31. Januar 2021

Rosen für Hanjonkowa - Entschädigung für Russlanddeportierte: Ende einer Odyssee?

Vor 76 Jahren, vom 11. bis 16. Januar 1945, wurden 30.376 Siebenbürger Sachsen (46,4 Prozent Männer und 53,4 Frauen) zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion verschleppt. Laut Stalins Deportierungsbefehl sollten deutsche Männer zwischen 17 und 45 Jahren und Frauen zwischen 18 und 30 Jahren ausgehoben werden. Knapp 12 Prozent aller deportierten Sachsen, 3076 Personen, haben die Deportationszeit nicht überlebt. Das Deportationsschicksal ereilte auch Maria Schuster (verheiratete Stürner). Sohn Johann Stürner (geboren in Schönberg, Kreis Hermannstadt) hält in seinem eindringlichen Bericht die Erinnerung fest an seine 2010 verstorbene, am Ulmer Stadtteilfriedhof Wiblingen bestattete Mutter. Ihn beschäftigen nicht nur die traumatischen Deportationsereignisse und deren Aufarbeitung, sondern überdies der quälend langsame Entschädigungsprozess.
Was für ein melodisch wohlklingender Namen für einen Ort: Hanjonkowa! Es könnte ein schöner Kurort in einem fernen Land, die Geburtsstätte eines großen Schriftstellers oder eines großen Musikers sein. Kommen noch weitere Namen hinzu wie Resnaja, Makeevka, Wolodarka, Kramatorsk, Konstantinovka, Stalino und nicht zuletzt auch die Lagernummer 1024, dann verdüstert sich das Bild. Es führt direkt zu dem Überbegriff Donbass, der berühmt-berüchtigten Kohleregion in der ehemaligen UdSSR, heute zur Ukraine gehörend. All diese Namen und noch viele mehr sind mit der dunkelsten und traumatischsten Geschichte der Siebenbürgen Sachsen und der Banater Schwaben verbunden, der Deportation unschuldiger junger Männer und Frauen, sogar von Müttern, im Januar und Februar 1945 nach Russland. Einfach „Russland“, so wurde das ferne unbekannte Land allgemein genannt. Die überlange kommunistische Bezeichnung dieses über Europa und Asien übergreifenden Riesenstaates war viel zu kompliziert und kaum aussprechbar.

Über dieses Ereignis ist viel erzählt und auch sehr viel geschrieben worden. Unzählige Schilderungen der Vorbereitung, der brutalen Durchführung, der Transport und die Verteilung in die Lager, und vor allem der Alltag unter Bajonetten und Stacheldraht sind in unzähligen Werken und Berichten festgehalten worden. Es sind schwer les- und ertragbare Vermächtnisse der Autoren gegen das Vergessen, die Verharmlosung und die geschichtliche Verklärung. Durch die unübertroffene, manchmal sehr direkte, schonungslose Darstellung der Ereignisse in dem Roman „Die Atemschaukel“ sollten die Schicksale dieser Personen der Autorin Hertha Müller einen Nobelpreis für Literatur bescheren und zugleich der weltweiten Öffentlichkeit die schrecklichen Verbrechen vor Augen führen.

Es vergingen beinahe fünf Jahre, bis der unverhoffte und innerlich hoch ersehnte Tag der Ankündigung der Entlassung und der Heimreise kommen sollte. Nahezu noch Kinder beim Abschied kamen nun erwachsene Männer und Frauen zurück, es kamen Eltern zu ihren Kindern, die sie als Säuglinge bei den Großeltern zurücklassen mussten. Kinder, die Angst vor diesen fremden Gesichtern hatten.

