Ergebnisse zum Suchbegriff „Antrag Leistungen Deportation“
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Rumänische Regierung beschließt eine Erhöhung der monatlichen Entschädigungszahlung an Verfolgungsopfer von 13,8 %, ab Januar 2024
Die Rehabilitierung für politische Verfolgung in Rumänien (z. B. Deportation in die Sowjetunion oder die Bărăgan-Steppe, politische Verhaftung, Zwangswohnsitzverfügung etc.), wurde vom rumänischen Staat in den Gesetzen (DL) 118/1990 geregelt, durch Gesetz 211/2013 auf Betroffene im Ausland unabhängig von der Staatsangehörigkeit sowie durch die Gesetze 130/2020, Nr. 232/2020 auf Kinder von Betroffenen sowie durch Gesetz 71/2022 auf Stiefkinder ausgeweitet. Kinder und Stiefkinder haben dabei einen eigenen Leistungsanspruch, der nicht von den Eltern „abgeleitet“ wird, sondern für Defizite in der eigenen Kindheit eine Direktentschädigung darstellen soll („Kinder ohne Kindheit“). mehr...
Deportationsentschädigung – Anrechnen, ja oder nein? Zur Rechtsnatur der Entschädigungszahlung nach Dekret 118/1990
Die Rehabilitierung für politische Verfolgung in Rumänien (z.B. Deportation in die Sowjetunion oder die Bărăgan-Steppe, politische Verhaftung, Zwangswohnsitzverfügung etc.), wurde vom rumänischen Staat in den Gesetzen (DL) 118/1990 geregelt, durch Gesetz 211/2013 auf Betroffene im Ausland unabhängig von der Staatsangehörigkeit sowie durch die Gesetze 130/2020, Nr. 232/2020 auf Kinder von Betroffenen sowie durch Gesetz 71/2022 auf Stiefkinder ausgeweitet. Kinder und Stiefkinder haben dabei einen eigenen Leistungsanspruch, der nicht von den Eltern „abgeleitet“ wird, sondern eine Direktentschädigung für Defizite in der eigenen Kindheit darstellen soll („Kinder ohne Kindheit“). mehr...
Entschädigungsverfahren für politische Verfolgung in Rumänien: aktueller Sachstand
Die Rehabilitierung für politische Verfolgung in Rumänien (z.B. Deportation in die Sowjetunion oder die Bărăgan-Steppe, politische Verhaftung, Zwangswohnsitzverfügung etc.) wurde vom rumänischen Staat in den Gesetzen (DL) 118/1990 geregelt, durch Gesetz 211/2013 auf Betroffene im Ausland unabhängig von der Staatsangehörigkeit sowie durch die Gesetze 130/2020, Nr. 232/2020 auf Kinder von Betroffenen sowie durch Gesetz 71/2022 auf Stiefkinder ausgeweitet. mehr...
Aktuelles bei Entschädigungsverfahren für politische Verfolgung: Zahlung an Stiefkinder ausgeweitet, Beweisregeln konkretisiert
Die Rehabilitierung für politische Verfolgung in Rumänien (z. B. Deportation in die Sowjetunion oder die Bărăgan-Steppe, politische Verhaftung, Zwangswohnsitzverfügung etc.), vom rumänischen Staat in den Gesetzen (DL) 118/1990 geregelt und durch Gesetz 211/2013 auf Betroffene im Ausland unabhängig von der Staatsangehörigkeit angewendet, wurde durch die Gesetze 130/2020 sowie 232/2020 auf Kinder von Betroffenen ausgeweitet. Durch das neue Gesetz 71/2022 wurden eine weitere Ausweitung für Stiefkinder des/der Verfolgten vorgenommen, die von diesem aufgezogen wurden, und die Beweisregeln konkretisiert. Weil viele Betroffene inzwischen sowohl den Genehmigungsbescheid der zuständigen Feststellungsbehörde AJPIS, als auch den Auszahlungsbescheid sowie die zugesprochenen monatlichen Geldzahlungen erhalten haben, andere Betroffene aber selbst nach vielen Monaten nach Antragstellung weiterhin warten, wollen wir erneut über Besonderheiten der Verfahren informieren. mehr...
Entschädigungszahlungen für Kinder von Opfern politischer Verfolgung in Rumänien: Interview mit Dr. Bernd Fabritius
Deutsche aus Rumänien, die Opfer der Zwangsdeportationen in die Sowjetunion und der Zwangsumsiedlungen (Bărăgan, Szeklerland etc.) oder anderer politischer Verfolgung wurden, werden durch das Dekret 118/1990 entschädigt. Durch das Gesetz 211/2013 wurden bereits 2013 alle Betroffene unabhängig von deren Wohnsitz und der Staatsangehörigkeit einbezogen, durch die Gesetze 130/2020 und 232/2020 wurden schließlich die monatlichen Entschädigungszahlungen nun auch auf hinterbliebene Kinder von verstorbenen Opfern ausgeweitet. In den letzten Wochen erhalten zahlreiche Antragsteller Bescheide seitens der Kreisbehörden AJPIS in Rumänien. Für sie besteht dringender Handlungsbedarf. Aktuelle rechtliche Informationen hat SbZ-Chefredakteur Siegbert Bruss im folgenden Interview mit Dr. Bernd Fabritius eingeholt. mehr...
