25. Oktober 2016

Verbandspräsident Dr. Bernd Fabritius im Beirat für Zwangsarbeiterentschädigung

Berlin - Am 20. Oktober hat sich im Bundesministerium des Inneren in Berlin der Beirat zur Umsetzung der Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter konstituiert. Diesem sechsköpfigen Gremium gehört auch der Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV) und Verbandspräsident des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Dr. Bernd Fabritius, MdB, an. Aufgabe dieses Beirates ist die Beratung des Bundesverwaltungsamtes zu Grundsatz- und Einzelfragen. Zu diesem Zweck soll der Beirat durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) über den Vollzug der Richtlinie laufend und umfassend unterrichtet werden. Ergebnisse werden dann vom Beirat beraten und Empfehlungen beschlossen.
In einem ersten Bericht hat das zuständige Bundesverwaltungsamt sowie das Bundesministerium des Inneren den Beirat darüber informiert, dass seit August dieses Jahres bereits über 180 Fälle entschieden worden sind, alle durch einen stattgebenden Bescheid. Der älteste Antragsteller ist 103 Jahre alt, 40 Prozent der bisherigen Antragsteller sind der Altersgruppe 90-100 Jahre zuzuordnen. Zwei Drittel der Antragsteller sind Frauen. Die meisten bisherigen Antragsteller kommen aus der Minderheitengruppe der Deutschen aus Rumänien, was wohl auf die gute Organisation und Beratungsdichte dieses Personenkreises zurückzuführen ist. Wie das Bundesverwaltungsamt berichtete, wurde eine Hotline eingerichtet (Service-Telefonhotline-Nummer: (02 28) 9 93 58 98 00, E-Mail: AdZ[ät]bva.bund.de), um Antragsteller telefonisch zu beraten. Dieser Dienst werde gerade von älteren Antragstellern gerne in Anspruch genommen, da die Gespräche auch die Möglichkeit böten, das eigene Schicksal ausführlich zu erzählen. Alle bisherigen Antragsteller haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Die bisher fehlende Antragstellung von Menschen mit Wohnsitz in den Herkunftsgebieten lässt darauf schließen, dass dort die Information über die Leistungsmöglichkeit noch nicht ausreichend bekannt ist. Daher ersucht Dr. Bernd Fabritius die Organisationen der Heimatverbliebenen, wie etwa das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR) oder die Evangelische Kirche A.B. in Rumänien, diese Information an Berechtigte rechtzeitig und umfassend weiterzugeben und nach Möglichkeit bei der Antragstellung Unterstützung zu leisten. Auch soll der Hinweis erfolgen auf die Möglichkeit einer Antragstellung mit Unterstützung der deutschen Botschaften und der konsularischen Vertretungen.
Gruppenbild der Beiratsmitglieder mit dem ...
Gruppenbild der Beiratsmitglieder mit dem Bundesaussiedlerbeauftragten Hartmut Koschyk MdB (Erster von rechts) anlässlich der konstituierenden Sitzung im Bundesministerium des Inneren, von links: Matthias Schmidt MdB, Prof. Dr. Sönke Neitzel, Gisela Schewell (BdV), Erika Steinbach MdB, BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB. Auf dem Bild fehlt der Beiratsvorsitzende Prof. em. Dr. Horst Möller. Bildquelle: BMI
Der Beirat erörterte in seiner ersten Beiratssitzung noch klärungsbedürftige Sachverhalte. So wurde Einvernehmen darüber hergestellt, dass die Verschleppung in den Bărăgan und die dort geleistete Zwangsarbeit unter die zu entschädigenden Tatbestände fällt, weil das Auswahlkriterium für diese Zwangsarbeit bei den Deutschen in Rumänien in der Regel alleine die ethnische Zugehörigkeit gewesen ist. Hinsichtlich des Verfahrens bestand Konsens darüber, dass das Glaubhaftmachen der Zwangsarbeit mit jedem erreichbaren Mittel möglich sein soll. Bei Fehlen von Originaldokumenten sollen auch eigene Schilderungen, wenn diese umfassend und ausführlich möglich sind, sowie Zeugenerklärungen ausreichen. Betroffenen wird daher empfohlen, das Erlebte möglichst eingehend und anschaulich zu schildern und bei Bedarf zusätzliche Blätter dem Antragsvordruck beizufügen. Auch wurde erneut darauf hingewiesen, dass diese Leistungen für Zwangsarbeit weder einer Steuerpflicht unterliegen noch bei anderen Sozialleistungen anzurechnen sind.

Hinsichtlich eines Leistungsausschlusses wegen des Bezuges vergleichbarer Leistungen sollen nach einhelliger Auffassung ausschließlich Geldzahlungen aus Deutschland für den gleichen Zweck (Zwangsarbeiterentschädigung) hinderlich sein. Demnach sind Zahlungen nach dem Häftlingshilfegesetz nicht hinderlich, weil diese nicht für Zwangsarbeit, sondern für Haft geleistet wurden. Betroffenen wird empfohlen, bei Zweifeln trotzdem einen Antrag zu stellen, damit die Behörde wohlwollend eine Auszahlung prüfen kann.

Der Beirat wird sich zu Beginn des kommenden Jahres erneut treffen, um bis dahin auftretende Fragen zu beraten.


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Schlagwörter: Zwangsarbeiter, Entschädigung, Rumänien, Deportation, Russlanddeportation, Baragan, Banater Schwaben, Fabritius, Koschyk, BdV, Berlin

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