2. September 2023

Härtefallfonds: Antragsfrist endet am 30. September

Berlin / München - „Am 30. September 2023 läuft die Antragsfrist für die Zahlung von Leistungen der Stiftung Härtefallfonds ab. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass alle potentiell Berechtigten rechtzeitig ihren Antrag auf Leistungen der Stiftung Härtefallfonds stellen.“ Das teilte die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, MdB, dem Bundesvorsitzenden des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Rainer Lehni, per Schreiben vom 30. August mit.
Seit Mitte Januar 2023 besteht die Möglichkeit, Anträge an die Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Stiftung Härtefallfonds) zu stellen. Bisher sind laut Angaben Pawliks rund 138 000 Anträge bei der Geschäftsstelle der Stiftung eingegangen. Davon entfielen knapp 13 000 Fälle auf Betroffene aus der Ost-West-Rentenüberleitung, ca. 48 000 Fälle auf jüdische Kontingentflüchtlinge und gut 77 000 Fälle auf Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Die Geschäftsstelle „Stiftung Härtefallfonds“ mit Sitz in Cottbus entscheidet im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die Anträge und nimmt die Auszahlung der Leistungen vor. Zuletzt seien pro Woche rund neue 1 000 Anträge bei der Geschäftsstelle der Stiftung eingegangen. Das zeige, so Pawlik: „Wir haben noch nicht alle Menschen erreicht. Eine gezielte Informationskampagne vor Ablauf der Antragsfrist lohnt sich“. Daran knüpft die Aussiedlerbeauftragte die Bitte an den Bundesvorsitzenden Lehni, auf den Ablauf der Antragsfrist am 30. September 2023 aufmerksam zu machen. Einen gleichlauten Brief erhielt auch der Präsident des Bundes der Vertriebenen, Dr. Bernd Fabritius.

Bis Fristende besteht noch die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Der Antrag kann per Post oder per E-Mail an die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds übermittelt werden: Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum; E-Mail-Adresse: gst[ät]stiftung-haertefallfonds.de. Die Antragsformulare erhalten Betroffene bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds. Außerdem können die Formulare auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden (https://www.bmas.de/DE/Soziales/Haertefallfonds/haertefallfonds.html).

Die Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Stiftung Härtefallfonds) wurde vom Bund errichtet und richtet sich an bestimmte Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und sich aufgrund der daraus resultierenden Auswirkungen auf ihre gesetzliche Rente benachteiligt fühlen. Die Betroffenen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Bei der pauschalen Einmalzahlung handelt es sich um einen finanziellen Ausgleich außerhalb des Rentenrechts. Die Leistung der Stiftung Härtefallfonds wird auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht gezahlt. Die pauschale Einmalzahlung der Stiftung Härtefallfonds beträgt 2500 Euro. Berechtigte, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung am 7. März 2023 in einem Bundesland hatten, das der Stiftung des Bundes beigetreten ist, kann die Einmalzahlung insgesamt 5000 Euro betragen. Der Stiftung beigetreten sind Mecklenburg-Vorpommern, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg und der Freistaat Thüringen. Berlin hat Ende März 2023 seine Absicht zum Beitritt zur Stiftung erklärt.

CS

Schlagwörter: Härtefallfonds, Rente, Spätaussiedler, Aussiedlerbeauftragte, Rainer Lehni

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