12. August 2000

Partnerschaften mit Siebenbürgen

Einen neuen Förderschwerpunkt hat das Bundesinnenministerium schon im Vorjahr angekündigt und die konkreten Förderungsrichtlinien erst kürzlich bekannt gegeben: Aussiedler sollen sich vestärkt in kommunale Partnerschaften mit osteuropäischen Ländern einbringen. Die Fördergrundsätze gelten für die Haushaltsjahre 2000 und 2001. Bislang ist beim BMI eine einzige Anfrage bezüglich Rumänien eingegangen, so dass viel mehr Initiative seitens der Siebenbürger Sachsen gefragt wäre. Die Erfahrung zeigt, dass sowohl die Siebenbürger, die in der alten leben, als auch jene in der neuen Heimat eine sichtbare Aufwertung in der Öffentlichkeit erfahren, wenn sie in Partnerschaften und gemeinsame Projekte einbezogen werden.
Neuer Förderschwerpunkt des Bundesinnenministeriums: Aussiedler sind verstärkt als ideelle und praktische Brückenbauer gefragt

Die Heimatortsgemeinschaften, die Landsmannschaft und deren Sozialwerk sowie andere siebenbürgische Stiftungen und Einrichtungen in Deutschland haben vor allem nach der Wende von 1989 zahlreiche humanitäre, medizinische, soziale und kulturelle Hilfsmaßnahmen nach Siebenbürgen initiiert. Siebenbürger, ob in der alten oder neuen Heimat lebend, erfahren nun eine sichtbare Aufwertung in der Öffentlichkeit, wenn sie in Partnerschaften und gemeinsame Projekte einbezogen werden.

Da Aussiedler im Allgemeinen einen lebendigen Kontakt zu ihren Heimatgemeinden pflegen, war es für das Bundesministerium des Innern (BMI) nahe liegend, diese Erfahrungen in bestehende oder noch zu schaffende Partnerschaften einzubringen. Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung, Jochen Welt, hat ein diesbezügliches Konzept bereits im vorigen Jahr vorgestellt (wir berichteten), die Förderungsrichtlinien wurden erst kürzlich bekannt gegeben.
Nur wenig Förderanträge sind bislang beim BMI eingegangen (für Rumänien eine einzige Anfrage bezüglich der Partnerschaft Karlsruhe-Temeswar), so dass viel mehr Initiative seitens der Siebenbürger gefragt wäre. Dass es aber gar nicht so einfach ist, Partnerschaften zu initiieren, machte die zuständige Referentin des Deutschen Städtetages gegenüber der Siebenbürgischen Zeitung deutlich. Der Deutsche Städtetag (Lindenallee 13-17, 50968 Köln, Telefon: 0 2 21/ 37 71-0) bemühe sich zwar um eine Vermittlung und veröffentliche die Anfragen osteuropäischer Kommunen in mehreren Publikationen und im Internet, bei weniger als einem Prozent würden sich jedoch deutsche Partner melden.
Trotz finanzieller Engpässe vieler deutscher Kommunen stehen die Chancen für deutsch-rumänische Partnerschaft nicht so schlecht, wenn korrekte Informationen, Vertrauen und persönliches Engagement im Vordergrund stehen. So laufen derzeit Bemühungen, um Partnerschaften zwischen Landshut und Hermannstadt, Dinkelsbühl und Schäßburg (von der Landsmannschaft angeregt) oder Immendingen und Petersberg zu initiieren. Das BMI-Projekt zur Förderung kommunaler Partnerschaften soll Starthilfe leisten und Anreize schaffen, damit dauerhafte Beziehungen zwischen deutschen und osteuropäischen Städten, Gemeinden und Kreisen entstehen. Das Vorhaben wird aus dem gleichen "Topf" wie die anderen Hilfsmaßnahmen für die deutsche Minderheiten finanziert, der im Falle Rumäniens rund 5,2 Millionen Mark für dieses Jahr vorsieht. Hier die wichtigsten Förderrichtlinien des BMI im Überblick:
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen, die das menschliche Miteinander intensivieren und die Entwicklung der Partnerkommunen unterstützen. Hierzu gehören Hilfen in gemeinschaftsfördernden, sozialen, medizinischen und wirtschaftlichen Bereichen, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen (Aus- und Fortbildung) sowie der Jugendaustausch, soweit eine anderweitige Förderung nicht möglich ist.
Zur Begründung und Aktivierung bestehender Partnerschaften können darüber hinaus gefördert werden:
- Fortbildungs- und Informationsseminare für Partnerschaftsbeauftragte und die verantwortlichen Organisatoren von Partnerschaftsveranstaltungen
- Arbeitssitzungen, Kolloquien und Tagungen zur Begründung von Partnerschaften, zur Weiterentwicklung der Inhalte und der Qualität von Städtepartnerschaften sowie zur Intensivierung des Dialogs und des Austauschs von Erfahrungen zwischen den Partnergemeinden.
Förderungsgrundsätze
Die vom BMI zur Verfügung stehenden Mittel sind grundsätzlich zur Förderung der deutschen Minderheit und deren Umfeld bestimmt. Einzelprojekte/-maßnahmen können daher im Rahmen bestehender Partnerschaften nur gefördert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- In der Partnerkommune in den Herkunftsgebieten leben Angehörige der deutschen Minderheit. Sie sind aktiv an dem Projekt beteiligt; die übrige Bevölkerung ist angemessen einbezogen. Dabei sollen möglichst auch junge Menschen in die Aktivitäten einbezogen werden.
- Spätaussiedler, die früher in der Partnergemeinde oder in dem Umkreis gelebt haben, werden zur Mitwirkung ermuntert.
- Es liegt ein Gesamtkonzept der Partnerschaftsarbeit vor (bisherige Maßnahmen/Jahresplanung), zu dem das beantragte Projekt gehört.
- Das Projekt ist zwischen den Partnerkommunen abgestimmt.
- Die deutsche Kommune leistet einen angemessenen Eigenbeitrag zum Projekt (Subsidiarität der Bundesförderung).
- Durch das Projekt wird das ehrenamtliche Engagement gefördert bzw. mindestens nicht behindert (soweit vorhanden).
Verfahren
Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen, die eine Partnerschaft begründet haben oder begründen möchten. Anträge sind an das Bundesministerium des Inneren zu richten, das zunächst das erhebliche Bundesinteresse an einem Projekt prüft und feststellt.
Die Förderungsgrundsätze gelten zunächst für die Haushaltsjahre 2000 und 2001.
Auskünfte zu dem Förderkonzept allgemein sowie zu den konkreten Partnerschaftsprojekten mit den Kommunen, für die Fördermittel beantragt werden, sind bei folgenden Referaten im Bundesministerium des Inneren, Ulrich-von-Hassel-Straße 66-76, 53123 Bonn, erhältlich: Grundsätzliches zum Förderkonzept, Referat SH 114-M, Telefon: (0 18 88) 681-49-2066 oder -2068, Herr Hans-Joachim Jansen.
Rumänien, Ukraine und Moldawien: Referat SH 116-M, Telefon: (0 18 88) 681-49-2069 oder -2097. Für beide Referate gilt die Faxnummer (0 18 88) 681-49-2076.
Siegbert Bruss

Bewerten:

1 Bewertung: ––

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.