7. Februar 2008

Das janusköpfige Monster Restitution in Rumänien

In Rumänien ist die Restitutionsfrage mittlerweile ein gesellschaftliches Problem mit zwei Gesichtern. Auf der einen Seite stehen die andauernden Schwierigkeiten der Antragsteller, unter ihnen viele Rumäniendeutsche. Einige haben sich jetzt zu einem Verein zusammengeschlossen, um ihre Interessen gemeinsam durchzusetzen. Auf der anderen Seite gewinnt die Situation der bisherigen Hausbewohner restituierter Gebäude immer mehr an Dringlichkeit. Fehlende Ersatzwohnungen und unbezahlbare Markt-Mietpreise stellen viele von ihnen nach dem Auszug vor Existenzsorgen. Der rumänische Staat glänzt angesichts beider Problematiken vor allem durch Untätigkeit – nicht zuletzt dank der vielfachen privaten Interessen hoher Staatsdiener.
Wie Schlagzeilen nicht täuschen können. „Erste Entschädigungen in Bargeld ausgezahlt“ – Was sich Ende November vergangenen Jahres las wie eine Erfolgsmeldung, ließ viele Betroffene nur müde lächeln. Aufgrund der Dringlichkeitsverordnung 81/2007 wurden zwar einigen Betroffenen für ihre unter dem kommunistischen Regime Rumäniens enteigneten Immobilien bis zu 250.000 Lei (ca. 75.000 Euro) ausgezahlt. Dafür hatten sie den Kampf um deren Rückerstattung in natura verloren. Ein Beteiligter fasste die Situation vieler zusammen: „Ich habe zwar weniger bekommen, als ich erwartet hatte, aber ich habe keine Kraft, fünf oder zehn Jahre gegen den Staat zu prozessieren“. Die symbolkräftige Übergabe durch Premierminister Călin Popescu-Tăriceanu wirkte vielmehr wie eine unwillkommene Erinnerung an einen Haufen ungelöster Fragen.

Verlorene Heimat

Fragen, von denen viele betroffen sind. Zum einen natürlich die Enteigneten, unter ihnen viele Rumäniendeutsche. Die Rückgabe ehemals nationalisierter Gebäude stand nicht gerade ganz oben auf der Agenda der Regierung Iliescu, sondern wurde durch ihr Gesetz 112/1995, das es den Mietern der fraglichen Wohnungen erlaubte (und bis heute erlaubt), Letztere zu extrem vorteilhaften Konditionen vom Staat zu kaufen, häufig unmöglich gemacht. Gängigen Schätzungen zu Folge wurden nicht weniger als 75 bis 80 Prozent aller nationalisierten Wohneinheiten an deren Bewohner verkauft, was die rechtmäßigen Besitzer heute vor oft unüberwindbare Probleme stellte.

Zum Beispiel die Siebenbürger Sächsin Karin Decker-That, der so zwei der neun Wohneinheiten ihres rosafarbenen Mehrfamilienhauses mitten im historischen Zentrum des siebenbürgischen Tourismusmagneten Schäßburg praktisch verlustig gingen. Der Staat verkaufte 1996 und 1997 eine Dachwohnung sowie das Häuschen im Innenhof an die damaligen Mieter des Bacon-Hauses, wie es in Anlehnung an Decker-Thats Vorfahren heißt. Trotz des Rückerhaltes der restlichen sieben Wohneinheiten kann Decker-That deshalb die Renovierung des nach über 50 Jahren Staatsbesitz stark vernachlässigten Gebäudes nicht angehen, es fehlt die juristische Handhabe. Im Sommer 2002 wurde der Erbengemeinschaft, die Decker-That vertritt, von der Stadt Schäßburg wie zum Hohn eine Entschädigung für die zweifelhaften Wohnungsverkäufe geboten – von umgerechnet jeweils 500 Euro.

