Ergebnisse zum Suchbegriff „Auszahlung Zwangsarbeit“
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Zukunft in lebendiger Gemeinschaft: Zum 75. Geburtstag des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland
Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. feiert heute seinen 75. Geburtstag. „Die Gründung unseres Verbandes am 26. Juni 1949 wurde zu einer Erfolgsgeschichte. Trotz Flucht, Aussiedlung und Heimatverlust ist es uns gelungen, in der neuen Heimat als Siebenbürger Sachsen bestehen zu bleiben und unsere Werte an unsere nachfolgenden Generationen weiterzureichen“, sagte der Bundesvorsitzende Rainer Lehni beim Heimattag am Pfingstsonntag, dem 19. Mai, in Dinkelsbühl (siehe SbZ Online). In dem folgenden Aufsatz, den er dem 75-jährigen Verbandsjubiläum widmet, geht er nun auf das Potential ein, das die Jugend bietet und uns hoffnungsfroh für die Zukunft unseres Verbandes macht. Wie kam es aber dazu? Nachfolgend wagt der Bundesvorsitzende einen kleinen Rückblick und Ausblick zu unserem Verband und beleuchtet seine wichtigsten Tätigkeitsfelder. mehr...
Rosen für Hanjonkowa - Entschädigung für Russlanddeportierte: Ende einer Odyssee?
Vor 76 Jahren, vom 11. bis 16. Januar 1945, wurden 30.376 Siebenbürger Sachsen (46,4 Prozent Männer und 53,4 Frauen) zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion verschleppt. Laut Stalins Deportierungsbefehl sollten deutsche Männer zwischen 17 und 45 Jahren und Frauen zwischen 18 und 30 Jahren ausgehoben werden. Knapp 12 Prozent aller deportierten Sachsen, 3076 Personen, haben die Deportationszeit nicht überlebt. Das Deportationsschicksal ereilte auch Maria Schuster (verheiratete Stürner). Sohn Johann Stürner (geboren in Schönberg, Kreis Hermannstadt) hält in seinem eindringlichen Bericht die Erinnerung fest an seine 2010 verstorbene, am Ulmer Stadtteilfriedhof Wiblingen bestattete Mutter. Ihn beschäftigen nicht nur die traumatischen Deportationsereignisse und deren Aufarbeitung, sondern überdies der quälend langsame Entschädigungsprozess. mehr...
Fragen und Antworten zum neuen Entschädigungsgesetz in Rumänien
Rumänien hat das Dekret-Gesetz 118/1990 zur Entschädigung für die Opfer des Kommunismus – dazu gehören politische Verfolgung, Verschleppung, Zwangsarbeit und Zwangsumsiedelung – auf Nachkommen der Opfer ausgeweitet. Das Gesetz 130/2020 wurde am 15. Juli 2020 im rumänischen Parlament verabschiedet und im Amtsblatt (Monitorul Oficial) Nr. 623 ebenfalls am 15. Juli veröffentlicht, seit dem 18. Juli ist es in Kraft. Der Artikel „Rumänien weitet die Entschädigung auf Nachkommen aus“, erschienen in der Siebenbürgischen Zeitung, Folge 12 vom 31. Juli, Seite 3 (siehe auch SbZ Online vom 23. Juli), ist auf ein enormes Echo gestoßen. Kinder von verschleppten Personen wollen wissen, was bei Beantragung der Entschädigungsleistung zu beachten ist. Zur Klärung dieser Fragen hat unsere Redaktion das folgende Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius in München geführt. mehr...
Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter: Antragsfrist endet am 31. Dezember 2017
Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter können eine Entschädigung in Höhe von 2500 Euro beim Bundesverwaltungsamt nur noch bis zum 31. Dezember 2017 beim Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm, beantragen. mehr...
Verbandspräsident Dr. Bernd Fabritius im Beirat für Zwangsarbeiterentschädigung
Berlin - Am 20. Oktober hat sich im Bundesministerium des Inneren in Berlin der Beirat zur Umsetzung der Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter konstituiert. Diesem sechsköpfigen Gremium gehört auch der Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV) und Verbandspräsident des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Dr. Bernd Fabritius, MdB, an. Aufgabe dieses Beirates ist die Beratung des Bundesverwaltungsamtes zu Grundsatz- und Einzelfragen. Zu diesem Zweck soll der Beirat durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) über den Vollzug der Richtlinie laufend und umfassend unterrichtet werden. Ergebnisse werden dann vom Beirat beraten und Empfehlungen beschlossen. mehr...