Bei der Rückreise war die Mitnahme von jeglichen Dokumenten, Fotos, Büchern und Zeitungen strengstens verboten. Die gebündelten Gepäckstücke wurden penibel kontrolliert aus Angst, jemand könnte kompromittierendes Material über die Grenzen schmuggeln. Von unserer Mutter haben wir nur ein Foto. Es ist vergilbt, einige schwarze Flecken trüben das schon traurige Gesicht in Hanjonkowa. Die Flecken stammen wohl von dem Kohlestaub aus den tiefen Löchern, wohin sie mit Gewalt in panischer Angst hineingetrieben wurde. Als sie aus ihrem Heimatdorf Schönberg über die Hill auf den kleinen Bahnhof nach Roseln von Polizei und Dorfbewohnern eskortiert wurde, war sie gerade 18 Jahre alt.
Maria Schuster (verh. Stürner) im Lager ...
Maria Schuster (verh. Stürner) im Lager Hanjonkowa 1946
Die Heimkehrer wussten wenig von dem, was auf sie zukommen wird, hatten keine Ahnung von den tiefgreifenden politischen Änderungen der letzten Jahre in der Heimat. Diejenigen, welche sie mit Äxten und Gabeln aus den Häusern zu den Sammelstellen und dann in die Waggons getrieben hatten, waren nun die Entscheidungsträger in der Gesellschaft. Sie bestimmten nach eigenem Willen über die Verteilung der mittlerweile rationierten Lebensmittel, über die neuen Eigentümer der enteigneten Felder, der Wälder und Weinberge. Nicht zuletzt waren sie auch diejenigen, die über die Zukunft jedes Einzelnen in der neuen politischen Gesellschaftsordnung der „Diktatur des Proletariats“ bestimmen konnten.

In diesem Umfeld konnten die Rückkehrer ihr erlittenes Trauma kaum überwinden. Sie hätten viel erzählen können, taten es aber selten, wenigstens nicht in Anwesenheit von Kindern und nicht vertrauten Personen. War es die Angst vor Repressalien, die Furcht vor neuen Verhören, womöglich noch vor Anschuldigung wegen Verleumdung der kommunistischen Gesellschaftsordnung? So bekamen wir von dem Erlebten im fernen Russland relativ wenig mit. Mittlerweile bin ich überzeugt, dass man uns gezielt geschont hat, wissend auch wie mitteilungsfreudig Kinder sind, insbesondere wenn man ihnen sagt, dass sie über diese oder andere Angelegenheit niemandem was erzählen sollen. Wie hätten wir sonst unser unbekümmertes Kinderleben genießen können mit dem Wissen, dass der Sohn oder die Tochter, mit denen wir gemeinsam im Kindergarten spielten, oder die gleiche Schule besuchten, Sprössling eines dieser Zeitgenossen war, der freiwillig mit großer Brutalität die Mutter oder den Vater vor einigen Jahren wie Verbrecher behandelt hatten.

Ein Ereignis hat sich tief in mein kindliches Gedächtnis eingegraben. Es erzählt nicht von der Not aus Russland, nein, es ist die Erzählung einer Mutter, deren Tochter schon die zweiten Weihnachten in Folge aus dem Haus fehlte, von der sie nicht wusste, ob sie noch am Leben war. Irgendwann sollte sie uns unter einem frisch geschmückten Christbaum Folgendes erzählen: „Es war am ersten Weihnachtstag. Im Hof lag hoher Schnee und es waren nur enge Gehwege freigeschaufelt. Der Gottesdienst war traurig, es fehlte fast aus jedem Haus ein Familienmitglied. Es war Nachmittag, man ging in die Ställe, um die Tiere zu füttern. Ich merkte plötzlich, dass ich mich in einem Spiegel sah. Eine blaue Schürze war provisorisch als Schutz über die Festkleidung gebunden, in dem Arm hielt ich ein Bündel Heu. Der Spiegel war hier oben in der vordersten Stube und ich stand vor ihm. Hoffentlich hat mich niemand gesehen, war der erste Gedanke. Die erklären mich noch für verrückt, wenn sie es bemerken. Eilig ging ich zurück in den Stall und legte das Heu in die Krippe der einzigen Kuh, die sie uns noch übrig gelassen hatten“.

