Ergebnisse zum Suchbegriff „Haeuserrueckgaberechts“
Artikel
Ergebnisse 1-8 von 8
Dringender Handlungsbedarf: Eigentumsrückgabe in Rumänien beantragen!
In Rumänien wurde das Gesetz Nr. 247/2005 über die Reform in den Bereichen Eigentum und Justiz verabschiedet. Die sehr knapp bemessenen Antragsfristen boten den ehemaligen Eigentümern und deren Erben eine allerletzte Chance, bis zum 22. September Ansprüche auf Boden- und Waldrückgabe bzw. Entschädigung geltend zu machen. Diese Frist wurde durch einen Dringlichkeitserlass der rumänischen Regierung bis zum 30. November 2005 verlängert. Wolfgang Wittstock, ehemaliger Parlamentarier und derzeitiger Verlagsleiter der Allgemeinen Deutschen Zeitung für Rumänien, erläutert im Folgenden das Gesetz und die Möglichkeiten, die es auch den ausgewanderten Siebenbürger Sachsen bietet. mehr...
Rumänien verliert Prozesse in Straßburg
Bukarest. - Insgesamt 2,8 Millionen Euro hat der rumänische Staat bislang an rund 40 Kläger in Sachen Häuserrückgabe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht in Straßburg (rumänische Abkürzung: CEDO) bezahlt, weitere 0,2 Millionen sind bis Jahresende noch fällig. mehr...
Straßburg entscheidet für Hausbesitzer
Straßburg. – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Rumänien in einem weiteren Verfahren zur Rückgabe von enteignetem Eigentum verurteilt. Die in Israel lebende Dora Dickmann hatte den rumänischen Staat auf Rückgabe ihrer 5-Zimmer-Wohnung in Bukarest verklagt. mehr...
Häuserrückgabe in Rumänien: Hilfe beim Menschenrechtsgerichtshof
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verteidigt als zentrale Institution des Europarates, dem auch Rumänien angehört, die Grundrechte aus der europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK). Geschichte und Funktionsweise des Straßburger Gerichts werden im Folgenden von der Münchner Rechtsanwältin Karin Fazakas vorgestellt. In einem zweiten Beitrag, der in einer weiteren Folge dieser Zeitung erscheint, wird die aus Hermannstadt stammende Juristin auf die Voraussetzungen eingehen, um eine Beschwerde in Straßburg einzureichen – mit konkretem Bezug auf die Häuserrückgabe in Rumänien. mehr...
Häuserrückgabe in Rumänien: Weitere Fristverlängerung beabsichtigt
Wie schon mehrfach in dieser Zeitung berichtet, sieht das rumänische Restitutionsgesetz (Gesetz 10/2001) vor, dass alle Antragsteller, die ihren Antrag rechtzeitig (bis spätestens zum 14. Februar 2002) eingereicht hatten, die Unterlagen zum Nachweis des Eigentumsrechtes und gegebenenfalls der Erbenstellung innerhalb einer bestimmten weiteren Frist nachzureichen haben. mehr...
Häuserrückgabe in Rumänien: Abgabefrist verlängert
Die rumänische Regierung hat das Immobilienrückgabegesetz 10/2001 durch die Dringlichkeitsverordnung Nr. 84/2002 vom 12. Dezember 2002 verändert und ergänzt. Der Abgabetermin für die gesamten Unterlagen (gemäß Artikel 22 des Gesetzes 10/2001) wird nun um 30 Tage bis zum 14. März 2003 verlängert. Zudem können innerorts belegene Baugrundstücke in Form eines speziellen Nutzungsrechtes an ausländische oder staatenlose Bürger zurückgegeben werden. mehr...
Häuserrückgabe mit Hindernissen
Die Rückgabe und Entschädigung von Immobilien in Rumänien ist mit allerlei Hindernissen verbunden. So versuchen Behörden in Kronstadt und anderen Orten die Antragsteller durch willkürliche Fragen zu entmutigen. Detlef G. Barthmes, Siebenbürgen- und Wirtschaftsreferent der Landsmannschaft, bietet dazu praktische Tipps. mehr...
Entwicklung des Häuserrückgaberechts in Rumänien
Zwei Tage vor Ablauf der - bereits einmal verlängerten - Frist zur Einreichung der Anträge nach dem Häuserrückgabegesetz (14. November 2001) hat die rumänische Regierung die Antragsfrist erneut verlängert. Anträge können nunmehr bis zum 14. Februar 2002 eingereicht werden. mehr...