Zweiten Weltkrieges für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, darunter Russlanddeportierte aus Rumänien, konnten bis zum 31. Dezember 2017 beim Bundesverwaltungsamt einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2 500 Euro beantragen. Um der Öffentlichkeit vom Erfolg der Richtlinie, aber auch von den Einzelschicksalen Betroffener berichten zu können, bittet der Bund der Vertriebenen nun Antragsteller von damals um ihre Erfahrungen. mehr...

5. August 2017

Verbandspolitik

Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter: Antragsfrist endet am 31. Dezember 2017

Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter können eine Entschädigung in Höhe von 2500 Euro beim Bundesverwaltungsamt nur noch bis zum 31. Dezember 2017 beim Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm, beantragen. mehr...

1. April 2017

Verbandspolitik

Bundeskanzlerin spricht bei Jahresempfang des BdV

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hatte ihre Ansprache beim Jahresempfang des Bundes der Vertriebenen (BdV) am 28. März in der Katholischen Akademie Berlin auf besondere Art angekündigt: Bereits einige Tage vor dem Termin hatte sie in ihrem Podcast „Die Kanzlerin direkt“ geantwortet, sie freue sich auf den Jahresempfang. Ihre Teilnahme habe für sie „schon eine gewisse Tradition als Bundeskanzlerin“. Das Schicksal der Millionen deutschen Vertriebenen sei neben dem Zivilisationsbruch der Nationalsozialisten „eben auch Unrecht“ gewesen, erklärte sie dort. Vor diesem Hintergrund seien die Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 sowie der Einsatz der Vertriebenen und Aussiedler für Deutschland und Europa „wegweisend“. Im Video betonte sie außerdem die wichtige verständigungspolitische Rolle der Vertriebenen, ihrer Verbände, aber auch der deutschen Minderheiten in den Heimatgebieten. mehr...

25. Oktober 2016

Verbandspolitik

Verbandspräsident Dr. Bernd Fabritius im Beirat für Zwangsarbeiterentschädigung

Berlin - Am 20. Oktober hat sich im Bundesministerium des Inneren in Berlin der Beirat zur Umsetzung der Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter konstituiert. Diesem sechsköpfigen Gremium gehört auch der Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV) und Verbandspräsident des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Dr. Bernd Fabritius, MdB, an. Aufgabe dieses Beirates ist die Beratung des Bundesverwaltungsamtes zu Grundsatz- und Einzelfragen. Zu diesem Zweck soll der Beirat durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) über den Vollzug der Richtlinie laufend und umfassend unterrichtet werden. Ergebnisse werden dann vom Beirat beraten und Empfehlungen beschlossen. mehr...

4. Oktober 2016

Verbandspolitik

Ehemalige Zwangsarbeiterin erhält Leistungsbescheid

Im November 2015 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das persönliche Schicksal derjenigen Deutschen, die während und nach dem Zweiten Weltkrieg wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder ihrer deutschen Volkszugehörigkeit Zwangsarbeit leisten mussten, mit einer einmaligen, symbolischen Anerkennungsleistung in Höhe von 2500 Euro zu würdigen. Unter der koordinierenden Leitung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, und mit Beteiligung des Bundes der Vertriebenen und Fachhistorikern wurde im Bundesministerium des Innern (BMI) eine entsprechende Richtlinie ausgearbeitet, die nach Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum 1. August 2016 in Kraft trat. Mit der Umsetzung der Richtlinie wurde das Bundesverwaltungsamt (BVA) beauftragt. Bis jetzt sind dort rund 3000 Anträge eingegangen und 5000 Telefonanrufe wurden entgegengenommen. mehr...

10. September 2016

Verbandspolitik

Zwangsarbeiterentschädigung: BdV in Beirat vertreten / Auszahlung hat begonnen

Seit dem 1. August 2016 bearbeitet das Bundesverwaltungsamt die eingehenden Anträge für die Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (siehe dazu Einmalige Anerkennungsleistung von 2500 Euro für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter - Richtlinie tritt am 1. August 2016 in Kraft). Die ersten Bescheide sind ergangen und die Auszahlung der Zwangsarbeiterentschädigung hat begonnen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat inzwischen die Mitglieder des Beirates berufen, der das Bundesverwaltungsamt beim Vollzug der Anerkennungsrichtlinie für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (ADZ-Anerkennungsrichtlinie) beraten soll. Seitens des Bundes der Vertriebenen (BdV) gehört auch dessen Präsident Dr. Bernd Fabritius dem Beirat an. mehr...

7. Juli 2016

Verbandspolitik

Eilmeldung: Einmalige Anerkennungsleistung von 2500 Euro für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter - Richtlinie tritt am 1. August 2016 in Kraft

Berlin - Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegsbedingt bzw. kriegsfolgenbedingt zwischen dem 1. September 1939 und 1. April 1956 für eine ausländische Macht als Zivilpersonen Zwangsarbeit leisten mussten, können einen einmaligen finanziellen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2500 Euro erhalten. Verstirbt ein Anspruchsberechtigter nach dem 27. November 2015 (Stichtag, an dem der Deutsche Bundestag die Mittel für diese humanitäre Geste zur Verfügung gestellt hat: siehe dazu Deutschland entschädigt deutsche Zwangsarbeiter), können sein Ehegatte oder seine Kinder diese Zuwendung beantragen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter („ADZ-Anerkennungsrichtlinie“) in seiner Sitzung am 6. Juli gebilligt, am 1. August 2016 tritt diese in Kraft. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière würdigte die Richtlinie als „ein spätes, aber wichtiges Zeichen, dass uns bewusst ist, was viele Deutsche erleiden mussten, die unter meist unmenschlichen Bedingungen zur Zwangsarbeit herangezogen wurden“. Der Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV), Dr. Bernd Fabritius, MdB, erklärte, mit der Richtlinie „wird endlich eine lange erhobene Forderung des Bundes der Vertriebenen erfüllt“. Bundesregierung und Bundestag hätten somit „Wort gehalten und die Auszahlung der im vergangenen Jahr beschlossenen Zwangsarbeiterentschädigung noch vor der Sommerpause auf einen guten Weg gebracht“. mehr...

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