Sie war mit dem Heu aus der Scheune bis in das vorderste, streng behütete Vorzeigezimmer gegangen. Das Zimmer mit dem lackierten Fußboden, wo wir Kinder nur unter Aufsicht hinein durften, das Zimmer mit den pompösen Möbeln, den großen Doppelfenstern, wo sie auf einem Kissen durch die Läden das Treiben auf der Straße unbeachtet verfolgen konnte. Es war das Zimmer, wo über viele Jahre und Jahrzehnte die Verstorbenen zwei Tage und Nächte bis zur Beerdigung aufgebahrt wurden. Eine Spur mit Grashalmen und Heublumen zeichnete ihren verwirrten Weg von der Scheune in die Stube und zurück. Diese Mutter war meine Großmutter, ihre Tochter meine Mutter, damals im Lager 1024, nicht weit entfernt von Stalino, dessen Namensgeber einer der größten Tyrannen der Weltgeschichte werden sollte.

Es sollte die Zeit kommen, wo mit viel Zurückhaltung, mit lang überlegten und ausgewählten Worten in der Öffentlichkeit die Frage aller Fragen gestellt werden konnte: Warum diese unschuldigen Menschen wie Verbrecher behandelt wurden und über fünf Jahre Zwangsarbeit verrichten mussten, warum es fast ausschließlich Personen deutscher Nationalität waren. Langsam, sehr langsam sollten sich die Umstände dieser willkürlichen, aller rechtlichen Grundlagen entbehrenden Maßnahme klären. Irgendwann muss an den politischen Entscheidungsstellen ein Umdenken stattgefunden haben, möglicherweise auch durch internationalen Druck. Schrittweise wurde das Unrecht der Vertreibung erkannt und anerkannt. Als Studenten an der Uni Kronstadt hatten wir neben den fachlichen Vorlesungen auch die politischen Erziehungsfächer Politische Wirtschaftslehre und Wissenschaftlicher Sozialismus. Parallel zu den in großen Hörsälen vorgetragenen Welterneuerungstheorien mussten wir in kleineren Seminaren die allheilbringenden Weisheiten mit Assistenten vertiefen. Eines Tages kam das Thema der nationalen Minderheiten zur Debatte, deren Gleichberechtigung und hoch gepriesene Leistung beim Aufbau der freien sozialistischen Gesellschaft. Wir waren aufgefordert, dieses Thema zu vertiefen und darüber unsere persönliche Meinung kundzutun. Ohne mir über eventuelle Konsequenzen im Klaren zu sein, verdrängte ich Angst und Zurückhaltung und stellte die spontan mit hohen Emotionen formulierte Frage: Warum sind im Januar 1945 nur Personen mit deutscher Nationalität nach Russland deportiert worden? Im Raum waren Kollegen aus drei verschiedenen Volksgruppen, Rumänen, Ungarn und Sachsen. Die Frage zum Thema war also zutreffend.

Es herrschte totale Stille. War ich mit dieser Frage zu weit gegangen? Folgt eine Einladung zu einem Gespräch unter vier Augen, habe ich Nachteile zu erwarten? Hatte ich den Assistenten zu weltoffen, zu liberal und seine Haltung gegenüber der Vergangenheit falsch eingeschätzt? Ohne sich etwas anmerken zu lassen, kam eine klare eindeutige, nicht erwartete Aussage: „Dies war ein Fehler“. Es war das Jahr 1970, zum ersten Mal sollte ich dieses Fehlerzugeständnis hören. Es war ein Fehler, endlich hatte jemand diesen kurzen, überaus wichtigen Satz ausgesprochen. Er sollte in der Gesellschaft für die weitere Aufarbeitung der Deportation von erheblicher Tragweite sein. Dieses geschichtliche Unrecht könnte möglicherweise eines der wichtigsten Entscheidungskriterien gewesen sein, das neben der Enteignung und der latenten Benachteiligung zum Exodus der Siebenbürger Sachsen und der Banater Schwaben nach der Öffnung der Grenzen 1990 geführt hat.

