18. Dezember 2004

Bild des Aussiedlers hat sich geändert

Als Günter Piening (Bündnis 90/Die Grünen) am 1. Juni 2003 in Berlin in sein neues Amt eingeführt wurde, trat er ein schweres Erbe an. 21 Jahre lang hatte die beliebte CDU-Politikerin Barbara John an der Spitze der Behörde gestanden, einer Behörde, die nun nicht nur in jüngere Hände ging, sondern deren Kompetenzen auch erweitert wurden. Seit seinem Amtsantritt ist Günter Piening nicht nur für Ausländer zuständig, sondern auch für Aussiedler.
Angesiedelt ist seine Behörde bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz. An ihrer Spitze steht Senatorin Heidi Knake-Werner (PDS). Pienings korrekte Amtsbezeichnung lautet „Beauftragter des Senats von Berlin für Integration und Migration“. Ehe der Diplom-Soziologe und langjährige Journalist dieses Amt übernahm, war er sieben Jahre lang Ausländerbeauftragter der Landesregierung von Sachsen-Anhalt. In einem Interview, das Ernst Meinhardt und Johann Schöpf, die Berliner Vorsitzenden der Banater Schwaben und der Siebenbürger Sachsen, führten, gewährte Günter Piening Einblick in seine Arbeit und in sein Amtsverständnis.

Kurz vor Ihrem Amtsantritt erhielt die von Ihnen geleitete Behörde erweiterte Kompetenzen. Als "Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration" sind Sie nicht nur für Ausländer zuständig, sondern auch für Aussiedler. Welche der beiden Gruppen fällt in Ihrer Arbeit stärker ins Gewicht?

Für mich stellt sich die Frage anders, denn die Unterschiede zwischen diesen beiden Gruppen fallen nicht mehr derart ins Gewicht. Die Situation aller Zuwanderergruppen ist in Berlin zu allererst durch die schwierigen sozialen Rahmenbedingungen geprägt. Die hohe Arbeitslosigkeit macht es allen Neuankömmlingen schwer, Fuß zu fassen. Dazu kommt, dass wir heute eine andere Generation von Aussiedlerinnen und Aussiedlern haben. Verstand sich die erste Generation stark als Heimkehrer, so verstehen sich viele der heute ankommenden vorrangig als Auswanderer. Das spiegelt sich auch in der Zusammensetzung wieder. Der Anteil der mitreisenden Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern beträgt mittlerweile rund 65 Prozent. Dazu kommen sonstige Familienangehörige von Spätaussiedlern, die in das Verteilverfahren einbezogen sind, mit einem Anteil von rund 15 Prozent. Der Anteil der eigentlichen Statusträger, der Spätaussiedler nach § 4 Bundesvertriebenengesetz, beträgt somit nur noch rund 20 Prozent. Im Vergleich zum Beginn der neunziger Jahre hat sich damit das Verhältnis zwischen den Statusgruppen nahezu umgekehrt. Insofern betreffen die meisten Integrationsmaßnahmen, die ich koordiniere, Aussiedler und Ausländer gleichermaßen. Darum war es auch richtig, einen Bereich Aussiedlerarbeit beim Beauftragten für Integration und Migration zu integrieren und durch drei fachkundige Mitarbeiterinnen personell zu verstärken sowie die Haushaltsmittel, die für Aussiedlerarbeit zur Verfügung stehen, in meinen Etat zu überführen. Dieses Zusammenführen der Integrationssysteme für Aussiedler und Ausländer findet nicht nur in Berlin statt. Auch die Bundesregierung wird ab dem nächsten Jahr die Ausländer- und die Aussiedlerintegrationsmaßnahmen in einem gemeinsamen Migrationsfachdienst zusammenfassen, der für beide Gruppen zuständig ist.

Sie sagen, dass sich die beiden Gruppen, also Ausländer und Aussiedler, immer ähnlicher werden. Es gibt aber noch Unterschiede in der Gesetzgebung.

Sicher. Aufenthaltsrechtlich gibt es natürlich einen wesentlichen Unterschied. Aussiedler haben von vornherein ein Bleiberecht. Das macht für diese Gruppe vieles einfacher.

Dennoch kann nicht übersehen werden, dass es für Aussiedler sehr viel schwerer ist, nach Deutschland zu kommen, als für Ausländer.

Nein, das ist vollkommen falsch. Die Aussiedler sind die einzigen, die aufgrund ihrer Abstammung ein Recht haben, nach Deutschland zu kommen. Für keine andere Gruppe existiert so ein Zugangsrecht. Nicht-EU-Ausländer haben aufgrund der Anwerbestoppverordnung außerhalb der Familienzusammenführung nur in Ausnahmen die Möglichkeit, nach Deutschland zu kommen. Auch das neue Zuwanderungsgesetz hat diesen Grundsatz nur in ganz wenigen Ausnahmefällen gelockert. Es ist also eine sehr herausgehobene Stellung, die die Aussiedler aufgrund ihrer Abstammung haben.

Wenn Sie von einer "bevorzugten" Situation von Aussiedlern sprechen, dann kann das allenfalls für Personen gelten, die aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland kommen. Nehmen wir all die anderen Siedlungsgebiete, in denen noch Deutsche leben, zum Beispiel Rumänien, Ungarn, Serbien und Montenegro, Kroatien, da haben wir eine ganz andere Situation. Angehörige der deutschen Minderheit in diesen Gebieten müssen sehr wohl nachweisen, dass nach wie vor Vertreibungsdruck besteht, dass sie benachteiligt werden, dass sie vereinsamt sind. Im Klartext heißt das, dass von dort fast niemand als Aussiedler nach Deutschland kommen kann.