Rosen für Hanjonkowa - Entschädigung für Russlanddeportierte: Ende einer Odyssee?
Vor 76 Jahren, vom 11. bis 16. Januar 1945, wurden 30.376 Siebenbürger Sachsen (46,4 Prozent Männer und 53,4 Frauen) zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion verschleppt. Laut Stalins Deportierungsbefehl sollten deutsche Männer zwischen 17 und 45 Jahren und Frauen zwischen 18 und 30 Jahren ausgehoben werden. Knapp 12 Prozent aller deportierten Sachsen, 3076 Personen, haben die Deportationszeit nicht überlebt. Das Deportationsschicksal ereilte auch Maria Schuster (verheiratete Stürner). Sohn Johann Stürner (geboren in Schönberg, Kreis Hermannstadt) hält in seinem eindringlichen Bericht die Erinnerung fest an seine 2010 verstorbene, am Ulmer Stadtteilfriedhof Wiblingen bestattete Mutter. Ihn beschäftigen nicht nur die traumatischen Deportationsereignisse und deren Aufarbeitung, sondern überdies der quälend langsame Entschädigungsprozess. mehr...
Rumänien verdoppelt Entschädigungsrente für Deportationsopfer ab 1. Juli 2015
Die vom rumänischen Parlament beschlossene Verdopplung der Entschädigungsrenten für die Opfer der kommunistischen Diktatur (einschließlich Deportationsopfer) wurde inzwischen als Gesetz im Amtsblatt Rumäniens veröffentlicht und wirkt ab dem 1. Juli 2015. Damit werden auch die Opfer der Zwangsarbeit in Russland sowie die Bărăgan-Deportierten und die Hinterbliebenen (nicht wiederverheiratete Ehepartner) in den Genuss der erhöhten Leistungen kommen. Für ein Jahr Deportation nach Russland werden nun ab dem 1. Juli 2015 monatlich rund 100 Euro, bei fünf Jahren entsprechend ca. 500 Euro Entschädigung gezahlt. mehr...
Rumänien verdoppelt Entschädigung für Deportationsopfer
Das rumänische Parlament hat in einer Plenarsitzung am 11. März einstimmig die Verdopplung der Leistungen für die Opfer der kommunistischen Diktatur gemäß Dekret 118/1990 ab dem 1. Juli 2015 beschlossen. Damit werden auch die Opfer der Zwangsarbeit in Russland sowie die Bărăgan-Deportierten und die Hinterbliebenen (nicht wiederverheiratete Ehepartner) in den Genuss der erhöhten Leistungen kommen. Für ein Jahr Deportation nach Russland werden nun ab dem 1. Juli 2015 monatlich rund 100 Euro, bei fünf Jahren entsprechend ca. 500 Euro Entschädigung gezahlt. mehr...
Entschädigungsgesetz für politisch Verfolgte wird umgesetzt
Auf Initiative des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland und der anderen rumäniendeutschen Landsmannschaften wurde das Entschädigungsdekret 118/1990 auf alle Betroffenen ausgeweitet, die nicht mehr im Besitz der rumänischen Staatsangehörigkeit sind. Das geschieht durch das Gesetz 211/2013, das seit der Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens „Monitorul Oficial“ vom 2. Juli 2013 in Kraft ist. Die wichtigsten Anwendungsfälle für die Deutschen aus Rumänien sind die Zwangsdeportationen in die Sowjetunion und die Zwangsumsiedlungen (Bărăgan, Szeklerland etc.). Praktische Fragen zu diesem Gesetz beantwortet im Folgenden Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius, Bundesvorsitzender des Verbandes. mehr...
Novelle des Entschädigungsdekrets 118/1990 in Rumänien endgültig beschlossen
Die Abgeordnetenkammer des rumänischen Parlaments hat einstimmig und endgültig beschlossen, die Opfer von politischer Verfolgung, die die rumänische Staatsangehörigkeit verloren haben, in den Anwendungsbereich des Entschädigungsdekrets 118/1990 einzubeziehen. Auf Einladung des Außenministers von Rumänien, Titus Corlățean, und des Parlamentspräsidenten Valeriu Ștefan Zgonea nahmen als Vertreter des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland der Bundesvorsitzende Dr. Bernd Fabritius und Bundesgeschäftsführer Erhard Graeff an der entscheidenden Plenarsitzung des Parlaments am 5. Juni 2013 in Bukarest teil. mehr...