Endlose Probleme

Der Rückerhalt der sieben Wohneinheiten war schon alles andere als ein Spaziergang. Obwohl das erste überhaupt praktikable Restitutionsgesetz 10/2001 mehrmals nachgebessert wurde, ist auch unter Anwendung der neuesten Fassung der Weg zu einer tatsächlichen Restitution beschwerlich. „Die ganze Prozedur der Restitution ist so hart, es kostet so viel Kraft. Alte Leute, also die Generation, um die es geht, können das kaum noch schaffen“, erzählt Decker-That, die in Deutschland lebt, am Telefon. Eine Auflistung der praktischen Probleme ist schier endlos. Die lokalen Verwaltungsapparate, bei denen die Anträge eingereicht werden müssen, agieren uneinheitlich und oft willkürlich. Dokumente werden verschlampt oder verleugnet, die Arbeitsschritte verlangsamt bis ins Unerträgliche. Rechtsbelehrungen oder gar administrative Unterstützung von Seiten der Behörden gibt es keine. Vor allem in ländlichen Gegenden, wo sich manche Lokalpolitiker noch benehmen wie kleine Könige, geschieht das nicht aus Unfähigkeit, sondern aus Eigennutz. Politische Ämter und Interessen einflussreicher Großbürger sind häufig unzertrennlich.

Ein weiteres Hindernis: Die Frist, die das Gesetz 10/2001 zur Einreichung von Restitutionsanträgen für Gebäude vorsieht, ist schon lange abgelaufen. Mehrmals wurde sie verlängert, letztmals zum Juli 2003. Eine nochmalige Verschiebung der Fristen nach hinten gilt als sehr unwahrscheinlich. Für viele reicht das nicht aus, so dass sie sich fühlen, als seien sie zum zweiten Mal enteignet worden. Viele Antragsteller sehen in der bloßen Existenz dieser Fristen einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die Rumänien 1993 unterzeichnete. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stapeln sich diesbezügliche Klagen.

Grund genug für Decker-That zusammen mit einem Bekannten im Dezember 2006 einen Arbeitskreis zu gründen. „Daraufhin gab es Anrufe noch und noch.“ Das Interesse war so groß, dass sich der Arbeitskreis zu dem Verein „ResRo“, kurz für Restitution in Rumänien, auswuchs, dem Decker-That vorsitzt (www.resro.eu).

Die Misere der Bewohner

So nachvollziehbar die Frustration der rumäniendeutschen Antragsteller auch ist, ihre Probleme verblassen, wenn man sich die Kehrseite des Phänomens Restitution ansieht: Das Schicksal der Hausbewohner. Nationalisierte Wohneinheiten wurden unter dem Kommunismus Familien oder Individuen vom Staat zugewiesen. Viele leben noch immer in solchem Staatseigentum und zahlen – gemessen am Marktwert – lächerlich geringe Mieten. Wird ein Wohnhaus nun an den ursprünglichen Besitzer restituiert, will die große Mehrzahl von ihnen ihre Gebäude entweder von Grund auf renovieren oder verkaufen (oder, nicht selten, beides). Dafür müssen die Bewohner raus. Zwar genießen sie laut Gesetz bis fünf Jahre nach dem Termin der Rückerstattung Kündigungsschutz und dürfen bei geringem Einkommen keine exorbitanten Mieterhöhungen auferlegt bekommen. Aber viele Hausbesitzer halten sich nicht an diese Regelungen und profitieren dabei von der schlechten Gesetzeskenntnis der Bewohner. Besonders heikel wird die Problematik in Rumänien dadurch, dass der Mietmarkt mehr als undynamisch ist und die Preise für die wenigen verfügbaren Wohnungen von den Rumänen, die an staatliche Mieten von ca. 20 bis 30 Euro gewohnt waren, eh unbezahlbar sind. Zusammengenommen heißt das für viele Betroffene: Sie wissen nicht, wohin.