Es kam die Zeit, wo die Behörden stillschweigend für die Zeit der Verschleppung Dokumente ausstellten, mit denen diese Zeit als Arbeitszeit anerkannt wurde. Es folgten die entsprechenden Einträge in den Arbeitsbüchern, somit der spätere Anspruch für eine Altersrente. Wenn bei einigen dieser Bestätigungen die eindeutige Benennung dieser Maßnahme, also „Deportiert in die UdSSR von … bis …“ angegeben wurde, gab es auch den Eintrag „Teilgenommen an den Arbeiten zum Wiederaufbau der UdSSR“. Was für eine Formulierung: „teilgenommen“, als ob der- oder diejenige mit einem unübertroffenen Optimismus, auf freiwilliger Basis, und nicht unter Androhung von Waffengewalt in die Viehwagons gestiegen wäre, um ins Ungewisse verfrachtet zu werden. War diese Wortwahl reiner Zufall oder war es ein rechtlich ausgeklügelter Satz, um spätere Ansprüche zu relativieren. Wer kann das wissen?
Agnethler Zwangsarbeiter am Kolchos in Stalino, ...
Agnethler Zwangsarbeiter am Kolchos in Stalino, Lager 1000, die Aufnahme entstand 1949 kurz vor der Heimfahrt. Foto: HOG Agnetheln, Sammlung Helga Lutsch
Zum damaligen Zeitpunkt konnte niemand ahnen, dass die politische Lage sich in Europa nach einigen Jahrzenten total ändern würde. Die nach dem Krieg unter dem militärischen Druck der Sowjetunion installierten sozialistischen Gesellschaftsordnungen sollten nach kurzzeitigen Erfolgen bald an ihre Grenzen stoßen. Die gepriesene Planwirtschaft, die gezwungene Industrialisierung, die Entvölkerung der ländlichen Gebiete sollten zu einer katastrophalen Versorgung der Bevölkerung führen. Dies, verbunden mit den hohen Einschränkungen der Rede- und Meinungsfreiheit und der politischen Überwachung, sollte außerdem zu dem für nicht möglich gehaltenen Umsturz im Dezember 1989 führen. Die neue demokratische Gesellschaft trat ein schweres Erbe an. Neben den enormen wirtschaftlichen Aufgaben begann auch die politische Aufarbeitung der Vergangenheit. Die Personen, die in der sozialistischen Diktatur Unrecht erlitten hatten, sollten bereits im März 1990 durch das Gesetz Nr. 118 entschädigt werden. Genannt wurden politische Maßnahmen, die durch oder im Namen des kommunistischen Regimes verübt wurden, das offiziell am 6. März 1945 installiert wurde.

