Ergebnisse zum Suchbegriff „Nachzahlung“
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Lösung der Rentenproblematik durchgesetzt
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt das Zugangsrisiko für rumänische Rentenzahlungen. Mit einem an den Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. gerichteten Schreiben vom 12. Juni 2009 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin im Namen aller im Verhältnis zu Rumänien bezeichneten Verbindungsstellen der Deutschen Rentenversicherung einer Übernahme des Zugangsrisikos für rumänische Rentenzahlungen bei Mitwirkung der Betroffenen in einem bundeseinheitlichen Verfahren zugestimmt (DRV Bund, AZ. 0332/00-30-64-80-00). Mithin wird eine der wesentlichen Forderungen unseres Verbandes erfüllt. Demzufolge ist ein Hauptgrund für die Nutzung des Dispositionsrechtes aus Art. 44 der Verordnung 1408/71 (Aufschub der Rentenfeststellung in Rumänien bis zur Sicherung des Verfahrens) ist für die Zukunft beseitigt worden. mehr...
Interessengemeinschaft gegen 40%-Rentenkürzung stellt Tätigkeit ein
Die „Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen“ soll ihre Tätigkeit einstellen. Darauf hat sich der Anwaltspool der Interessengemeinschaft am 23. Februar in München verständigt. 1996 hatten sich auf Initiative unseres Verbandes zahlreiche Landsleute zur „Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen“ zusammengeschlossen, um die im Deutschen Bundestag beschlossene 40-prozentige Rentenkürzung zu bekämpfen. mehr...
Fiktivabzug ist rechtswidrig
Nach dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union haben die Rentenbehörden in Deutschland die Vorschriften des Europäischen Sozialrechts dahingehend angewandt, dass sie von der deutschen Rente eine fiktive Rente aus Rumänien abziehen. Dieser Abzug ist gesetzlich nicht vorgesehen. Deshalb haben Sozialgerichte diese unzulässige Praxis der Rentenbehörden übereinstimmend verboten (siehe Siebenbürgische Zeitung Online). mehr...
Rentenbehörden setzen Übergangsregelungen zur 40%-Kürzung um
Am 9. März 2007 hat der Deutsche Bundestag das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz verabschiedet. Im Artikel 16 des „Gesetzespaketes“ wurden auch die Übergangsregelungen zur Anwendung der 40-Prozent-Kürzung beschlossen. Danach erhalten Personen, die vor dem 1. Januar 1991 nach Deutschland zugezogen sind und deren Rente zwischen dem 1. Oktober 1996 und dem 30. Juni 2000 begonnen hat, eine Nachzahlung zum Ausgleich der Kürzungen, die nach einer bestimmten Formel berechnet wird, wenn die Kürzung rechtzeitig (bis zum 31. Dezember 2004) angegriffen worden ist. mehr...
Wichtige Änderungen im Rentenrecht
Mit Beginn des Jahres 2005 werden durch das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) einige Änderungen wirksam. Betroffene sollten prüfen, ob sie noch bis Jahresende 2004 handeln müssen. mehr...
Der späte Ruhm des Samuel von Brukenthal
Zum Gedenken an den vor 200 Jahren verstorbenen siebenbürgischen Gubernator Samuel von Brukenthal (1721 – 1803) veranstaltete der Verein der Siebenbürger Sachsen in Wien am 17. Oktober im Festsaal des Hauses der Heimat einen Vortragsabend. Als Redner war der Tübinger Historiker Prof. Dr. Dr. Harald Zimmermann geladen, seit langem Mitglied des Vereins. mehr...
Rentenkürzungen können bis Jahresende angefochten werden
Für Rentner, die vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1996 in Ruhestand getreten sind, läuft am 31. Dezember 2000 eine wichtige Frist ab. Bis zu diesem Datum können sie Anträge auf Berechnung der Rente und Nachzahlung ab dem Jahr 1996 ohne die 40-Prozent-Kürzung stellen. Betroffene, die bisher weder Widerspruch eingelegt noch einen Antrag auf Neuberechnung ohne Kürzung gestellt haben, sollten diesen Antrag noch in diesem Jahr stellen, damit Ansprüche aus dem Jahr 1996 nicht verloren gehen. mehr...
