26. September 2000

Rumänische Behörden erschweren humanitäre Hilfen

Durch neue Bestimmungen haben die rumänischen Zollbehörden humanitäre Aktionen in ihrem Land weiter erschwert: Seit August dieses Jahres wird die Einfuhr von Gebrauchtgütern, selbst wenn sie Hilfszwecken zugeführt werden sollen, vom Erwerb einer sogenannten "Importlizenz" abhängig gemacht, die beim rumänischen Industrie- und Handelsministerium nur nach Vorlage von umfänglichen Beweisdokumenten sowie der Entrichtung beträchtlicher Bearbeitungsgebühren zu erwerben ist.
Rumänischer Zoll erschwert humanitäre Aktionen für Bedürftige im eigenen Land zusätzlich


Die für das Zollwesen zuständige Generaldirektion im rumänischen Finanzministerium hat im Eivernehmen mit dem Industrie- und Handelsministerium in Bukarest kürzlich eine Verordnung erlassen, die die Einfuhr von Gebrauchtwaren, selbst wenn sie als Hilfsgüter ins Land verbracht werden, vom Erwerb einer sogenannten Importlizenz abhängig macht. Die Lizenz muss vom Empfänger aufgrund einer langen Liste von Beweisdokumenten beim Industrie- und Handelsministerium eingeholt werden und bezieht sich u.a. auf Gütergruppen wie Kleidung und Textilwaren, Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Staubsauger, Fleisch- und Fruchtpressen, Mikrowellengeräte, Kaffee- und Teemaschinen, Tonbandgeräte, Videorecorder, Radioapparate und Fernsehgeräte. Das Lizenzierungsverfahren ist kosten- und zeitaufwendig.
Offenbar will man mit der Verordnung den schwunghaften Second-Hand-Handel profitgieriger Firmen und Privatpersonen eindämmen, der zurzeit in Rumänien die seltsamsten Blüten treibt. Doch der Erlass trifft in gleichem Maße deutsche Hilfsorganisationen, die sich im südosteuropäischen Reformland engagieren. Seit Jahren und Jahrzehnten veranstalten in der Bundesrepublik humanitäre Einrichtungen und Initiativgruppen aller Art, aber auch Privatpersonen Sammlungen von Gebrauchtgütern, um diese nach Rumänien zu verbringen und damit notleidenden Menschen zu helfen. Bürokratische Hürden hat es immer wieder gegeben, doch sie konnten, wenn auch mit Mühe und Aufwand, überwunden oder umgangen werden. Die neue Verordnung schafft nun ein zusätzliches Hindernis, das solche Hilfeleistungen ungemein erschwert.
Darauf hat inzwischen auch das Sozialwerk der Siebenbürger Sachsen hingewiesen, obzwar die Münchner Einrichtung schon seit Jahren kaum noch Gebrauchtwaren ins Herkunftsland vermittelt. Dennoch fühlt sie sich mit den übrigen Helfern in Deutschland solidarisch, zumal es in den meisten Fällen um die gleichen Zielgruppen geht, die in Rumänien Hilfe benötigen. Daher hat sich der Vorsitzende des Sozialwerks, Peter Pastior, in einem dringenden Schreiben ans Bundesministerium des Innern gewandt und darum gebeten, bei der rumänischen Botschaft sowie in der Deutsch-Rumänischen Regierungskommission die geschaffene Sachlage zur Sprache zu bringen. Selbst wenn eine Zurücknahme der Verordnung nicht erwirkt werden kann, sollte wenigstens zu erreichen sein, dass Hilfsgüter, die nachweislich als solche ins Land verbracht werden, von der einschränkenden Maßnahme ausgenommen bleiben.
hs

Bewerten:

1 Bewertung: ++

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.