5. September 2019

Bekanntmachung zum Verbandstag 2019 gemäß § 22, zweiter Absatz, der Satzung

Am 2. und 3. November 2019 findet in der Tagungsstätte „Der Heiligenhof“, Alte Euerdorfer Straße 1, in 97688 Bad Kissingen der Verbandstag des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. statt. Beginn des Verbandstages: Samstag, 2. November 2019, 13.00 Uhr.
Diese Bekanntmachung richtet sich gemäß § 22 der Satzung des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. an alle Landesverbände mit der Bitte, diese allen Mitgliedern und besonders den Delegierten mitzuteilen. Am Verbandstag können Mitglieder des Verbandes, die nicht Delegierte sind, als Zuhörer teilnehmen. Stimm- und wahlberechtigt sind jedoch gemäß § 20 der Satzung, Absatz 2 und 3, nur die von den Landesgruppen bzw. Landesverbänden gewählten Delegierten und die Delegierten von Amts wegen.

Tagesordnung:

1. Eröffnung des Verbandstages
2. Grußworte
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Tätigkeitsbericht der Bundesvorsitzenden und der Stellvertretenden Bundesvorsitzenden
5. Aussprache über TOP 4
6. Kassenbericht 2015-2019
7. Bericht der Rechnungsprüfer
8. Aussprache über den Kassenbericht (TOP 6 und 7)
9. Satzungsänderungen (Der genaue Inhalt der Änderungsvorschläge wird rechtzeitig im Internet im Mitgliederbereich veröffentlicht) – Beratung und Beschlussfassung
10. Ehrungen
11. Entlastung des Bundesvorstandes
12. Wahl eines Wahlleiters und der Wahlhelfer
13. Wahl des Bundesvorsitzenden und seiner Stellvertreter
14. Wahl des Schatzmeisters
15. Wahl des Schriftführers
16. Wahl von zwei Rechnungsprüfern und zwei Stellvertretern
17. Wahl von zwei Mitgliedern des Verbandes in das Preisgericht des Siebenbürgisch-Sächsischen Kulturpreises und deren Stellvertreter
18. Wahl der Mitglieder des Schlichtungsausschusses
19. Bestätigung der Bundesfachreferenten
20. Bestätigung der vom Bundesvorsitzenden in den Bundesvorstand berufenen Beisitzer
21. Beratung und Beschlussfassung über Anträge
22. Verschiedenes
23. Schlusswort des Bundesvorsitzenden

Anträge, die auf dem Verbandstag behandelt werden sollen, müssen bis zum 20. September 2019 bei der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein, damit diese den Delegierten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können. Weitere Einzelheiten werden in gesonderten Schreiben den Landesgruppen und den Delegierten bekanntgegeben.

München, den 1. September 2019

Die Bundesvorsitzende Herta Daniel

Schlagwörter: Verbandstag 2019, Einladung, Ankündigung, Bekanntmachung, Bad Kissingen

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