Ehemalige Zwangsarbeiterin erhält Leistungsbescheid
Im November 2015 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das persönliche Schicksal derjenigen Deutschen, die während und nach dem Zweiten Weltkrieg wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder ihrer deutschen Volkszugehörigkeit Zwangsarbeit leisten mussten, mit einer einmaligen, symbolischen Anerkennungsleistung in Höhe von 2500 Euro zu würdigen. Unter der koordinierenden Leitung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, und mit Beteiligung des Bundes der Vertriebenen und Fachhistorikern wurde im Bundesministerium des Innern (BMI) eine entsprechende Richtlinie ausgearbeitet, die nach Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum 1. August 2016 in Kraft trat. Mit der Umsetzung der Richtlinie wurde das Bundesverwaltungsamt (BVA) beauftragt. Bis jetzt sind dort rund 3000 Anträge eingegangen und 5000 Telefonanrufe wurden entgegengenommen. mehr...
Eilmeldung: Einmalige Anerkennungsleistung von 2500 Euro für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter - Richtlinie tritt am 1. August 2016 in Kraft
Berlin - Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegsbedingt bzw. kriegsfolgenbedingt zwischen dem 1. September 1939 und 1. April 1956 für eine ausländische Macht als Zivilpersonen Zwangsarbeit leisten mussten, können einen einmaligen finanziellen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2500 Euro erhalten. Verstirbt ein Anspruchsberechtigter nach dem 27. November 2015 (Stichtag, an dem der Deutsche Bundestag die Mittel für diese humanitäre Geste zur Verfügung gestellt hat: siehe dazu Deutschland entschädigt deutsche Zwangsarbeiter), können sein Ehegatte oder seine Kinder diese Zuwendung beantragen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter („ADZ-Anerkennungsrichtlinie“) in seiner Sitzung am 6. Juli gebilligt, am 1. August 2016 tritt diese in Kraft. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière würdigte die Richtlinie als „ein spätes, aber wichtiges Zeichen, dass uns bewusst ist, was viele Deutsche erleiden mussten, die unter meist unmenschlichen Bedingungen zur Zwangsarbeit herangezogen wurden“. Der Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV), Dr. Bernd Fabritius, MdB, erklärte, mit der Richtlinie „wird endlich eine lange erhobene Forderung des Bundes der Vertriebenen erfüllt“. Bundesregierung und Bundestag hätten somit „Wort gehalten und die Auszahlung der im vergangenen Jahr beschlossenen Zwangsarbeiterentschädigung noch vor der Sommerpause auf einen guten Weg gebracht“. mehr...
Rumänien verdoppelt Entschädigung für Deportationsopfer
Das rumänische Parlament hat in einer Plenarsitzung am 11. März einstimmig die Verdopplung der Leistungen für die Opfer der kommunistischen Diktatur gemäß Dekret 118/1990 ab dem 1. Juli 2015 beschlossen. Damit werden auch die Opfer der Zwangsarbeit in Russland sowie die Bărăgan-Deportierten und die Hinterbliebenen (nicht wiederverheiratete Ehepartner) in den Genuss der erhöhten Leistungen kommen. Für ein Jahr Deportation nach Russland werden nun ab dem 1. Juli 2015 monatlich rund 100 Euro, bei fünf Jahren entsprechend ca. 500 Euro Entschädigung gezahlt. mehr...
10 000 Euro Entschädigung für Zwangsarbeit in Russland
Das Tribunal Bukarest hat durch ein am 22. August 2012 zugestelltes Urteil einer im Januar 1945 für fünf Jahre zu Zwangsarbeit nach Russland verschleppten Siebenbürger Sächsin 10 000 Euro Entschädigung zu Lasten des rumänischen Staates zugesprochen (Urteil 441/2012 in der Akte 52663/3/2010). Die Generalstaatsanwaltschaft Rumäniens strebt eine allgemeine Klärung der nicht einheitlichen Rechtsprechung der Gerichte an und erhebt „Rekurs im Interesse des Gesetzes“ vor dem Obersten Gerichtshof des Landes. mehr...



