5. Dezember 2005

Mehr Unterstützung vom Mutterland erwartet

"Statusgesetz, doppelte Staatsangehörigkeit, Heimatfondsgesetz - Was kommt als Nächstes?" lautete der Titel eines Vortrages von Priv. Doz. Dr. Herbert Küpper, Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht, München, zu dem die Südosteuropa-Gesellschaft am 17. November in das Internationale Begegnungszentrum der Wissenschaft in München eingeladen hatte.
In einem gut strukturierten Vortrag behandelte der Experte für Ostrecht und im Besonderen für Ungarisches Recht die Problematik des aufgrund des Vertrags von Trianon am 4. Juni 1920 auf rund ein Drittel seiner vorherigen Fläche verkleinerten Ungarischen Staatsgebietes.

Durch die Abtretung Siebenbürgens an Rumänien, Kroatiens, der Batschka und des westlichen Banats an Jugoslawien, der Slowakei an die Tschechoslowakei und des Burgenlandes (ohne Ödenburg) an Österreich sind immer wieder Konflikte Ungarns mit den Wohn- und Nachbarstaaten bezüglich der ungarischen Minderheiten aufgekommen. Küpper behandelte die Fürsorgemaßnahmen der ungarischen Regierungen seit der Wende von 1990 aus juristischer Sicht. Nahezu alle Regierungen von Budapest haben seither mehr oder minder Fürsorgemaßnahmen für ihre Landsleute in den umliegenden Ländern getroffen und sich aktiv um diese Minderheiten gekümmert.

In Ungarn selbst werden die Minderheiten auf insgesamt etwa 314 000 Personen aus 14 anerkannten ethnischen Minderheiten beziffert. Die Zahlen für die ungarischen Minderheiten in den Nachbarländern aufgrund der Volkszählungen zwischen 2000 und 2002: in Rumänien 1,5 Millionen Ungarn, in der Slowakei 520 000, in der Ukraine 157 000, in Kroatien 18 000, in Österreich 15 200 und in Slowenien 7 600 (für Serbien-Montenegro liegen keine Angaben vor). Für diese ungarischen Minderheiten hat die Republik Ungarn unter Paragraph 6, Absatz 3, eine neue Klausel eingefügt über die Fürsorge für Auslandsungarn. Der Referent zeigte die Verträge und bilateralen Abkommen zwischen Ungarn und den Nachbarstaaten, die seit 1990 abgeschlossen wurden. Ferner erläuterte er die ungarischen Gesetze, wie das "Status-Gesetz" vom 19. Juni 2001, mit dem u.a. der "Ungarnausweis" für ethnische Ungarn im Ausland eingeführt wurde. Allein in Rumänien haben rund 500 000 Personen den Ausweis beantragt, der zu besonderen Hilfsleistungen in Ungarn berechtigt. Das Gesetz musste bezüglich des Antragsverfahren für Sonderausweise zum 15. Juli 2003 geändert werden. Eine Volksinitiative zur Einführung von doppelten Staatsbürgerschaften in Ungarn, deren Wortlaut vom Ungarischen Weltbund stammte, wurde als Volksabstimmung am 5. Dezember 2004 durchgeführt und laut endgültigem Ergebnis am 4. Januar 2005 wegen zu geringer Wahlbeteiligung als gescheitert erklärt. Mit der Schaffung eines "Heimatfonds" am 28. Februar 2005 regelt die derzeitige Regierung die kulturelle und finanzielle Unterstützung der ungarischen Minderheiten.

Als Fazit stellte der Rechtsexperte fest, dass die betroffenen Auslandsungarn insgesamt mehr Fürsorge und Unterstützung vom Mutterland erwartet hätten.

Walter Klemm

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