Ergebnisse zum Suchbegriff „Ablauf Frist“
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Erinnerungsaktion der Rentenbehörde verunsichert Betroffene
Die als Verbindungsstelle für Rumänien zuständige Deutsche Rentenversicherung Nordbayern hat vergangene Tage durch eine automatische Aufrufaktion zu einiger Verunsicherung bei Betroffenen gesorgt. Die vom Ansatz her zweckmäßige Erinnerungsaktion sollte Fälle von Betroffenen aufrufen, die (ohne anwaltliche Vertretung) aufgrund der allgemeinen Informationen noch vor langer Zeit selbst den Leistungsaufschub geltend gemacht und das Verfahren dann aber nicht weitergeführt haben. Diese Personen sollten daran erinnert werden, dass zwischenzeitlich eine Klärung der Verfahrenspraxis möglich war (siehe Bericht in der Siebenbürgischen Zeitung Online vom 1. Juli 2009) und die Entscheidung über einen Leistungsaufschub gemäß Artikel 44 der VO 1408/71 (EWG) zu überprüfen ist. mehr...
Das janusköpfige Monster Restitution in Rumänien
In Rumänien ist die Restitutionsfrage mittlerweile ein gesellschaftliches Problem mit zwei Gesichtern. Auf der einen Seite stehen die andauernden Schwierigkeiten der Antragsteller, unter ihnen viele Rumäniendeutsche. Einige haben sich jetzt zu einem Verein zusammengeschlossen, um ihre Interessen gemeinsam durchzusetzen. Auf der anderen Seite gewinnt die Situation der bisherigen Hausbewohner restituierter Gebäude immer mehr an Dringlichkeit. Fehlende Ersatzwohnungen und unbezahlbare Markt-Mietpreise stellen viele von ihnen nach dem Auszug vor Existenzsorgen. Der rumänische Staat glänzt angesichts beider Problematiken vor allem durch Untätigkeit – nicht zuletzt dank der vielfachen privaten Interessen hoher Staatsdiener. mehr...
Häuserrückgabe in Rumänien: Weitere Fristverlängerung beabsichtigt
Wie schon mehrfach in dieser Zeitung berichtet, sieht das rumänische Restitutionsgesetz (Gesetz 10/2001) vor, dass alle Antragsteller, die ihren Antrag rechtzeitig (bis spätestens zum 14. Februar 2002) eingereicht hatten, die Unterlagen zum Nachweis des Eigentumsrechtes und gegebenenfalls der Erbenstellung innerhalb einer bestimmten weiteren Frist nachzureichen haben. mehr...
Häuserrückgabe: Nachweisfrist erneut verlängert
Kurz vor Ablauf der bereits verlängerten Frist zur Einreichung der erforderlichen Nachweise in den laufenden Verfahren zur Rückgabe/Entschädigung enteigneter Häuser und Baugrundstücke (14. März 2003) wurde diese Frist von der rumänischen Regierung ein zweites Mal, und zwar bis zum 14. Mai 2003 verlängert. Diese Fristverlängerung gilt nur für Restitutionsverfahren, in denen der Antrag („notificare“) rechtzeitig vor dem 14. Februar 2002 gestellt wurde. mehr...
Entwicklung des Häuserrückgaberechts in Rumänien
Zwei Tage vor Ablauf der - bereits einmal verlängerten - Frist zur Einreichung der Anträge nach dem Häuserrückgabegesetz (14. November 2001) hat die rumänische Regierung die Antragsfrist erneut verlängert. Anträge können nunmehr bis zum 14. Februar 2002 eingereicht werden. mehr...
Fragen und Antworten zum neuen rumänischen Restitutionsgesetz
Der Wirtschafts- und Siebenbürgenreferent der Landsmannschaft, Rechtsanwalt Detlef G. Barthmes, beantwortet an dieser Stelle und gegebenenfalls in weiteren Folgen dieser Zeitung die von Landsleuten am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der neuen gesetzlichen Regelung über die Rückgabe/Entschädigung enteigneter Häuser und Anlagen (ein ausführlicher Artikel des Rumänienexperten Michael Miess wurde bereits in der Ausgabe vom 30. März 2001 veröffentlicht). Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen vom Gesetz geregelten Fälle sowie wegen unterschiedlicher Interpretationsmöglichkeiten und der sich erst nach und nach entwickelnden Praxis können diese Informationen - ebenso wie die telefonischen Auskünfte der Landsmannschaft und ihrer Referenten - lediglich eine erste Orientierungshilfe sein, eine im Einzelfall möglicherweise erforderliche anwaltliche Beratung jedoch nicht ersetzen. mehr...
Rentenkürzungen können bis Jahresende angefochten werden
Für Rentner, die vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1996 in Ruhestand getreten sind, läuft am 31. Dezember 2000 eine wichtige Frist ab. Bis zu diesem Datum können sie Anträge auf Berechnung der Rente und Nachzahlung ab dem Jahr 1996 ohne die 40-Prozent-Kürzung stellen. Betroffene, die bisher weder Widerspruch eingelegt noch einen Antrag auf Neuberechnung ohne Kürzung gestellt haben, sollten diesen Antrag noch in diesem Jahr stellen, damit Ansprüche aus dem Jahr 1996 nicht verloren gehen. mehr...