23. Juli 2001

Regierung verlängert Fristen zur Antragstellung

Mit einem Dringlichkeitserlass hat das Bukarester Kabinett unter Premier Nastase am 19. Juli das Gesetz Nr. 10/2001 über die Rückgabe der unter kommunistischer Diktatur enteigneten Immobilien novelliert und einige der dort festgelegten Fristen um drei Monate verlängert.
Dies besagt eine offizielle Pressemitteilung der rumänischen Regierung vom gleichen Tag. Als Grund für die Entscheidung wird darin angegeben, dass in der bisher auf sechs Monate befristeten Zeit nicht alle Betroffenen die ihnen vom Gesetz zugesagte Möglichkeit zur Antragstellung wahrnehmen konnten. Daher wurde die Antragsfrist, d.h. der letzte Termin für die sogenannte „Notifizierung“ der Ansprüche auf Restitution, vom bisher 14. August um drei Monate auf den 14. November verlegt. Im Einklang damit sind, ebenfalls um drei Monate, die Fristen zur Vorlage der jeweils erforderlichen Unterlagen und die zur gerichtlichen Anfechtung der vom Staat zwischenzeitlich vorgenommenen Veräußerungen (Verkäufen) von enteigneten Immobilien verlängert worden.

hs

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