„Wir haben nichts verbrochen“

Eine unangekündigte Besichtigung des Bacon-Hauses in Schäßburg bringt diese dunkle Seite vieler Restitutionserfolge gleich mehrfach ans Licht. Die Siebenbürger Sächsin Martha Szombati wohnt mit ihrer Familie seit 22 Jahren zur Miete in dem großen Anbau im Hof. Eines Tages standen die Erben Bacon vor der Tür. „Hier ist unser Heim. Natürlich war das für uns erst einmal ein Schock, als wir hörten, dass es jetzt Besitzer gibt, die die Wohnung irgendwann zurückhaben wollen.“ Dass die Enteignung ein Unrecht war, das Wiedergutmachung verlangt, das verstehe sie natürlich, „Gerechtigkeit muss sein.“ Aber – und in diesem „aber“ liegt die ganze unauflösbare Tragik dieser kleinen Episode post-kommunistischer Realität: „Wir haben nichts verbrochen.“ Im Gegenteil, sie fühlt sich selbst einer gewissen Ungerechtigkeit unterworfen. „Ich bin deutschstämmige, bin nicht ausgewandert, habe wirklich stramm gestanden und über dreißig Jahre lang meine Arbeit an der deutschen Schule gemacht. Und jetzt stehe ich vor dem Problem: Wohin mit meiner Familie?“ Gut, dass die verantwortungsvolle Einstellung Decker-Thats im Falle des Bacon-Hauses Schlimmeres verhindert: „Ich kann die unmöglich auf die Straße setzen. Das sind die Ärmsten der Armen“, bestätigt sie. Damit ist sie eher die Ausnahme.

Ein Blick auf die Zahlen zeigt, wie groß diese Problematik noch werden kann. Bis Bislang wurden auf Basis von 10/2001 insgesamt 201.749 Anträge auf Restitution oder Kompensation eingereicht, davon ca. 90.000 für enteignete Wohnungen oder Häuser.

Eigeninteressen statt Staatsräson

Die Gründe für das fantastische staatliche Missmanagement dieser Situation liegen auf mehreren Ebenen. Erstens sind Rumäniens mangelhafte administrative Kapazitäten schon legendär. Zweitens wäre eine zügige und lückenlose Aufarbeitung schlicht zu teuer. Schätzungen gehen davon aus, dass allein zur Begleichung aller bislang gestellten Anträge auf Entschädigung ungefähr 22 Milliarden Euro nötig wären – was mehr als der Hälfte der im Staatshausalts 2007 vorgesehenen Gesamtausgaben entspräche. Und diese Zahl beinhaltet nicht die Baukosten einer ausreichenden Anzahl an Ersatzwohnungen. Der dritte und schwerwiegendste Grund aber ist, dass in keinem Bereich die privaten Interessen der politischen Elite eine so große Rolle spielen wie in der Welt der Immobilien. Zum Beispiel profitierten vom bereits erwähnten Iliescu-Gesetz 112/1995 nicht nur drei zwischenzeitliche Premierminister, sondern auch Iliescu selbst, der kurz vor Ablauf seiner 1992-1996 Amtszeit als Präsident ein vier-Zimmer-Appartement in Bukarest für einen Bruchteil seines Marktwerts erwarb. Ein anderer Ex-Premierminister, Adrian Năstase, verlor im März 2006 ein Misstrauensvotum seines eigenen Parteivorstands, weil er nicht verständlich machen konnte, wieso er ein 700 qm großes Grundstück in einer schicken Bukarester Wohngegend für weniger als ein Zwanzigstel seines Wertes erstehen konnte. Oder die Gebäude des so genannten Protokollamtes, luxuriöse Residenzen in Bukarester Nobelvierteln, die während des Kommunismus von der Nomenklatura und nach der Wende von der neuen, post-kommunistischen Elite genutzt wurden. Auch heute noch leben viele politische Größen dort zu geringen Mietpreisen. Ende November 2007 schaffte es ein Gesetz locker durch das Abgeordnetenhaus, das es den jetzigen Mietern – unter ihnen Verteidigungs- und Interims-Justizminister Teodor Meleșcanu, Ex-Justizminister Tudor Chiuariu und PSD-Vorsitzender Mircea Geoană – erlaubt, diese Wohnungen zum Vorzugspreis zu kaufen, offiziell, um Verwaltungskosten zu sparen.

Es steht außer Frage, dass das janusköpfige Monster Restitution noch eine ganze Weile lang sein Unwesen treiben wird, egal, in welches seiner beiden Gesichter man schaut. Solange die Mächtigen des Landes die Immobilienbranche als einen offenen Geldhahn mit Selbstbedienung betrachten, besteht wenig Anlass zur Hoffnung.

Jakob Horstmann

Schlagwörter: Politik, Eigentumsrückgabe, Restitution

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