2. Mai 2023

Spitzen von BdV und BVA erörtern Spätaussiedleraufnahme

Aktuelle Fragen der Spätaussiedleraufnahme, aber auch weitere wichtige Anliegen waren der Anlass für ein Gespräch der Präsidenten des Bundes der Vertriebenen (BdV), Dr. Bernd Fabritius, und des Bundesverwaltungsamtes (BVA), Christoph Verenkotte, am 18. April in Köln. Als Dialogpartner ebenfalls anwesend war der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, BdV-Vizepräsident Johann Thießen.
In aller Offenheit, gleichzeitig konstruktiv und mit dem gemeinsamen Ziel einer Verbesserung der Aufnahmesituation tauschten sich die Gesprächspartner über das komplexe Thema der Spätaussiedleraufnahme aus. Dabei ging es insbesondere um die Verwaltungspraxis zu Aufnahmeanträgen, in welchen ein sogenanntes „Gegenbekenntnis“, also die Eintragung eines nicht-deutschen Volkstums in Urkunden aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion, trotz deutscher Abstammung und Sprache zur Antragsablehnung führt. BdV-Präsident Fabritius informierte darüber, dass der Unmut der Betroffenen, der Gliederungen des BdV, aber auch der Organisationen der deutschen Minderheiten in deren Heimatgebieten deutlich spürbar sei und auch öffentlich artikuliert werde. Es sei daher gut, dass die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, hierzu im Deutschen Bundestag vor Kurzem eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) angekündigt habe, die nunmehr vorbereitet werde. Bis dahin sei es in Erwartung der klärenden Gesetzesergänzung zur Vermeidung unnötiger Härten aber notwendig, offene Antrags-verfahren mit der nötigen Sensibilität zu behandeln und von weiteren Ablehnungen Abstand zu nehmen. Der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, Johann Thießen, unterstrich dies und ging dabei kurz auf die Situation in der Ukraine und in Russland sowie auf inzwischen gehäufte Beschwerden und Anfragen von Betroffenen an die Landsmannschaft ein.

BVA-Präsident Verenkotte betonte, das BVA handle stets im Rahmen der Gesetze und ergangener Rechtsprechung sowie in enger Absprache mit dem BMI und behalte dabei selbstverständlich auch das jeweilige individuelle Schicksal der Antragsteller mit im Blick. Nach der Ankündigung der Innenministerin habe das BVA, wie auch vom BdV empfohlen, aufgrund und in Erwartung der angesprochenen Gesetzesänderung bereits die Einführung eines Moratoriums veranlasst, nach welchem Antragsverfahren, in denen das Thema „Gegenbekenntnis“ eine Rolle spielt, bis zur legislativen Klärung ruhend gestellt werden. So würden weitere Ablehnungen vermieden.

Einigkeit bestand zudem darüber, dass Änderungen, die nach einem Gegenbekenntnis ohne Zusammenhang mit einem Aufnahmeverfahren eintreten, auf eine innere Hinwendung zum deutschen Volkstum hindeuten. Dies gelte auch für die Korrektur urkundlicher Eintragungen zur Nationalität. Bei einer Änderung des Bekenntnisses sei aber stets ein schlüssiger Vortrag des Antragstellers zur ernsthaften und inneren Hinwendung zum deutschen Volkstum erforderlich. Erhöhte Darlegungs- und Nachweispflichten gelten dann, wenn die Änderungen im Zusammenhang mit Aufnahmeverfahren erfolgen. Zu dem vom BdV geschilderten Eindruck einer „schematischen Ablehnung“ versicherte das BVA, dass sowohl bei der Frage des Vorliegens von Gegenbekenntnissen zu einem fremden Volkstum als auch bei der Frage der erneuten Hinwendung zum deutschen Volkstum jeder individuelle Vortrag separat gewertet werde. Dennoch, so beide Seiten, gelte es, diesem Eindruck entgegenzuwirken.

BVA-Präsident Verenkotte berichtete außerdem, dass sich beim BVA die Anfragen nach Ausstellung einer Zweitschrift für verlorengegangene Vertriebenenausweise und Spätaussiedlerbescheinigungen häufen. Betroffene hätten diese Nachweisdokumente verloren, brauchen sie aber für Rentenanträge und bei Beantragung von Pässen, Personenstandsdokumenten, wie Heirat oder in Sterbefällen, teilweise gehe es auch um die richtige Namensschreibweise. Bis zum Jahre 2005 erfolgte die Ausstellung dieser Ausweise nicht durch das Bundesverwaltungsamt, sondern durch die Kommunen bzw. Landratsämter. Wenn Betroffene diese Urkunden nun benötigen, könnten Zweitschriften nur bei den damals ausstellenden Behörden beantragt werden. In vielen Kommunen gebe es keine Vertriebenenakten mehr und wegen weiter drohender Aktenvernichtung nach Ablauf von Archivierungsfristen wird Betroffenen empfohlen, baldmöglichst dort die Ausstellung eines Duplikates zu beantragen. Man kam deswegen auch darin überein, die Kommunen dafür zu sensibilisieren, die Akten der Aussiedler- bzw. Spätaussiedleraufnahme über die 30-Jahres-Frist hinaus aufzubewahren. Abschließend dankte Fabritius dem BVA und Präsident Verenkotte ausdrücklich für die hervorragende Tätigkeit der Behörde und ihrer Mitarbeiter in den vergangenen Jahren und wies dabei insbesondere auf die reibungslose Bewältigung besonderer Anforderungen der Spätaussiedleraufnahme während der Corona-Pandemie und die von besonderer Empathie getragene Umsetzung der Anerkennungsleistung für deutsche Zwangsarbeiter hin.

Quelle: Bund der Vertriebenen

Schlagwörter: NdV, BVA, Köln, Spätaussiedler, Bernd Fabritius

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