Dieser Beitrag ist keine chronologische und juristische Aufarbeitung der Entschädigungsgesetze, die das Gesetz 118/1990 in den späteren Jahren ändern bzw. ergänzen sollte. Dies ist in vielen Beiträgen in der Siebenbürgischen Zeitung und der Banater Post von Fachleuten ausführlich erklärt und bewertet worden. Die einst Verfolgten, Eingesperrten, Deportierten, in die Verbannung geschickten Personen sollten eine späte, versöhnliche aber gerechte Wiedergutmachung erfahren. Leider waren in der ursprünglichen Formulierung einige Personengruppen, darunter sogar alle, möglicherweise aber nur die im Ausland lebenden Russlanddeportierten ausgeschlossen, weil diese Maßnahme vor dem 6. März 1945 stattgefunden hatte. Anscheinend konnte und sollte die im Januar und Februar 1945 durchgeführte Deportation nicht als Unrecht des Kommunistischen Regimes eingestuft werden. Erneut sollte diese alte, zum Teil gut vernarbte Wunde bei den Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben aufbrechen. Das längst verdrängte Unrecht ihrer Jugend wurde erneut Gesprächsthema in den Familien an Geburtstagen, an Weihnachten oder Ostern. Die ausführlichen Schilderungen der Ereignisse der fernen Vergangenheit wurden zur belastenden Angelegenheit für die Kinder und Enkel. Auf die leicht ironische Anmerkung „Sind wir schon wieder in Russland?“ folgte in der Regel ein beleidigtes Schweigen, ein Rückzug in den Nebel der Erinnerungen. Von dort lauschte man mit Befremdung den überschwänglichen Erzählungen der Jüngeren. Sie berichteten von Studienreisen in die USA, vom Urlaub auf Mallorca, von riesigen Konzerten, von der Auszeit nach dem Abitur in Australien. Da konnten sie mit der bildlichen Darstellung des omnipräsenten Hungers, der Angst und der Panik, in das tiefe schwarze Loch im Berg zu fahren oder kriechen zu müssen, der Krankheiten, der unbestatteten Toten, der klirrenden Kälte in den Baracken nicht punkten. In ihrem schwindenden Gedächtnis waren diese Bilder tief eingebrannt. Manchmal wussten sie nicht, was sie am Vortag zu Mittag gegessen hatten, konnten aber mit einer auserlesenen Wortwahl den Geschmack von der verhassten Gurkensuppe und den süßlichen Geruch von gebratenen Rüben vorbildlich beschreiben. Erstaunlicherweise waren ihre Erinnerungen frei von Hass, frei von dem Wunsch nach Vergeltung. Im Gegenteil, sie erzählten von der Warmherzigkeit der russischen Bevölkerung, deren Mitgefühl gegenüber dem Schicksal der Verschleppten, mit denen sie oftmals die letzte Scheibe Brot teilten. In der freien Gesellschaft, in der sie nun lebten, konnten sie ihren Emotionen freien Lauf lassen. Sie hatten nun die Anerkennung und Würdigung ihres Leidens sowohl in der rumänischen als auch in der deutschen Gesellschaft erreicht.

In zahlreichen Beiträgen in der Presse, in unzähligen Feiern zu den runden Jahrestagen der Vertreibung, wurde und wird der immer kleiner werdenden Gruppe der Verschleppten gedacht. So auch bei der zentralen Gedenkfeier „70 Jahren Deportation“ am 17. Januar 2015 in Ulm (siehe Opfererfahrung verpflichtet zu Mitmenschlichkeit und Solidarität). An dieser hoch emotionalen Veranstaltung in Anwesenheit von Funk und Fernsehen mit Vertretern aus Politik, Kirche, dem rumänischen Konsulat München konnten wir mit meinem Schwiegervater als einem der letzten Überlebenden teilnehmen. Nach den üblichen Beiträgen der Würdenträger aus der Politik, der ranghohen Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, kamen auch einfache bewegende Wortmeldungen von Zeitzeugen. Viel Aufsehen sollte einer Handvoll Museumsexponaten aus dem ungarischen Pécs zuteilwerden. Es waren persönliche Erinnerungsstücke, die den langen Weg nach Ulm angetreten hatten, darunter selbstgefertigte Tassen aus amerikanischen Konservendosen und weitere Artikel des täglichen Gebrauchs. Dabei war auch ein vergilbtes Taschentuch, die Falten der Verknotung deutlich sichtbar. Darin lag ein schwarzer Klumpen. Auf den ersten Blick sah es nach einem Stück Kohle aus. Nein, das war es nicht. Es war ein Stück Brot, ehemals schwarzes klebriges Brot, das die Deportierten in der Anfangszeit vor dem Hungertod bewahrt hatte. Nach Jahrzenten hatte es sich zu einem Stück Kohle verwandelt.