Hier hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren eine Neubewertung vorgenommen. Und die aktuellen Veränderungen im Zuwanderungsgesetz zeigen, dass die Diskussion weitergeht und es sicher auch in Zukunft für Aussiedler nicht einfacher wird. Insofern ist es richtig, dass es heute schwerer ist, als Aussiedler nach Deutschland zu kommen als früher. Das ändert aber nichts an der zentralen Aussage: Nur die Aussiedler haben aufgrund ihrer Abstammung derzeit ein Recht auf Zuwanderung.

Wir sollten aber nicht verschweigen, dass auch Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion nicht ohne weiteres nach Deutschland kommen können. Da gibt es die Sprachtests, die sie bestehen müssen, da gibt es die Zuzugsgenehmigungen, auf die sie mitunter jahrelang warten müssen. Aber mal angenommen, sie nehmen diese Hürden und kommen nach Deutschland. Dann stellt sich das Problem der Integration. Wie gewichten Sie das in Ihrer Behörde? Also wieviel professionelle Hilfe muss da sein? Wieviel ist an ehrenamtlicher Arbeit zusätzlich wünschenswert?

Wir arbeiten in Berlin in zwei Richtungen: Zum einen müssen die Beratungsstrukturen insbesondere für die Neuankömmlinge verbessert werden, zum anderen müssen die Regeldienste fit gemacht werden im Umgang mit Ausiedlerinnen und Aussiedlern.

Was die Beratung betrifft, gibt es in Berlin eine Vielzahl von Initiativen, Beratungsstellen, Vereinen, die ehrenamtlich oder professionell mit den Aussiedlerinnen und Aussiedlern arbeiten. Da wird auch viel nebeneinander her gearbeitet. Wir bemühen uns zur Zeit , diese vielen Ansätze in ein arbeitsteiliges Netz zu bringen. Dabei wird auch zu überprüfen sein, inwieweit in Zukunft für die jeweiligen Herkunftsgruppen gesonderte Dienste angeboten werden können.

Die wesentlichen Veränderungen werden aber durch das neue Zuwanderungsgesetz geschaffen. Es wird künftig verbindliche Integrationskurse geben, und das Bundesministerium des Inneren plant, die bisher getrennten Dienste für Ausländersozialberatung und für die Aussiedlerberatung zu einem gemeinsamen Migrationsfachdienst zusammenzufassen. Jeder Neuzuwanderer - ob Aussiedler oder Ausländer - fände dann also eine Anlaufstelle vor, die ihn in der Zeit des Neuanfangs begleitet.

Aber es geht nicht nur darum, gesonderte Beratungsstellen abzusichern. Wenn es nicht gelingt, die vorhandenen Regeldienste so fit zu machen, dass sie mit allen Zuwanderergruppen umgehen können, dann werden wir nicht vorankommen. Der zentrale Ansatz, den wir in Berlin verfolgen, ist darum nicht, möglichst viel an spezifischer Migrantenberatung zu haben, sondern die Ämter und Institutionen, die von Amts wegen für Integration zuständig sind, interkulturell kompetent zu machen. Das verstehe ich darunter, dass Berlin eine Einwanderungsstadt ist, die mit dieser Vielfalt umgehen muss.
Eines unserer größten Probleme ist in Berlin nach wie vor, dass in den Verwaltungen viel zu wenig Leute mit Migrationshintergrund arbeiten, die eine Menge an Kompetenz herein bringen würden.
Was die Pflege der Herkunftskultur und das Vereinsleben betrifft, so ist das nach wie vor nötig. Das organisiert sich auch sehr gut. Aber das muss auch klar sein: Dieses wird auch in Zukunft weitgehend auf ehrenamtlicher Basis passieren müssen.

Sie haben das Wort "Regeldienste" benutzt. Was verstehen Sie darunter?

"Regeldienst" sind die Schule, das Arbeitsamt, das Gesundheitssystem, das Sozialamt, die Familienfürsorge - also all die staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen, die für gesellschaftliche Integration im weitesten Sinne zuständig sind. Wie wenig etwa die Institution Schule gelernt hat, mit Vielfalt umzugehen, hat uns ja die Pisa-Studie noch einmal vor Augen geführt. Der Schule gelingt es nicht, Chancengleichheit herzustellen. Im Gegenteil, die Schule scheint zur Zeit eher ein Mechanismus zu sein, der Unterschiede vergrößert. Mit dem neuen Schulgesetz, das interkulturelle Kompetenz als eines der zentralen Ziele von Schule definiert, wurde in Berlin eine Antwort darauf gegeben.

In Berlin gibt es einige Verbände, die Leute aus Rumänien vertreten, zum Beispiel die Landsmannschaft der Banater Schwaben, der Siebenbürger Sachsen, die Deutsch-Rumänische Gesellschaft. Hat Ihre Behörde Interesse an einer Kooperation mit diesen Verbänden?

Wir kooperieren mit den verschiedensten Verbänden. Wir unterstützen die Arbeit der Vereine in vielfältiger Weise, durch Öffentlichkeitsarbeit, durch gemeinsame Projekte, auch durch Finanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Insofern verstehe ich mich auch als Lobby der Vereine.

Dabei gibt es gerade in Berlin ein Problem, das gelöst werden muss: Die geringe Kooperation der Vereine untereinander. Da herrscht teilweise eine große Konkurrenz. Eines der vorrangigen Ziele nach meinem Amtsantritt war darum, die Kooperation der Vereine untereinander zu fördern. Dieses ist auch Voraussetzung für eine stärkere Lobbyarbeit der Aussiedler- und Ausländergruppen insgesamt. Ein wichtiges Gremium dafür ist sicherlich der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen, der 2003 eingerichtet wurde und dessen Geschäftsführung ich habe und in dem auch ein Vertreter der Aussiedler mitarbeitet.

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