7. Juli 2016

Eilmeldung: Einmalige Anerkennungsleistung von 2500 Euro für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter - Richtlinie tritt am 1. August 2016 in Kraft

Berlin - Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegsbedingt bzw. kriegsfolgenbedingt zwischen dem 1. September 1939 und 1. April 1956 für eine ausländische Macht als Zivilpersonen Zwangsarbeit leisten mussten, können einen einmaligen finanziellen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2500 Euro erhalten. Verstirbt ein Anspruchsberechtigter nach dem 27. November 2015 (Stichtag, an dem der Deutsche Bundestag die Mittel für diese humanitäre Geste zur Verfügung gestellt hat: siehe dazu Deutschland entschädigt deutsche Zwangsarbeiter), können sein Ehegatte oder seine Kinder diese Zuwendung beantragen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter („ADZ-Anerkennungsrichtlinie“) in seiner Sitzung am 6. Juli gebilligt, am 1. August 2016 tritt diese in Kraft. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière würdigte die Richtlinie als „ein spätes, aber wichtiges Zeichen, dass uns bewusst ist, was viele Deutsche erleiden mussten, die unter meist unmenschlichen Bedingungen zur Zwangsarbeit herangezogen wurden“. Der Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV), Dr. Bernd Fabritius, MdB, erklärte, mit der Richtlinie „wird endlich eine lange erhobene Forderung des Bundes der Vertriebenen erfüllt“. Bundesregierung und Bundestag hätten somit „Wort gehalten und die Auszahlung der im vergangenen Jahr beschlossenen Zwangsarbeiterentschädigung noch vor der Sommerpause auf einen guten Weg gebracht“.
Weiterhin betonte Dr. Fabritius in seiner Stellungnahme: „Das Schicksal ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter, die stellvertretend für die Verbrechen der Nationalsozialisten in Haftung genommen wurden, erfährt auf diese Weise eine späte, aber dringend notwendige Würdigung. Besonders freue ich mich, dass die Anerkennungsleistung in Höhe von einmalig 2500 Euro auf Ehegatten oder Kinder vererbt werden kann, wenn Betroffene nach dem Beschluss des Haushaltsgesetzes am 27. November 2015 verstorben sein sollten. Außerdem darf die Zahlung nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden, da der Zweck dieser einmaligen Sonderleistung nach der Richtlinie ein anderer ist als der mit einer Grundsicherung verfolgte Zweck. Für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Von dort werden auch die Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Deutsche im Ausland können sich an die deutschen Auslandsvertretungen wenden. Der Bund der Vertriebenen wird die Umsetzung der Richtlinie eng begleiten, um sicherzustellen, dass diese – gerade im Hinblick auf das hohe Alter der Betroffenen – sachgerecht und zügig erfolgt.“


Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk, MdB, kommentierte die vom Haushaltsausschuss verabschiedete Richtlinie mit den Worten: „Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, den Angehörigen dieser Opfergruppe als Anerkennung ihres harten Schicksals endlich eine symbolische finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.“

Arbeitsgruppe im Bundesverwaltungsamt eingerichtet


Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln führt die Richtlinie durch, es entscheidet über die Anträge auf Zahlung einer einmaligen Anerkennungsleistung. Auf seiner Webseite weist das BVA darauf hin, dass zu diesem Zweck bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, ferner dass am Tag des Inkrafttretens, also am 1. August 2016, das Antragsformular wie auch die Richtlinie auf dieser Internetseite in deutscher Sprache heruntergeladen werden können; Link zum Antragsformular. Für die Antragsteller steht eine Service-Telefonhotline unter (0228) 9 93 58 98 00 zur Verfügung. Per E-Mail ist die Arbeitsgruppe unter der folgenden Adresse zu erreichen: AdZ[ät]bva.bund.de.

Christian Schoger

Schlagwörter: Zwangsarbeiter, Entschädigung, Deutsche, Bundestag, Bundesregierung, Rumänien, Deportation, Russlanddeportation, Innenminister, de Maizière, Fabritius, Koschyk, BdV, Berlin

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