Es kam der Aufruf, dass sich die anwesenden Überlebenden mit Handzeichen melden sollten. Aus den kleinen Gruppen, deren Mittelpunkt unverkennbar ehedem Verschleppte waren, gingen zögernd die Finger in die Höhe. Unter Beifall erhoben sie sich mit oder ohne Unterstützung von ihren Plätzen oder Rollstühlen. Ihre Blicke kreisten im Saal in der Hoffnung, ein bekanntes Gesicht zu sehen. In einer der Pausen wurde die gerade aus München eingetroffene, noch druckfrische deutsche Übersetzung eines rumänischen Titels zum Thema Deportation in die Sowjetunion zum Kauf angeboten. Dieses Buch wurde von der Landsmannschaft der Banater Schwaben herausgegeben. Neben uns saßen zwei Frauen. Sie hatten ein Exemplar in den Händen und fingen neugierig an, die Fotos auf den ersten Seiten zu betrachten. Plötzlich hielten sie inne. Die Ältere starrte wie gefesselt auf eine schwarzweiße Abbildung: „Schau mal, das sind wir auf diesem Foto, das bin ich mit deiner Oma. Kannst du uns erkennen?“ – Es war die Aufnahme von zwei Frauen aus dem Lager Nowotroizk. Sie standen an einem nur mit Steinen und kleinen Feldblumen dekorierten Erdhügel. Das verbotene Foto zeigte eine Mutter, die gemeinsam mit ihrer jüngeren Tochter am Grab der älteren Tochter stand.

Bis zu diesem Jahrestag sollten weitere Gesetze zur Aufarbeitung der Vergangenheit verabschiedet werden. Gesetze, die unter erheblichem Druck der landsmannschaftlichen Verbände der Siebenbürger Sachsen und der Banater Schwaben sowie mit politischer Unterstützung erst möglich waren. Sie hatten das Ziel, die ungerechte Behandlung der Deportierten neu zu regeln. Nach dem Gesetz Nr. 221/2009 konnten die ersten Anträge für eine pauschale Entschädigung sowohl für die Betroffenen als auch für deren Kinder (sollten erstere bereits verstorben sein) gestellt werden. Da meine Mutter kurz vorher verstorben war, stellte ich den entsprechenden Antrag. Es folgten unzählige Nachforderungen von Unterlagen, die Nennung der Nachteile, die sie durch die Deportation erlitten haben soll. Sogar die Bestimmung eines Bevollmächtigten in Rumänien war erforderlich.
Grab von Maria Stürner im Ulmer Stadtteil ...
Grab von Maria Stürner im Ulmer Stadtteil Wiblingen
Die Auflistung der lebenslangen psychischen, gesundheitlichen sowie beruflichen Beeinträchtigungen wurde überraschend lang. Es waren insgesamt zwölf Argumente, nüchterne und emotionslose Darlegungen der Auswirkungen der Deportation auf ihre Lebensgeschichte. Obwohl letztendlich ein Zivilgericht in Bukarest meine Forderung ablehnte, war ich von dem Inhalt der Urteilsbegründung angenehm überrascht. Ein Richter hatte sich in einem langen Urteil die Mühe gemacht, meine Argumente zum größten Teil zu hinterfragen und eine Antwort auf die geschilderten Fakten zu finden. Zwischen den Zeilen des Urteils habe ich lesen können, dass er mir im wesentlichen Recht gab, aber die Rechtslage nur eine Ablehnung zulasse. Abschließend war folgende sinngemäße Anmerkung hinzugefügt: Sollte in Zukunft eine neue rechtliche Bestimmung dies erlauben, kann ein neuer Antrag gestellt werden, da eine neue Rechtslage geschaffen werden wird. War dies seine Prophezeiung, oder war es sein Rechtsempfinden, was ihn zu diesem Satz veranlasst hat?

Da viele, insbesondere im Ausland lebende Betroffene nach dem Gesetzt 221 aus 2009 von Leistungen ausgeschlossen wurden, ist dieses Unrecht mit dem Gesetzt 211 von 2013 beseitigt worden. Nun konnten auch sie Ansprüche nach dem ursprünglichen Entschädigungsgesetz 118 von 1990 stellen und eine Entschädigungsrente beantragen. Nach dem entsprechenden Formular- und Dokumentenaustausch ist diese Rente auch bis zum Lebensende ausgezahlt worden. Nicht unerwähnt soll die zusätzliche Anerkennungsleistung der Bundesregierung für die zivilen deutschen Zwangsarbeiter in Höhe von 2500 Euro bleiben. Diese Anerkennung und Würdigung wurde relativ schnell und recht unbürokratisch an die dankenden Empfänger ausgezahlt.

