19. Juli 2004

Minderheitenschutz in Osteuropa

"Die Entwicklung des Minderheitenrechts ist einer der Gradmesser für die gesellschaftliche und politische Entwicklung für Mittel- und Osteuropa, umfassen doch die Staatsgrenzen in der Mehrzahl kulturell und ethnisch heterogene Gemeinschaften." Unter der Leitung von Prof. Angelika Nußberger wurde diese Thematik in Form eines Projektes über "Minderheitenschutz im östlichen Europa" am Institut für Ostrecht der Universität zu Köln behandelt.
Das Institut für Ostrecht verfügt über eine lange Tradition in der Analyse von Regelungen für Minderheiten. Das Institut erstellte Anfang der 1990er Jahre unter der damaligen Leitung von Prof. Georg Brunner, der völlig unerwartet im Oktober 2002 verstarb, in der ersten Phase des Umbruchs nach 1989 mehrere Dokumentationen zur Minderheitenproblematik in Mittel- und Osteuropa. Mit den gesetzlichen Änderungen und Anpassungen, die sich insbesondere in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre vollzogen, wurde eine Bearbeitung dieser Berichte erforderlich.

Wie wurde die Analyse zur Thematik des "Minderheitenschutzes im östlichen Europa" gestaltet? Das Forschungsprojekt hat den status quo des Minderheitenschutzes im östlichen Europa detailliert erfasst. In das Projekt einbezogen wurden Albanien, das Baltikum, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, die Republik Moldau, Mazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien/Montenegro, Slowenien, die Slowakei, Tschechien, die Ukraine, Ungarn und Weißrussland. In den Länderberichten werden verfassungsrechtliche Grundlagen und Grundstrukturen des Minderheitenschutzes im Bildungswesen, beim Sprachgebrauch, der Kulturpflege sowie die Möglichkeiten der politischen Mitwirkung dargestellt. Zudem wird die Lage der Minderheiten durch relevante Gesetzestexte ausführlich dokumentiert.

Den Länderbericht Rumänien verfasste der Rechtshistoriker Dr. Günther H. Tontsch. Er untersuchte die Entwicklung der Minderheitenrechte angefangen von 1859 bis nach der Wende von 1989. Eine „echte Entspannung“ in der Minderheitenfrage sei erst nach dem Machtwechsel von November 1996 eingetreten, der Rumänien eine bürgerliche Regierung brachte, stellt der siebenbürgisch-sächsische Jurist fest. Diese Entspannung blieb trotz zunächst gegenteiliger Befürchtungen auch nach November 2000 erhalten, als die Kräfte um Staatspräsident Ion Iliescu wieder an die Macht zurückkehrten. Die Minderheitenregelungen wurden während der im Zuge der euroatlantischen Integration durchgeführten Verfassungsreform vom Spätherbst 2003 in der Verfassung selbst zusätzlich zu dem Recht auf Benutzung der Muttersprache vor Gericht verankert. In Rumänien fehle jedoch zurzeit weiterhin sowohl ein Minderheitenschutzgesetz als auch ein Religionsgesetz. Noch nicht gelöst sei auch die Frage der Restitution von Vermögen an die Minderheitenorganisationen.

Das Projekt wurde vom Bundesministerium des Inneren unterstützt. Die Länderberichte werden fortlaufend im Internet veröffentlicht und finden sich unter http://www.uni-koeln.de/jur-fak/ostrecht/minderheitenschutz/startseite.htm.

Brigitte Krech

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