Es gab leider auch bei den deutschen Behörden unerwartete und unerklärliche Verzögerungen. Einige verspätete Auszahlungen haben zum Vertrauensverlust und Unmut der Antragsteller geführt. Der Antrag meines Schwiegervaters wurde recht früh gestellt. Viele von seinen ehemaligen Schicksalsgenossen, mit denen er regelmäßig telefonierte, verkündeten mit Stolz die Überweisung des Eurobetrags auf ihr Konto. Da ich mehrere dieser Anträge mit identischem Umfang gestellt hatte, war die Verzögerung nicht erklärbar. Auf seine Fragen, wann auch er endlich das Geld kriegen würde, hatten wir bald keine Antwort mehr. Die Begründung, dass sein Name am Ende des Alphabetes stehen würde und die Bearbeitung wohl nur in dieser Reihenfolge stattfinden könne, war irgendwann nicht mehr glaubhaft. Seine nicht ausgesprochene Schuldzuweisung war aus dem zerfurchten Gesicht deutlich ablesbar. Die Aufmerksamkeit war bei ihm auf die Anerkennung und Auszahlung der Entschädigung fokussiert. In seiner Verbitterung war kein Platz mehr für die Anerkennung unserer jahrelangen Bemühungen, damit er zu seinen wohlverdienten Rechten kam. Dazu führten manchmal zermürbende Antragstellungen, zahllose Übersetzungen, notarielle Beglaubigungen, die Suche nach Bevollmächtigten im Heimatland, Apostillen, Lebensnachweise usw. Vergessen war der Berg von Briefen und Unterlagen für seine Rente nach dem Gesetz 211 von 2013, wobei wir ihm behilflich waren. Auf diese Rente war er sehr stolz und jeder sollte es erfahren. Bis zu seinem Tod wurde sie regelmäßig ausgezahlt. Nach vielen Anrufen beim Bundesverwaltungsamt wurde ohne jegliche Nachforderung von Dokumenten, der Bescheid für die Auszahlung der 2500 Euro ausgestellt. Er lag im Postfach am Tag seiner Beerdigung. Diese Anerkennung hat er nicht erleben dürfen. Bis zuletzt wird ihm, wie vielmals im Leben, das Gefühl einer Benachteiligung den Alltag verdunkelt haben.

Bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes Nr. 130 von 2020 im rumänischen Parlament sollten noch einige Jahre ins Land gehen. Mit großer Überraschung wurde nun auch den Kindern von Deportierten eine Entschädigung zugesprochen. Damit sollte die vor Jahren von dem Bukarester Richter mir gegenüber ausgesprochene Vermutung einer neuen Gesetzeslage in Erfüllung gehen. Nun sind bereits seit mehreren Monaten die Anträge der Kinder mit dem entsprechenden Berg von Begleitpapieren den Rentenämtern in Rumänien zugestellt worden. Mit der erhofften ersten Auszahlung werden wir einen Strauß Rosen auf zwei Gräber in Ulm legen. Es werden weiße Rosen als Zeichen des geschehenen Unrechts sein. Späte Rosen für unsere Mütter, zu späte Rosen aus Hanjonkowa, dem Lager Nr. 1024. Es sollte all denen, die sich in Deutschland und Rumänien für die unterschiedlichen Entschädigungsleistungen verdient gemacht haben, ein herzliches Dankeschön ausgesprochen werden.

Johann Stürner, Ulm im Januar 2021

Schlagwörter: Deportation, Russlanddeportation, Russland, Entschädigung, Zeitzeugenbericht, Stalino, Donbass, Schönberg, Ulm, Siebenbürger Sachsen, Banater Schwaben

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Neueste Kommentare

  • 01.02.2021, 07:52 Uhr von Peter Otto Wolff: Sehr guter Artikel zu einem Zeitpunkt an dem wieder viele Kinder ehemals Deportierter mit fernen ... [weiter]

Artikel wurde 1 mal kommentiert.

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